Baukindergeld startet am 18. September

Pressemitteilung, 13. September 2018

Das Baukindergeld kommt. Heute wurde bekannt gegeben, dass das Baukindergeld ab dem 18. September 2018 bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) beantragt werden kann. „Das sind gute Nachrichten für Familien, die sich den Traum von den eigenen vier Wänden erfüllen wollen. Das Baukindergeld ist ein wichtiger Baustein zur Eigentumsförderung. Das eigene Haus oder die eigene Wohnung ist die beste Altersvorsorge. Ich freue mich sehr über den Start des Baukindergeldes, denn ich hatte mich dafür stark gemacht, dass es in den Koalitionsvertrag aufgenommen wurde“, erklärt die zuständige Berichterstatterin im Bauausschuss Dr. Anja Weisgerber.

Gefördert wird der erstmalige Neubau oder Erwerb von Wohneigentum zur Selbstnutzung in Deutschland für Familien und Alleinerziehende mit mindestens einem im Haushalt lebenden Kind unter 18 Jahren. Der Förderzeitraum läuft rückwirkend vom 1. Januar 2018 bis zum 31. Dezember 2020. Egal ob Neubau oder Bestand – wir unterstützen den Ersterwerb mit einem staatlichen Zuschuss von 1.200 Euro pro Kind und Jahr über einen Zeitraum von 10 Jahren. Bei einem Kind liegt die Förderung bei 12.000 Euro und bei zwei Kindern erhöht sie sich auf 24.000 Euro. Berücksichtigt werden Kinder, die zum Zeitpunkt der Antragstellung jünger als 18 Jahre alt sind.

Das Baukindergeld wird flächendeckend in Deutschland bis zu einer Einkommensgrenze von 75.000 Euro zu versteuerndem Haushaltseinkommen pro Jahr und zusätzlich 15.000 Euro pro Kind gewährt. „Wir haben durchgesetzt, dass es keine Begrenzung der Wohnfläche geben wird, denn diese würde den ländlichen Raum benachteiligen“, so Weisgerber.

Das Programm wird von der KfW durchgeführt und ist Teil einer groß aufgelegten Wohnungs- und Eigentumsagenda in dieser Wahlperiode. Nähere Informationen findet man unter https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Privatpersonen/Baukindergeld/.