Länderöffnungsklausel zur Einführung von Mindestabständen von Windenergieanlagen zur Wohnbebauung kommt

Bild: Stadtwerke Stuttgart

Pressemitteilung, 08. April 2014

„Wenn wir die Energiewende zum Erfolg führen wollen, brauchen wir die Akzeptanz der Bevölkerung. Die Technik hat sich so weiterentwickelt, dass die Windräder immer größer werden,  sie sind teilweise bis zu 200 Meter hoch. Um die Akzeptanz der Bevölkerung zu erhöhen, sollen die Bundesländer nun die Möglichkeit bekommen, selbst zu entscheiden, ob und wie sie Mindestabstände von Windenergieanlagen zur Wohnbebauung festlegen. Das ist ein Erfolg der CSU und ein wichtiges Signal an unsere Kommunen“, so Dr. Anja Weisgerber MdB, Obfrau der CDU/CSU-Fraktion für Umwelt- und Baupolitik im Deutschen Bundestag, nach dem Beschluss des Bundeskabinetts am Dienstag in Berlin. Die sogenannte Länderöffnungsklausel wird im Baugesetzbuch festgeschrieben.

Zeitgleich hat der Ministerrat in München beschlossen, möglichst bald von der vorgesehenen Befugnis Gebrauch zu machen und einen Mindestabstand zwischen Windenergieanlagen und Wohnbebauung festzulegen. Dieser soll grundsätzlich das Zehnfache der Gesamthöhe einer Windkraftanlage betragen. Wenn in den Gemeinden jedoch Konsens darüber besteht, vom Mindestabstand abzuweichen, können die betroffenen Kommunen durch kommunale Bebauungspläne geringere Abstände festlegen. „Damit wird die kommunale Planungshoheit gestärkt und über die Lage von Windkraftanlagen wird dort entscheiden, wo die Menschen direkt davon betroffen sind“, so Weisgerber abschließend.