Weisgerber zufrieden mit Einigung zur Weinmarktreform: Alle wichtigen fränkischen Anliegen aufgenommen / Bocksbeutel soll weiterhin geschützt bleiben

Brüssel. Heute einigten sich die EU-Landwirtschaftsminister nach langen Verhandlungen auf eine neue Marktordnung für Wein (Weinmarktreform). “Ich freue mich, dass sich der Rat auf der sehr guten Basis des Beschlusses des Europäischen Parlaments einigen konnte. Die Belange unserer Winzerinnen und Winzer, auf deren Seite wir uns im Parlament gestellt hatten, werden nun ausreichend berücksichtigt. Ich bin mit dem Ergebnis zufrieden.”, erklärt die unterfränkische Europaabgeordnete Dr. Anja Weisgerber, die sich im Parlament und gegenüber dem Rat stark für die bayerischen Belange eingesetzt hatte.
Für Franken und die fränkischen Winzer gibt es besonderen Grund zum Feiern: der momentan bestehende Schutz des Bocksbeutels soll solange aufrecht erhalten bleiben, bis ein gleichwertiger Schutz gewährleistet ist. Die Kommission sicherte dies in einer Protokollerklärung fest zu. “Der Bocksbeutel, unser fränkisches Symbol für Tradition und Qualität, soll weiterhin geschützt bleiben. Ich freue mich, dass Rat und Kommission mein engagiertes Werben für den Bocksbeutelschutz aufgenommen haben”, bewertet die unterfränkische Europaabgeordnete Dr. Anja Weisgerber, deren im Europäischen Parlament erfolgreich angenommen Anträgen es zu verdanken ist, dass sich die Kommission so deutlich zum Schutz des Bocksbeutels geäußert hat, diese Entscheidung. Nun müsse man auf allen Ebenen die bestehenden Anstrengungen fortsetzen, den Schutz des Bocksbeutels zukünftig z.B. im Markenrecht zu verankern.
Sehr umstritten waren die Pläne der Kommission, die Angaben stark einzuschränken, die auf dem Etikett der Weine stehen dürfen. Nachdem diese Pläne bereits im Europäischen Parlament abgelehnt wurden, konnte auch im Rat durchgesetzt werden, dass neben dem Weinanbaugebiet Franken wie bisher auch Lage und Rebsorte angegeben werden dürfen. “Die Winzer können sich darüber freuen: Die verschiedenen Lagen und Rebsorten, die gerade die fränkische Vielfalt auszeichnen, dürfen auch in Zukunft auf dem Etikett angegeben werden”, so Weisgerber. “Auch das deutsche Qualitätsweinsystem und damit die bewährte Qualitätsweinprüfung bleiben wie bisher weiterbestehen”, führt sie aus.
Auch in Bezug auf die Möglichkeit, Wein mit Saccharose anzureichern, hat sich der Rat am Vorschlag des Europäischen Parlaments orientiert und lässt die Anreicherung weiterhin zu. “Die Saccharoseanreicherung als traditionelles Weinbereitungsverfahren kann also auch in Zukunft zum Einsatz kommen. Das ist ein großer Erfolg für die fränkischen Winzer”, freut sich Weisgerber.
Die Liberalisierung der Pflanzrechte wurde im Rat am heftigsten diskutiert. Letzlich konnte aber der Kompromiss gefunden werden, dass das Verbot der Neuanpflanzungen über 2013 hinaus bis Ende 2015 bestehen bleibt. Außerdem kann das Pflanzregime darüber hinaus auf nationaler Ebene noch bis Ende 2018 fortgeführt werden. Die Kommission soll 2012 einen Bericht über den Erfolg der Weinmarktreform vorlegen.