Rede zum Besuch der Firma Trench in Bamberg

Der Vorschlag der neuen EG-Verordnung über fluorierte Gase wurde von der europäischen Kommission am 11. August 2003 vorgelegt.
Die Verordnung soll einen Rechtsrahmen für die Verringerung der Emissionen von fluorierten Kohlenwasserstoffen (HFC), perfluorierten Kohlenwasserstoffen (PFC) und Schwefelhexafluorid (SF6) schaffen.
Diese Stoffe wurden in den 90er-Jahren als Ersatz für FCKW (Fluorkohlenwasserstoffe), die zum Abbau der Ozonschicht führen, eingeführt. Mittlerweile hat sich herausgestellt, dass auch die Ersatzstoffe zu Klimawandel betragen und die Emissionen daher verringert werden müssen.
Die Verordnung enthält demgemäß Bestimmungen über die Minderung, das Inverkehrbringen und die Verwendung fluorierter Gase.

Das Gesetzgebungsverfahren auf Europäischer Ebene
Während des Gesetzgebungsverfahrens waren vor allem zwei Punkte des Verordnungsvorschlags umstritten.
Zum einen die konkreten Verwendungszwecke, für die bestimmte fluorierte Gase verboten werden sollen, zum anderen die Frage, ob es Mitgliedstaaten trotz der Verordnung erlaubt sein müsse, weitergehende Verbote beizubehalten oder neu einzuführen.
Für mich als Umweltpolitikerin steht fest, dass der Klimawandel bekämpft werden muss. Deshalb unterstütze ich die Zielsetzung der Verordnung entschieden.
Aber die Maßnahmen zur Verringerung der Emissionen von fluorierten Gasen müssen an der richtigen Stelle ansetzen und in ihren Auswirkungen angemessen sein.
Daher habe ich mich von Anfang an dafür eingesetzt, dass Verbote dieser Gase dort erlassen werden, wo es umweltpolitisch Sinn macht.
Für bestimmte Verwendungen der Gase, zum Beispiel als Isolationsstoff für lebenserhaltende medizinische Geräte, existieren keine Alternativstoffe.
Hier lehne ich ein Verbot ab.
Für andere Verwendungen, wie zum Beispiel das von der Firma Trench als Isolationsmedium für Strom- und Spannungswandler, haben Ökobilanzen nachgewiesen, dass auch hier ein Verbot aus umweltpolitischer Sicht kontraproduktiv wäre.
SF6 ist nicht toxisch, nicht ozonschädigend, nicht brennbar, hat im Vergleich zu Alternativstoffen eine wesentlich längere Lebensdauer, lässt sich leicht recyceln, hat aber leider auch einen hohen Treibhauswert.
Hier überwiegen umweltpolitisch eindeutig die Vorteile, da die Emission für diese Verwendungen im Regelfall durch technische Vorkehrungen ausgeschlossen werden können.
Meine Meinung: Verbote zum Schutz des Klimas ja, aber bitte nur dort, wo die umweltpolitischen Vorteile auch tatsächlich gegeben sind.
Aus diesem Grund bin ich auch gegen erweiterte Verbote einzelner Mitgliedstaaten.
Dies steht im Widerspruch zum Binnenmarkt und führt zu einer Rechtsunsicherheit bei den Unternehmen. Wenn in 25 Mitgliedstaaten unterschiedliche gesetzliche Regelungen existieren, ist der Markt für stark exportorientierte Firmen wie Trench schwierig.
Ich bin für weitere Verbote von fluorierten Gasen, wenn die technische Entwicklung voran geschritten ist und es geeignete Alternativstoffe gibt – dann aber bitte Verbote in allen Mitgliedstaaten. Außerdem sieht der EU-Vertrag bereits die Möglichkeit von Ausnahmen für einzelne Mitgliedstaaten in Artikel 95 vor.
Dies aber nur unter engen Voraussetzungen und unter der Kontrolle der Kommission, die die Rechtfertigung der Mitgliedstaaten für die den Binnenmarkt behindernden Maßnahmen prüft.
Daher ist eine Ausnahme in der Verordnung über flourierte Gase überhaupt nicht erforderlich.
Ich bin zufrieden mit dem im Vermittlungsausschuss zwischen Rat und Europäischem Parlament erreichten Kompromiss.
Gegen die Stimmen der CDU/CSU-Gruppe hatte sich das Parlament für die Möglichkeit von weitergehenden Verboten durch einzelne Mitgliedstaaten ausgesprochen.
Der Kompromiss sieht nunmehr vor, dass lediglich die nationalen Maßnahmen, die zum Stichtag 31.12.2005 bereits in Kraft waren – und solche Maßnahmen existieren nur in Dänemark – beibehalten werden dürfen und dies nur bis Ende 2012.
Dies bedeutet, es gibt weitere Verbote nur noch auf europäischer Ebene und nur dann, wenn es angemessen ist und umweltpolitisch Sinn macht.
Dies bedeutet Rechtssicherheit für die Unternehmen.
Dadurch können sich die Investitionen, wie sie auch von der Firma Trench in den letzten Jahren getätigt wurden, rechnen und Arbeitsplätze in Deutschland und Bayern gesichert werden.