Über 200 Abgeordnete stimmen gegen Bodenschutzrichtlinie/ Europäisches Parlament beschließt Verbesserungen / Bürokratische Auflagen bleiben

Straßburg. Das Europäische Parlament hat sich heute mehrheitlich für eine künftige europäische Bodenschutzrahmenrichtlinie ausgesprochen, allerdings mit deutlichen Änderungen am Kommissionsvorschlag. Dass es im Parlament große Widerstände gegen den Kommissions?Vorschlag gibt, zeigt sich auch daran, dass 225 Abgeordneten in der Abstimmung Vorschlag gestimmt haben. “Der Vorschlag der Kommission für die Richtlinie verletzt das im EU?Vertrag verankerte Subsidiaritätsprinzip. Anders als Luft oder Wasser ist der Boden ein lokal begrenztes Medium und überschreitet keine Grenzen zwischen den Staaten. Daher kann der Bodenschutz vollkommen ausreichend auf nationaler Ebene durch die Mitgliedstaaten geregelt werden und in vielen Staaten - wie in Deutschland - existieren bereits umfangreiche Bodenschutzgesetze”, so Dr. Anja Weisgerber, die umweltpolitische Sprecherin der CSU?Gruppe im Europäischen Parlament, die zusammen mit vielen Kollegen gegen die Richtlinie gestimmt hat.

Nach intensiven Verhandlungen konnten sich die großen Fraktionen auf eine Kompromisslinie einigen. „Der Kompromiss im Parlament stellt eine deutliche Verbesserung im Vergleich zum Kommissionsvorschlag dar, allerdings sind weiterhin einige nicht akzeptable Punkte enthalten“, so Weisgerber nach der Abstimmung.

Verbesserungen sieht Weisgerber bei den Kriterien für so genannte prioritäte Gebiete, bei denen Probleme wie Erosion, Versalzung oder Verdichtung des Bodens vermutet werden. Diese Kriterien müssen nicht mehr europaweit schematisch angewendet werden, sondern gelten nur noch fakultativ. Damit bleibt den mitgliedstaatlichen Behörden die flexible Möglichkeit, jeweils nur die für ihre Regionen und Gebiete geeigneten Kriterien heranzuziehen. Positiv wertet die bayerische Abgeordnete auch, dass der im Kommissionsvorschlag enthaltene Generalverdacht für sämtliche Flughäfen, Häfen, Tankstellen oder chemische Reinigungen entkräftet werden konnte. Zudem haben sich die Abgeordneten für die Berücksichtigung von Besonderheiten der Bodennutzung für landwirtschaftliche Zwecke ausgesprochen.

Trotz dieser Verbesserungen überwiegen weiterhin die negativen Aspekte. So müssen die Mitgliedstaaten weiterhin die prioritären Gebiete ausweisen. Zudem besteht ein Generalverdacht bei einem Großteil der genehmigten und kontrollierten Industrieanlagen weiter. „Wir haben uns in der Endabstimmung daher deutlich gegen die Richtlinie ausgesprochen und werden unsere Vorschläge dem Rat übermitteln, so dass Bundesminister Seehofer sich für unsere Belange im Agrarrat einsetzen kann” so Weisgerber abschließend.

Die portugiesische Ratspräsidentschaft strebt eine politische Einigung noch in diesem Jahr auf dem Umweltrat am 20. Dezember an.