Europäisches Parlament stärkt Rechte der Patienten bei grenzüberschreitender Behandlung

Das Europäische Parlament hat eine erhebliche Stärkung der Patientenrechte bei der grenzüberschreitenden Gesundheitsversorgung beschlossen. Insbesondere soll gesetzlich garantiert werden, dass Patienten die Kosten für medizinische Behandlung in einem anderen Mitgliedstaat ersetzt bekommen.

Die gesundheitspolitische Sprecherin der CSU im Europäischen Parlament, Dr. Anja Weisgerber, begrüßt diese Initiative. "Die Richtlinie weist in die richtige Richtung, es besteht aber noch Korrekturbedarf. Wir schaffen für Patienten und Versicherungen Rechtssicherheit und fassen das in Gesetzesform, was der Europäische Gerichtshof bereits vorgegeben hat. Wir leben in einem offenen europäischen Binnenmarkt und sollten auch von den medizinischen Angeboten in anderen Mitgliedstaaten profitieren. Für einen deutschen Patienten sollte es möglich sein, die bestmögliche Behandlung für seine Krankheit zu erhalten und dabei auch ohne bürokratische Hürden ins EU-Ausland gehen zu können.“

Die Europaabgeordnete sieht jedoch noch Nachbesserungsbedarf in der sich nun anschließenden zweiten Lesung. „Wir müssen im weiteren Verfahren an einigen Stellen noch Umsetzungsfragen klären, beispielsweise die Frage, wie europaweit gültige Rezepte gestaltet werden müssen. Ich werde auch auf eine striktere Einhaltung der mitgliedstaatlichen Kompetenzen drängen: Die Definition, was unter einer Krankenhausbehandlung zu verstehen ist, sollte weiterhin in der Hand der Mitgliedstaaten liegen. Ich bin optimistisch, dass der Rat, an den das Parlament nun seinen Vorschlag übermittelt, diese Bedenken hinsichtlich der Verteilung der Zuständigkeit in seinen Vorschlägen berücksichtigen wird.“