Regeln zu Neuanpflanzungen schützen Steillagen - Bundestag verabschiedet Novelle des Weingesetzes

Pressemitteilung, 03. Juli 2015

Der Bundestag hat am Donnerstag das Gesetz verabschiedet, mit dem das EU-Genehmigungssystem für Rebanpflanzungen umgesetzt wird.  

„Auf EU-Ebene habe ich mich über Jahre hinweg dafür eingesetzt, dass die Pflanzrechte im Weinbau so weit wie möglich erhalten bleiben und es nicht zu einer Liberalisierung des Weinanbaus kommt. Eine unkontrollierte Flächenzugabe hätte dazu geführt, dass Wein stärker in den flachen Lagen angebaut wird und die Steillagen nicht mehr in der Form bewirtschaftet werden. Steillagen prägen unsere fränkische Kulturlandschaft, diese gilt es zu erhalten. Gestern haben wir das Neunte Gesetz zur Änderung des Weingesetzes beschlossen, mit dem das EU-Genehmigungssystem für Rebanpflanzungen umgesetzt wird. Auch bei der Diskussion im Bundestag habe ich für die Interessen unserer Winzer gekämpft und ich bin froh, dass wir ein gutes Ergebnis erzielen konnten“, so die Bundestagsabgeordnete Dr. Anja Weisgerber.  

Nach EU-Recht müssen die Mitgliedstaaten jährlich Genehmigungen für Neuanpflanzungen in Höhe von einem Prozent der tatsächlich mit Reben bepflanzten Gesamtfläche zur Verfügung stellen. Die Mitgliedstaaten haben jedoch die Möglichkeit, einen niedrigeren Prozentsatz festzulegen, wenn Überangebot oder eine Wertminderung von Weinen mit Herkunftsschutz drohen.  

Von dieser Möglichkeit hat die Bundesregierung in ihrem Gesetzentwurf Gebrauch gemacht. Die Koalitionsfraktionen haben sich nun darauf geeinigt, dass die Obergrenze für Neuanpflanzungen in den Jahren 2016 und 2017 auf 0,3 Prozent der Weinanbaufläche in Deutschland festgelegt wird. Zudem wird eine Sonderregelung geschaffen, mit der sichergestellt wird, dass auch in Bundesländern mit kleiner Weinanbaufläche Neupflanzungen erfolgen können. Allen Flächenländern wird dafür ein Mindestanteil von bis zu 5 Hektar Neuanpflanzungsfläche bei der Genehmigung von Anträgen zugewiesen.

Durch die Festlegung des Prioritätskriteriums ‚Steillage‘ wird der Winzer bei der Genehmigung von Neuanpflanzungsanträgen bevorzugt, der in der Steillage anbauen will. Zudem wird die Bundesregierung in einem Entschließungsantrag aufgefordert, sich in Brüssel bei jeder weiteren Gesetzgebung für einen nachhaltigen Erhalt des Weinbaus in der Steillage einzusetzen, so dass ein Abwandern des Anbaus von der Steillage in die Flachlage verhindert werden kann.

 „Ich freue mich, dass wir nun bei der Umsetzung eine gute Lösung gefunden haben, die den Winzern, die es wünschen, erlaubt, ihren Betrieb zu erweitern, aber dennoch unser Kulturlandschaftsbild erhält“, so Weisgerber abschließend.