Beipackzettel im Internet abrufbar / Nebenwirkungen werden EU-weit erfasst / Europaparlament verabschiedet neue EU-Verordnung
Beipackzettel von Arzneimitteln sind künftig online verfügbar. Und Nebenwirkungen von Medikamenten werden künftig durch eine europaweite Vernetzung der Überwachung noch besser erfasst. Das sind die Kernpunkte der Neufassung der EU-Verordnung zu Arzneimittelüberwachung, die das Europaparlament heute verabschiedete. “Nebenwirkungen von Arzneimitteln können auch nach ihrer Zulassung auftreten. Durch eine bessere europaweite Vernetzung können die Behörden schneller reagieren. Treten in einem Mitgliedstaat schwere Fälle von Nebenwirkungen auf, können Medikamente EU-weit schnell vom Markt genommen werden“, sagte die gesundheitspolitische Sprecherin der CSU-Europagruppe.
Bisher werden Nebenwirkungen nur zum Zeitpunkt der Zulassung erfasst. Ein besonders tragischer Fall von Langzeitnebenwirkungen war das Medikament Contergan. "Durch eine gute Überwachung und bessere Vernetzung können solche Fälle heute weitgehend vermieden werden", so Weisgerber.
Ebenfalls neu ist die Einrichtung von so genannten nationalen Arzneimittelsicherheitsportalen. Neben dem Beipackzettel sollen dort Informationen über Nebenwirkungen sowie die Risikomanagement-Pläne der Hersteller veröffentlicht werden. "Endlich sind die Beipackzettel online abrufbar. Damit ist man bei Verlust oder Reisen ins Ausland nicht mehr aufgeschmissen, sondern bekommt die Infos zum Medikament in seiner Muttersprache", sagte die CSU-Europaabgeordnete.
Die Europaabgeordneten sind aber unzufrieden mit der gegenwärtigen Aufmachung der Beipackzettel und fordern eine Vereinfachung. „Beipackzettel sind oft viel zu technisch und zu wenig patientenfreundlich. Sie müssen lesbarer werden. Wir haben heute die Kommission aufgefordert, einen Gesetzgebungsvorschlag für die Verbesserung von Beipackzetteln vorzulegen", so Weisgerber.