EU Pflanzenschutzmittelverordnung: Hoher Gesundheitsschutz für Verbraucher / Ausreichend Mittel gegen Resistenzen für Landwirte

Nach intensiven Verhandlungen hat das Europäische Parlament heute abschließend über die neue EU Pflanzenschutznovelle abgestimmt. „Die neue Pflanzenschutzmittelverordnung ist ein großer Fortschritt für mehr Verbraucher- und Umweltschutz und bringt mehr Harmonisierung bei der Zulassung von Pflanzenschutzmitteln. Wir haben damit europaweit ein einheitlich hohes Schutzniveau, ohne dabei eine nachhaltige landwirtschaftliche Produktion innerhalb Europas zu gefährden. Den Landwirten werden auch künftig ausreichend Pflanzenschutzmittel zur Verfügung stehen, um Resistenzen zu verhindern.“, sagte die umweltpolitische Sprecherin der CSU-Gruppe im Europäischen Parlament Dr. Anja Weisgerber. Alle Stoffe, die nachweislich krebserregende, erbgutverändernde oder fortpflanzungsgefährdende Eigenschaften haben, werden vom Markt verschwinden. „Somit ist die neue Verordnung ein großer Erfolg für Verbraucher und Landwirte“, so Weisgerber weiter.

Bei der Zulassung von Pflanzenschutzmitteln wird es in Zukunft statt 27 nationaler nur noch drei europäische Zulassungszonen geben. Innerhalb der Zonen herrscht das Prinzip der verpflichtenden gegenseitigen Anerkennung. Über die Zonengrenzen hinweg, können die Zulassungen auf freiwilliger Basis anerkannt werden. „Durch die gegenseitige Anerkennung der Zulassungen zwischen den Mitgliedstaaten bekommen wir auch in der Pflanzenschutzpolitik einen wirklichen Binnenmarkt und einheitliche Wettbewerbsbedingungen. Damit bekommen wir die schon lange von den Landwirten geforderte stärkere Harmonisierung innerhalb Europas.“, so die fränkische Europaabgeordnete Weisgerber. Spezielle Regelungen für kleine Sonderkulturen wie Obst- oder Gemüseanbau gewährleisten, dass gerade auch für diese Bereiche ausreichend Mittel zur Verfügung stehen.

„Wir konnten im Parlament in zweiter Lesung erreichen, dass wissenschaftliche Vernunft und nicht mehr politische Dogmen den Text der Verordnung bestimmen. So werden nicht mehr –wie noch in erster Lesung von der Berichterstatterin Hiltrud Breyer (Grüne) gefordert – bis zu 85 Prozent der Wirkstoffe wegfallen, sondern nur diejenigen, die nach wissenschaftlichen Kriterien ein Risiko für die menschliche Gesundheit oder die Umwelt darstellen. Stoffe mit Gesundheitsrisiken müssen verboten werden.“, so Weisgerber weiter.

Die ebenfalls angenommene Richtlinie über den nachhaltigen Einsatz von Pflanzenschutzmittel hat das Ziel, die möglichen Risiken beim Einsatz von Pflanzenschutzmitteln zu minimieren. Gemäß des Vorsorgeprinzips und den Leitlinien des integrierten Pflanzenschutzes soll der Einsatz von Pflanzenschutzmitteln auf das erforderliche Maß reduziert werden. „Der Leitgedanke lautet: So viel wie nötig, so wenig wie möglich“, so Weisgerber abschließend.