Keine Panikmache, aber Lebensmittelsicherheit muss gewahrt bleiben
Zum 1.1.2006 ist das neue EU-Hygienerecht in Kraft getreten, bis zum 31.12.2009 läuft eine Übergangsfrist. Dann brauchen alle Betriebe, die schlachten und Fleisch in Verkehr bringen, eine so genannte EU-Zulassung