Binnenmarktausschuss billigt einheitliche Standards bei der Verwendung von Pflanzenschutzmitteln in der EU

Mit großer Mehrheit und lediglich vier Gegenstimmen der Grünen hat der Binnenmarktausschuss des Europäischen Parlaments heute den Bericht der CSU-Europaabgeordneten Anja Weisgerber zur Harmonisierung der EU-Regeln beim Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmitteln angenommen. Ziel des entsprechenden Verordnungsvorschlags der EU-Kommission ist neben der Harmonisierung der Verfügbarkeit von Pflanzenschutzmitteln in den einzelnen Mitgliedstaaten, eine Aktualisierung und Straffung der Zulassungsverfahren sowie die Festlegung klarer und einfacher Regeln zum Datenschutz für die Hersteller in der Europäischen Union.

Die Berichterstatterin zeigte sich zufrieden mit dem Ausgang der Abstimmung, da mit der Harmonisierung der EU-Zulassungsbestimmungen für Pflanzenschutzmittel der administrative Aufwand erheblich verringert werde, ohne dabei Abstriche beim Gesundheits- und Umweltschutz in Kauf nehmen zu müssen. So soll es in der EU zukünftig drei Zulassungszonen Nord, Mitte und Süd geben, in denen die Landwirte Pflanzenschutzmittel unter den gleichen Voraussetzungen einsetzen können. Gleichzeitig erreichte die CSU-Europaabgeordnete aus Unterfranken eine Reihe von Verbesserungen des Kommissionsvorschlags. Dazu zählt insbesondere das Prinzip der gegenseitigen Anerkennung auf freiwilliger Basis zwischen den drei zukünftigen EU-Zulassungszonen. Dadurch werden insbesondere Benachteiligungen deutscher Landwirte beim Einsatz von Pflanzenschutzmitteln gegenüber Nachbarländern beseitigt. Damit könnten Landwirte in Kehl künftig die gleichen Pflanzenschutzmittel ausbringen wie ihre Kollegen auf der französischen Seite in Straßburg.

Geregelt wurde zudem die Problematik so genannter „Parallelimporte“ von Pflanzenschutzmitteln, die in einem Mitgliedstaat bereits zugelassen sind, in einem anderem aber noch nicht. Dies geschah dahingehend, dass solche Importe zukünftig dann möglich sein sollen, wenn bereits eine stoffliche Übereinstimmung zwischen dem Importprodukt und einem Referenzmittel besteht: „Liegt diese vor, dann erhält das importierte Pflanzenschutzmittel eine so genannte Verkehrsbescheinigung für den betreffenden Mitgliedstaat. Damit sorgen wir für mehr Rechtssicherheit und beugen illegalen Importen vor“, erklärte die EVP-Binnenmarktpolitikerin.

Anja Weisgerber begrüßte auch die dringend notwendigen Verbesserungen beim Datenschutz für die Hersteller von Pflanzenschutzmitteln in der Europäischen Union. Nach dem Willen des Ausschusses sollen die nach 10 Jahren für die Erneuerung der Zulassung vorzulegenden Studien und Testreihen nochmals Datenschutz für 5 Jahre genießen: „Nur so können wir gewährleisten, dass bewährte Pflanzenschutzmittel nicht aus wirtschaftlichen Gründen vom Markt verschwinden, weil sich die notwendigen Studien für die Erneuerung der Zulassung sonst nicht lohnen würden. Die Gewährleistung des einmaligen Verwertungsschutzes für weitere fünf Jahre gibt den Herstellern dagegen einen ausreichenden Anreiz, um auch die notwendigen Investitionen für eine Erneuerung der Zulassung zu tätigen“.