Kompetenz der Mitgliedstaaten nicht in Frage gestellt/ EP-Sozialausschuss: Interessenausgleich zwischen Arbeitgeber- und Arbeitnehmerinteressen

Der federführende EP-Sozialausschuss hat gestern Abend in Straßburg Stellung zur Flexicurity-Mitteilung der Kommission bezogen. „Wir konnten einen Kompromiss finden, der Unternehmer und Arbeitnehmer zufrieden stellt. Einerseits ist ein beschäftigungsfreundliches Klima notwendig, andererseits muss die Qualität der Arbeitsplätze berücksichtigt werden“, so die CSU-Europaabgeordnete Dr. Anja Weisgerber.

Flexibilität und Sicherheit sollen miteinander verbunden werden im Interesse der Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Damit soll auf die sich verändernde wirtschaftliche Situation angemessen reagiert werden, ohne dabei ein hohes Schutzniveau aufzugeben. „Gerade in Zeiten der Globalisierung müssen wir auf die Herausforderungen schnell reagieren, um wettbewerbsfähig zu bleiben, aber wir dürfen hierbei nicht die Sicherheit der Arbeitnehmer herunterfallen lassen“, so Anja Weisgerber. Der Sozialausschuss betont in seinem Votum, dass sowohl die Interessen der Arbeitnehmer als auch die der Unternehmen zu garantieren sind und die Kollektiverträge gemäß der nationalen Traditionen wichtig sind.

„Der Begriff `Flexicurity´ bereitet vielen Sorge, da er so unbestimmt ist. Deshalb haben wir uns für eine möglichst genaue Definition ausgesprochen“, erläutert die Abgeordnete. Der Ausschuss greift vier Flexicurity-Prinzipien auf: Anpassungsfähige und zuverlässige Verträge, umfassende Strategien des lebens­langen Lernens, effektive arbeitsmarktpolitische Maßnahmen und moderne Systeme der sozialen Sicherheit.

„Auf mein Bestreben hin konnten wir die Prinzipien der Subsidiarität und Verhältnismäßigkeit, sprich die Kompetenz der Mitgliedstaaten im Bereich des Arbeitsrechts im Bericht verankern“, so die Abge­ordnete. Auch soll nach dem Bericht den Mitgliedstaaten kein einheitlicher Flexicurity-Ansatz aufgezwungen werden, sondern hier soll jedes Land auf seine eigene Situation und Tradition eingehen können.

„Meines Erachtens müssen wir uns auf die Beschäftigungssicherheit konzentrieren. Das Ziel muss sein, bei Arbeitsplatzverlust schnellstmöglich wieder Arbeit zu finden“, so die Europaabgeordnete. „Wichtig sind hier auch flexible Arbeitzeiten und flexible Arbeitsorganisation, die durchaus im Interesse der Arbeitnehmer liegen, um Arbeit und Privatleben unter einen Hut zu bekommen“, kommentiert die Europaabgeordnete.


Zur Information:

Das Plenum wird voraussichtlich am 29. November 2007 über den Initiativbericht Flexicurity abstimmen.

Die Kommission veröffentlichte Ende November 2006 ein Grünbuch Arbeitsrecht und legte die Ergebnisse der Konsultation am 24. Oktober 2007 vor. Das Europäische Parlament verabschiedete am 11. Juli 2007 seine Position zum Grünbuch. Die Mitteilung zu Flexicurity hängt thematisch mit dem Grünbuch zusammen, ist aber davon rechtlich unabhängig.