Europäisches Parlament stimmt für sozial ausgewogene Dienstleistungsrichtlinie / Kein Lohn- und Sozialdumping

Straßburg. Das Europäische Parlament hat mit Stimmen aus fast allen Fraktionen heute maßgebliche Änderungen an der umstrittenen Dienstleistungsrichtlinie beschlossen. „Wir haben heute die Chance für eine Vielzahl neuer Arbeitsplätze im deutschen Dienstleistungssektor eröffnet. Die Gefahr von
Lohn-, Öko- oder Sozialdumping wegen dieser Richtlinie besteht dagegen nicht. Denn wir haben das Arbeits-, Sozial- und Tarifrecht sowie eine ganze Reihe von sensiblen Dienstleistungsbereichen komplett aus dem Anwendungsbereich herausgenommen“, fasst die unterfränkische Europaabgeordnete Dr. Anja Weisgerber das Ergebnis zusammen. Außerdem wurden durch das Parlament die Kontrollrechte der Mitgliedstaaten noch einmal deutlich gestärkt.

„Wir haben die Sorgen und Ängste der Menschen in Europa ernst genommen und eine sozial sowie wirtschaftlich ausgewogene Richtlinie beschlossen. Nun gilt es, die daraus resultierenden Chancen für mehr Wachstum und mehr Beschäftigung zu nutzen“, fasst Weisgerber das Ergebnis der Abstimmung, das sich bereits seit November abgezeichnet hatte, zusammen.

„Die öffentliche Diskussion zeigt eine immer weiter fortschreitende Parlamentarisierung der EU. Dies bedeutet mehr Bürgernähe und eine bessere Politik mit den Bürgern und für die Bürger in Europa“, so Weisgerber. Kommission und Rat hatten zudem öffentlich verkündet, dass sie vor einer eigenen Meinungsbildung das Votum des Parlaments abwarten wollten. Auch dies zeigt deutlich die gestärkte Position der Europaparlamentarier. „Alle schauen auf das Parlament und unsere Entscheidungen“, freut sich Weisgerber.

Die Dienstleistungsrichtlinie ist notwendig, um bestehende Barrieren für den im EG-Vertrag garantierten freien Dienstleistungsverkehr abzubauen. „Bisher waren es immer die deutschen Dienstleistungserbringer, die ganz besonders unter den diskriminierenden Regelungen unserer europäischen Nachbarn zu leiden hatten. Die heute auch auf Initiative von CDU und CSU beschlossenen Änderungen sichern unseren hohen deutschen Sozialstandard und eröffnen die Möglichkeit für ein starkes Wirtschaftswachstum und neue Arbeitsplätze. Davon wird auch Unterfranken profitieren“, so Weisgerber.

Deutschland ist trotz seiner starken Dienstleistungswirtschaft im Moment Nettoimporteur für Dienstleistungen. „Genauso wie Deutschland durch den EU-Binnenmarkt für Waren zum Exportweltmeister für Waren geworden ist, können wir durch einen EU-Binnenmarkt für Dienstleistungen zum Exportweltmeister für Dienstleistungen werden“, sieht Weisgerber große Chancen in der heute auf den Weg gebrachten Richtlinie. Diese Entwicklung werde an Unterfranken nicht vorübergehen; gerade für kleinere und mittlere Unternehmen würden große Wachstums- und Entwicklungschancen entstehen.


Hauptpunkte der heute beschlossenen Richtlinie:


1. Bestehende Barrieren für grenzüberschreitende Dienstleistungen werden abgebaut.
2. Gleichzeitig erhalten die deutschen Behörden ein umfassendes – vom Parlament heute noch einmal verschärftes – Prüfungs- und Kontrollrecht.
3. Die europäischen Behörden werden zur Zusammenarbeit bei den Kontrollen verpflichtet.
4. Das gesamte deutsche Arbeits- und Sozialrecht gilt weiterhin uneingeschränkt.
5. Die Tarifautonomie und die Arbeitskampfrechte der Sozialpartner werden nicht angetastet.
6. Bestehende EU-Richtlinien wie die Entsenderichtlinie haben vorrangig Geltung.
7. Die Richtlinie gilt nicht für sensible Dienstleistungsbereiche wie z.B.
• Gesundheitsdienstleistungen,
• Dienstleistungen des allgemeinen Interesses (Daseinsvorsorge),
• Leiharbeitnehmer,
• Rechtsberufe,
• Soziale Dienste
• und eine Reihe weiterer Bereiche.