Deutsches GS-Zeichen bekräftigt / EP-Binnenmarktausschuss: Binnenmarkt gestärkt und Verbraucherinteressen verteidigt

Der federführende EP-Binnenmarktausschuss hat heute seinen Bericht zum so genannten Paket zur Warenverkehrsfreiheit der Kommission verabschiedet. „Wir konnten heute einen ersten Schritt zur Verbesserung der Warenverkehrsfreiheit erzielen und gleichzeitig den Schutz der Verbraucher stärken“, äußert sich die Europaabgeordnete Dr. Anja Weisgerber.

„Auf der einen Seite werden Hersteller und Importeur verschärft in die Verantwortung genommen und auf der anderen Seite werden die Mitgliedstaaten zu einer besseren Marktüberwachung angehalten, indem einheitliche Anforderungen an die Marktüberwachung und die Konformitätsbewertungsverfahren festgelegt werden“, erklärt Weisgerber. Hiervon profitieren Unternehmen, aber auch die Verbraucher, die sich stärker darauf verlassen können, dass die Produkte sicher und nicht gesundheitsschädlich sind.

„Wir haben uns heute für eine Beibehaltung des deutschen GS-Zeichens („geprüfte Sicherheit“) stark gemacht“, erklärt die Europaabgeordnete Dr. Anja Weisgerber. Nach dem Kommissionsvorschlag hätten die nationalen Zeichen fallen müssen, so auch das deutsche GS-Zeichen. „Die deutschen Verbraucherver-trauen diesem Zeichen, es hat sich bewährt und steht für Qualität eines Produkts“, so die Abgeordnete.

„Meines Erachtens benötigen wir langfristig ein freiwilliges, Sicherheitszeichen für Verbraucher, das von unabhängiger Stelle vergeben wird, ähnlich dem deutschen GS-Zeichen. Dies haben wir heute auch im Ausschuss gefordert“, so die gesundheitspolitische Sprecherin der CSU-Gruppe, Dr. Anja Weisgerber. Die Kommission soll demnach beauftragt werden, eine ausführliche Analyse der bestehenden Verbraucher-zeichen vorzunehmen und gegebenenfalls ein Vorschlag auszuarbeiten.

Zur Information
Zur Verstärkung des freien Warenverkehrs in der EU wird seit 1985 ein neuer Ansatz gewählt: Produktanforderungen werden allgemein gehalten und auf grundlegende Anforderungen beschränkt. Die technischen Detailfragen werden europäischen Normenorganisationen übertragen. Dem Hersteller wird eine besondere Verantwortung auferlegt. Die Erfahrungen mit diesen Richtlinien und die aufgetretenen Probleme sollen durch das Goods Package gelöst werden. Im Mittelpunkt der Verhandlungen steht das CE-Zeichen.
Das CE-Zeichen ist das äußere Zeichen dafür, dass die Anforderungen, die europäische Richtlinien an das Produkt stellen, erfüllt sind und es frei in der EU vertrieben werden darf. Häufig handelt es sich dabei um Sicherheitsanforderungen. Die CE-Kennzeichnung wird grundsätzlich vom Hersteller angebracht, aber er darf dies nur, wenn er prüft und sichergestellt hat, dass sein Produkt den Anforderungen aller einschlägigen Richtlinien entspricht. Bei gefährlichen Produkten darf nur eine unabhängige Stelle, in Deutschland die Gewerbeaufsichtsämter, das Produkt prüfen und das CE-Zeichen vergeben. Ein wichtiges Teil des Systems sind die Kontrollen der Mitgliedstaaten durch ihre Marktaufsichtsbehörden und den Zoll.