Einigung zu grenzüberschreitenden Patientenrechten – Medizinische Versorgung im EU-Ausland erleichtert

„Behandlungen im EU-Ausland für Patienten zu erleichtern, ohne dabei die medizinische Versorgung in den Mitgliedstaaten zu gefährden – das wollten wir erreichen und das haben wir auch geschafft“, kommentierte Anja Weisgerber, die Sprecherin für Gesundheit der CSU-Gruppe im Europäischen Parlament, das heutige Abstimmungsergebnis zur Richtlinie über die grenzüberschreitenden Patientenrechte. Mit der Richtlinie bekommen wir einen klaren Rechtsrahmen, der es Patienten ermöglicht, medizinische Behandlungen auch im Ausland in Anspruch zu nehmen und die Kosten hierfür von der eigenen Krankenkasse erstattet zu bekommen. Die wenigsten Patienten wissen, dass es diese Möglichkeit gibt.

Erstattet werden die Kosten bis zu der Höhe, die eine vergleichbare Behandlung im Mitgliedstaat gekostet hätte. Urteile des Europäischen Gerichtshofs garantierten dies zwar bereits, die Rechtssicherheit und die Informationen für die Patienten werden durch eine Richtlinie jedoch ausgeweitet: „Durch die Einrichtung nationaler Kontaktstellen können sich Patienten umfassend über ihre Rechte und die Kostenerstattung informieren“, erläuterte die unterfränkische Europaabgeordnete. Die Mitgliedstaaten können selbst entscheiden, ob sie die Kosten zurückerstatten, nachdem Patienten in Vorkasse getreten sind, oder ob sie die Rechnung direkt begleichen. „Patienten erfahren außerdem, für welche Behandlungen sie eine Vorabgenehmigung brauchen.“ Bei Behandlungen, die eine Übernachtung im Krankenhaus oder den Gebrauch von hochwertiger Technologie erfordern, können Mitgliedstaaten aus Gründen der Planungssicherheit eine Vorabgenehmigung vorschreiben. Patienten können außerdem auch weiterhin selbst entscheiden, wo sie sich behandeln lassen möchten. Es gilt nach wie vor das Prinzip der freien Arztwahl, die Krankenkassen können die Patienten deshalb nicht auffordern, sich im Ausland behandeln zu lassen.

„Patienten wollen sich im Regelfall nahe ihres Wohnortes behandeln lassen – Gesundheitstourismus in großem Umfang auf Kosten der einheimischen Bürgerinnen und Bürger wird es deshalb auch weiterhin nicht geben. Vielfach sind Patienten jedoch auf eine Behandlung im Ausland angewiesen, zum Beispiel wenn sie an seltenen Krankheiten leiden, für die es in nächster Nähe keine Behandlungsmethoden gibt. Diesen Patienten können wir mit der Richtlinie das Leben erleichtern – und unter Umständen sogar ihr Leben retten“, so die unterfränkische Europaabgeordnete.

„Mitgliedstaaten erlauben oder verbieten bestimmte Behandlungen aus ethischen Gründen. Wenn ein Patient in einem anderen Mitgliedstaat eine Behandlung vornehmen lässt, die in seinem Mitgliedstaat verboten ist, muss er die Kosten dafür selbst tragen“, so Anja Weisgerber weiter.

Der Einigung waren langwierige Verhandlungen vorausgegangen. Schuld war die Blockadehaltung einiger Mitgliedstaaten. „Schwerkranke Patienten reisen nicht „aus Lust und Laune“ für eine Behandlung ins Ausland, sondern weil sie darauf angewiesen sind. Ihnen wird die Richtlinie zu Gute kommen“, so die CSU-Abgeordnete abschließend.