BMW übergibt Wasserstoff-Fahrzeug an Parlamentspräsidenten Pöttering / Europäisches Parlament legt einheitliche Rahmenbedingungen für den Einsatz solcher Fahrzeuge fest

Straßburg. Dr. Norbert Reithofer, Vorstandsvorsitzender des bayerischen Automobilherstellers BMW, übergab heute einen Wasserstoff betriebenen 7er BMW (Typbezeichnung Hydrogen 7) an den Präsidenten des Europäischen Parlaments, Prof. Dr. Hans-Gert Pöttering. Die Umweltpolitikerin Dr. Anja Weisgerber, die im Europäischen Parlament für eine neue Verordnung zur europaweiten Zulassung von Wasserstoff betriebenen KfZ zuständig ist, nahm an der Übergabe teil.

“Der Wasserstoff-7er ist ein Beispiel für bayerische und europäische Spitzentechnologie. Wasserstoff, der unter Verwendung regenerativer Energien gewonnen wird, ist einer der Energieträger der Zukunft. Das Europäische Parlament will die politischen Rahmenbedingungen für den Einsatz dieser Zukunftstechnologie setzen”, erklärt Weisgerber.

Hintergrund

Mit dem vorliegenden Verordnungsvorschlag sollen zum ersten Mal europaweite harmonisierte technische Vorschriften für die Genehmigung von Kraftfahrzeugen mit Wasserstoffantrieb erlassen werden. Die Einführung von EU weiten Genehmigungskriterien für Wasserstofffahrzeuge ist notwendig, um das Funktionieren des Binnenmarktes und gleichzeitig ein hohes Sicherheits- und Umweltschutzniveau zu gewährleisten.
Wasserstoff gehört zusammen mit Biokraftstoffen und Elektrizität zu den größten Hoffnungsträgern der EU, um in Zukunft Öl im Verkehrssektor zu ersetzen, die Luftverschmutzung zu verringern und verkehrsbedingte CO2 Emissionen zu senken. Wasserstoff ist als Energieträger universell einsetzbar, auf unterschiedlichste Weise aus verschiedenen Quellen herstellbar, transportabel und speicherfähig. Er kann erneuerbare Energien in den Markt bringen, kann aber auch in das herkömmliche System integriert werden. Diese Eigenschaften machen Wasserstoff gerade im Verkehrsbereich zu einer interessanten Option.


Weisgerber hat ihren Bericht zu der Zulassungs Verordnung vorgelegt. Mit einer endgültigen Entscheidung des europäischen Gesetzgebers ist in der zweiten Jahreshälfte zu rechnen. Die Verordnung könnte dann Anfang 2009 in Kraft treten.