Weinmarktreform: Erfolg auf ganzer Linie – Der Agrarausschuss des Europäischen Parlaments setzt sich für den Schutz des Bocksbeutels ein

Brüssel. Am 17. Dezember entscheidet der Europäische Rat über die Reform der Weinmarktordnung. Bei der Abstimmung im Agrarausschuss des Europäischen Parlaments gaben die Abgeordneten bereits heute ein deutliches Votum zugunsten der Interessen der deutschen Winzer ab. Dr. Anja Weisgerber, die sich in Form von zahlreichen Änderungsanträgen für die Interessen der fränkischen Winzer eingesetzt hatte, freut sich über das hervorragende Ergebnis: “Bei der Abstimmung konnten wir alle wichtigen Punkte durchsetzen. Besonders freut mich, dass der Agrarausschuss des Europäischen Parlaments meine Änderungsanträge zum Schutz des Bocksbeutels unterstützt hat. Damit setzen wir ein deutliches Zeichen dafür, dass der Bocksbeutel fränkisch bleibt.”

“Auch den Liberalisierungsplänen der Kommission haben wir eine Absage erteilt.” Der Agrarausschuss hat sich dagegen ausgesprochen, in der Weinmarktordnung jetzt festzulegen, dass ab 2014 das Verbot der Neuanpflanzungen endgültig aufgehoben wird.

Bei anderen wichtigen Punkten konnte ebenfalls eine positive Einigung erzielt werden. So hat sich der Agrarausschuss des Europäischen Parlaments für die Beibehaltung der traditionell in Deutschland verwendeten Saccharoseanreicherung ausgesprochen. “Die fränkischen Winzer haben nach unseren Vorschlägen weiterhin die Möglichkeit, ihren Wein mit Saccharose anzureichern”, so Anja Weisgerber. Dies ist für die deutschen Winzer von großer Bedeutung, da die Trauben in unserer Region in schlechten Jahren nicht genügend Eigensüße entwickeln. Die Gefahr, dass deutsche Winzer aufgrund der hiesigen schlechteren klimatischen Bedingungen bezüglich der Zuckerung benachteiligt werden, wurde somit abgewendet.

Ein weiterer strittiger Punkt an den Reformplänen der Europäischen Kommission waren die Regeln für die Etikettierungen. “Die verschiedenen Lagen dürfen weiterhin auf dem Etikett angegeben werden.” Außerdem haber wir klar gestellt, dass es mehr als eine Weinsorte pro Lage geben darf. “Die einzigartige Vielfalt an fränkischen Weinen wäre damit gesichert.”

Die Kommission wollte durchsetzen, dass auch auf einfachen Tafelweinen der Jahrgang und die Rebsorte angegeben werden darf. “Wir haben im Parlament durchgesetzt, dass diese Angaben auch in Zukunft nur auf Qualitätsweinen stehen. Damit bleibt ein wichtiger Vermarktungsvorteil unserer qualitativ hochwertigen Weine in Franken erhalten. Das Votum gegen diese Pläne der Kommission ist also ein wichtiger Erfolg für Franken”, bewertet Weisgerber diese Entscheidung. Aus deutscher Sicht hervorzuheben ist zudem die Schaffung einer eigenen Qualitätskategorie für Sekt sowie die Beibehaltung der Bezeichnung "Fruchtwein", womit die Bezeichnung „Apfelwein“ ebenfalls abgedeckt ist.

„Es besteht die begründete Aussicht, dass sich unsere Forderungen auch im Rat durchsetzen können. Damit haben wir die Interessen der fränkischen Winzer erfolgreich vertreten.“