Europaweit einheitliche Regelungen für Emissionen von großen Industrieanlagen

Keine EU-Regelungen zum Bodenschutz durch die Hintertür!

Der Umweltausschuss des Europäischen Parlaments stimmte heute über die IVU-Richtlinie (Richtlinie über Industrieemissionen; integrierte Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung) ab. Kernpunkt des Vorschlages von Seiten des Umweltausschusses ist die Einführung eines sog. European Safety Net (ESN). Es geht hierbei um die Einführung von Obergrenzen für Industrieemissionen für große Industrieanlagen. Dadurch gelten in allen Mitgliedstaaten die gleichen Obergrenzen für Schadstoffemissionen. „Wir schlagen dieses Europäische Sicherheitsnetz vor, da es die inflationäre Ausnahmepraxis, die bislang in einigen Mitgliedstaaten existierte, unterbindet. Gleichzeitig wird Deutschlands Wettbewerbsfähigkeit gestärkt, denn wir haben bereits jetzt ein hohes Schutzniveau und nun müssen sich auch anderen Mitgliedstaaten an die Obergrenzen für Industrieemissionen halten. Dies ist ein weiteres Beispiel dafür, wie wir unsere hohen Standards auf die europäische Ebene exportieren.“ sagte Dr. Anja Weisgerber, die umweltpolitische Sprecherin der CSU-Gruppe.

Allerdings enthält der heute vorgelegte Kompromissvorschlag auch einige Regelungen zum Thema Bodenschutz. „Wir haben hart gegen die Bodenschutzrichtlinie gekämpft und diese Position werden wir auch weiterhin vertreten. Hier wird jedoch versucht, Teile der Bodenschutzrichtlinie mit der IVU-Richtlinie durch die Hintertür wieder einzuführen. Obwohl wir die Regelungen zum Thema Bodenschutz in der IVU-Richtlinie im Vergleich zum Kommissionsvorschlag abschwächen konnten und sie auch schwächer sind als in der Bodenschutzrichtlinie selbst, können wir diese Teile des Kompromisses nicht unterstützen.“ so die unterfränkische Abgeordnete weiter. „Wir sind gegen jegliche Regelungen zum Thema Bodenschutz auf europäischer Ebene. Die Regelung des Grund und Boden ist Sache der Mitgliedstaaten!“