Diskussionen zur Lebensmittelkennzeichnung in der zweiten Runde / Verhandlungen über Imitatkennzeichnung gehen in die heiße Phase

Der Umweltausschuss des Europäischen Parlaments stimmte heute in zweiter Lesung über die neue Lebensmittelkennzeichnungsverordnung ab und forderte zum zweiten Mal eine bessere Imitatkennzeichnung. Mit diesem Votum wurde das Ergebnis der ersten Lesung bestätigt und die verbraucherfreundliche Position gegenüber dem Ministerrat erneut bekräftigt. „Was auf einer Packung draufsteht oder abgebildet ist, das muss auch drin sein“, erklärte die verbraucherschutzpolitische Sprecherin der CSU-Gruppe im Europäischen Parlament, Dr. Anja Weisgerber. „Analogkäse, Klebeschinken, Eis ohne Milch, Vanillejoghurt ohne Vanille – damit werden Verbraucher bewusst getäuscht. Wenn Imitate verwendet werden, dann muss das auch entsprechend gekennzeichnet sein. Ich möchte jede Form von Irreführung verhindern und freue mich, dass der Umweltausschuss meine Anträge auch in zweiter Lesung angenommen hat. Ich bin zuversichtlich, dass wir in den Verhandlungen mit dem Rat eine verbraucherfreundliche Lösung finden werden.“

Ziel der Lebensmittelkennzeichnungsverordnung ist es darüber hinaus, die Angaben auf einer Verpackung zu vereinheitlichen und eine verpflichtende Nährwertkennzeichnung einzuführen. „Die findet sich zwar schon jetzt auf vielen Packungen, aber längst nicht überall, weil sie bisher freiwillig ist. Mit der neuen Verordnung wollen wir den mündigen Verbraucher stärken, indem wir ihm die Informationen bieten, die er für eine informierte Kaufentscheidung benötigt“, so Anja Weisgerber. Zukünftig sollen darum alle Produkte eine Nährwertangabe tragen, die den Kaloriengehalt sowie die wichtigsten Nährstoffe (Fett, gesättigte Fettsäuren, Salz und Zucker) beinhaltet. „Immer mehr Menschen möchten sich bewusst ernähren. Dafür brauchen sie aber die entsprechenden Informationen. Alle Angaben sollen pro 100 g/ml gemacht werden, um so die Vergleichbarkeit zu gewährleisten. Bei einem Schokoriegel oder einer Getränkedose würde das aber zu komplizierten Rechnereien am Supermarktregal führen – darum kann natürlich zusätzlich eine Portionsangabe gemacht werden, so dass der Verbraucher auf den ersten Blick erkennt, wie viele Kalorien z. B. ein Müsliriegel hat.“ Das Europäische Parlament und der Ministerrat werden versuchen, sich bis zum Sommer zu einigen, so dass die Verordnung schnellstmöglich in Kraft treten kann.