Der Sozialausschuss des Europäischen Parlaments sprach sich heute für eine Ausweitung der bestehenden Vorschriften zur Vorbeugung der Diskriminierung im Bereich der Beschäftigung auch auf zivilrechtliche Aspekte aus. Diese geplante Antidiskriminierungsrichtlinie stößt jedoch auch auf erheblichen Widerstand. “Ich bin gegen Diskriminierung jeder Art. Insbesondere behinderte Menschen benötigen in der Gesellschaft einen besonderen Schutz. Aber ich halte eine umfassende Rahmenrichtlinie auf europäischer Ebene nicht für den richtigen Weg, die Betroffenen tatsächlich zu schützen. In Bayern haben wir bereits geeignete Maßnahmen zum Schutz Behinderter ergriffen, u. a. sichert das Bayerische Behindertengleichstellungsgesetz, das im letzten Jahr nochmals ergänzt und verbessert wurde, Rechte in zahlreichen Bereichen, um z. B. die Barrierefreiheit zu garantieren”, sagte die unterfränkische CSU-Europaabgeordnete Dr. Anja Weisgerber.
“Die Regelungen, die der Sozialausschuss dem federführenden Innenausschuss vorschlägt, verstärken lediglich die ohnehin bereits bestehende Rechtsunsicherheit. Insbesondere kleine und mittlere Unternehmen befürchten mehr Bürokratie und mehr Kosten. Die Vorschläge des Sozialausschusses sind unpraktikabel, etwa im Versicherungsbereich. Lebensversicherungen sollen in der bisherigen Form beibehalten werden können, denn sonst steigen die Beiträge für alle. Auch sollen Privatvermietungen im eigenen Haus nicht erfasst werden”, so Weisgerber.
Neben dem Sozialausschuss werden sich weitere Ausschüsse des Europäischen Parlaments zur Antidiskriminierungsrichtlinie äußern. Federführend ist der Innenausschuss des Parlaments. “Wir werden hier alle Möglichkeiten ausschöpfen, um eine Überregulierung auf europäischer Ebene zu verhindern", sagte die CSU-Europaabgeordnete.
Der Innenausschuss wird am 17.02. über die Antidiskriminierungsrichtlinie abstimmen. Das Plenarvotum ist für die Woche vom 23. bis 26. März geplant.