Vortrag beim Europapolitischen Stammtisch der Wirtschaftsjunioren Main-Spessart

Meine sehr geehrten Damen und Herren.
Vielen Dank zuerst einmal für Ihre Einladung und vielen Dank für Ihr Interesse.
Gerade in schwierigen Zeiten für Europa – wir haben eine Verfassungs- und eine Finanzkrise – ist es wichtig, den Kontakt mit den Menschen vor Ort zu finden.
Europa ist viel zu wichtig, als dass wir uns nicht intensiv damit beschäftigen müssten.
Wir Politiker in Brüssel, Straßburg, Berlin, Paris und anderswo in Europa können noch so viele Ideen und Vorschläge haben.
Wenn Sie, als Unternehmer und Bürger Europas, nicht mitziehen, dann verkommt die EU zu einer Vision der Eliten.
Und deshalb freut mich der rege Zuspruch zu diesem europapolitischen Abend hier bei Ihnen.
Die Wirtschaftsjunioren Main-Spessart sind ein aktiver Kreis.
Sie treffen sich regelmäßig, um sich auszutauschen, und Sie widmen sich dabei stets auch schwierigen Themen.
Dass Sie sich dabei auch mit der europäischen Ebene und aktuellen Themen aus dem Europäischen Parlament beschäftigen, freut mich nicht nur als Ihre lokale Europaabgeordnete.
In der EU liegt wirtschaftlicher Erfolg vergangener Jahre und wird der wirtschaftliche Erfolg unserer Zukunft liegen.
Deshalb ist es wichtig, sich mit der EU zu beschäftigen.

Ich möchte Ihnen heute Abend kurz etwas zu mir persönlich und zu meiner Arbeit für Unterfranken im Europäischen Parlament erzählen und dann auf ein paar aktuelle Themen auf europäischer Bühne eingehen.
Wichtig ist mir auch, Ihnen darzustellen, wie bedeutend die Vernetzung der verschiedenen Ebenen ist und wie ich dies hier vor Ort umsetze.
Seit dem 13.6.2004 bin ich eine der jüngsten Mitglieder im Europäischen Parlament.
Als Vertreterin Unterfrankens wurde ich auf Listenplatz 4 bei den Europawahlen in die europäische Volksvertretung gewählt.
Seit Beginn meiner politischen Tätigkeit vor etwa 10 Jahren wollte ich etwas verändern, etwas bewegen, etwas verbessern können.
Mit meinem Mandat als Europaabgeordnete kann ich das.
Und ich freue mich darüber genauso wie ich mich freue, 1,3 Millionen Bürgerinnen und Bürger meiner unterfränkischen Heimat in Brüssel und Straßburg vertreten zu dürfen.
Als Ihre Europaabgeordnete möchte ich – wie in meinem Beruf als Rechtsanwältin – auch Anwältin sein – Anwältin für Unterfranken in Europa.
Meine Wahl ist ein großer Vertrauensbeweis und bedeutet viel Verantwortung.
Die ersten Monate der Einarbeitung verlangten vollen Einsatz.
Daran hat sich inzwischen auch nichts geändert: jeden Tag wird voller Einsatz erwartet und diesen bringe ich gerne.
44 Wochen im Jahr sind es insgesamt im Parlament, 32 davon in Brüssel, 12 in Straßburg: Ausschusswochen, Fraktionswochen, Plenarwochen.
Ich bin Mitglied der Fraktion der Europäischen Volkspartei und Europäischen Demokraten, EVP-ED.
Die CDU- und CSU-Abgeordneten sind in der Deutschen Gruppe innerhalb der Fraktion organisiert.
In der CSU-Gruppe tauschen sich die neun CSU-Abgeordneten regelmäßig aus.
Für die EVP bin ich Mitglied in den Ausschüssen für Umwelt, Volksgesundheit und Lebensmittelsicherheit sowie Beschäftigung und soziale Angelegenheiten.
Zudem gehöre ich den Delegationen für den Mittelmeerraum und für Chile an.
Die CSU-Gruppe im Europäischen Parlament vertrete ich in der Öffentlichkeit als umwelt-, gesundheits- und sozialpolitische Sprecherin.
Eine ganz lustige Begebenheit hat mir zudem die Funktion der sportpolitischen Sprecherin eingebracht.
Meine vorrangige Aufgabe bei meiner Arbeit im Europäischen Parlament sehe ich darin, für sachgerechte europäische Regelungen einzutreten – das heißt Regelungen, die Wachstum, Wettbewerbsfähigkeit und soziale Sicherheit bedeuten.
In Unterfranken möchte ich Brücken schlagen zwischen der europäischen und der lokalen Ebene.
Dazu gehört der direkte Kontakt mit den Menschen der Region, weshalb ich gerne Veranstaltungen wie Ihre heutige besuche.
Denn allen modernen elektronischen Hilfsmitteln zum Trotz ersetzt meiner Meinung nach nichts den persönlichen Kontakt.
Aber mein Serviceangebot geht über das Halten von Vorträgen weit hinaus:
Bürgerbüro;
regelmäßige Bürgersprechstunden;
Internetseite – komplett neu;
Newsletter mit Gewinnspiel für Neuanmeldungen;
Gruppenbesuche im Europäischen Parlament;
AG Europa

Die Vizepräsidentin der EU-Kommission Margot Wallström hat diese Woche eine neue Initiative zur Öffentlichkeitsarbeit der EU-Institutionen vorgestellt.
Brücken schlagen – das ist eines ihrer Leitmotive.
Ich freue mich über diesen Ansatz, denn ich sehe mich und meine Arbeit bestätigt.
Lassen Sie mich nun zur Arbeit im Europäischen Parlament kommen und dabei mit einem schwierigen Thema beginnen:
Mit dem Entscheidungsverfahren und den Mehrheitsverhältnissen.
Ein großes Problem, dem wir täglich gegenüber stehen, ist das Kräfteverhältnis im Parlament.
Die EVP-ED – das ist die Fraktion der Europäischen Volkspartei und der Europäischen Demokraten – ist mit 266 von 730 Mitgliedern die größte Fraktion im Parlament, besitzt aber keine Mehrheit.
Manchmal können wir durch hartes Verhandeln und überzeugende Argumentation unsere Positionen durchsetzen, oft aber scheitern wir an der ideologisch verblendeten Haltung der linken Mehrheit.
Das wichtigste Verfahren im Parlament ist das Mitentscheidungsverfahren.
Dabei entscheiden das Parlament als Vertreter der Völker Europas und der Rat als Vertreter der nationalen Regierungen gemeinsam über Gesetzesvorschläge der EU-Kommission.
Sie sind dabei gleichberechtigte Gesetzgebungspartner.
Vorschlag Kommission 
1. Lesung EP
1. Lesung Rat
2. Lesung Parlament
Gesetz + / -
Sie sehen, sowohl der Rat als auch das Parlament können einen Richtlinien- oder Verordnungsvorschlag maßgeblich verändern.
Und weil wir eben keine konservative Mehrheit im Parlament haben, sind wir auf die Unterstützung im Rat angewiesen.
Der Wechsel in Berlin ist uns nicht ganz geglückt, was ich sehr bedauere.
Aber wir haben einen teilweisen Wechsel erreicht – und die neue Regierung wird unter unserer Führung agieren.
Das ist wichtig.
Denn Europa braucht eine starke deutsche Bundesregierung im Rat, die die ideologisch motivierten überzogenen Regelungen aus der linken Ecke des Parlaments korrigieren hilft.

Lassen Sie mich nun zu einigen aktuellen Themenbereichen kommen.
Ich möchte Ihnen mit der Arbeitszeitrichtlinie, der Richtlinie über optische Strahlung und der Chemikalienpolitik REACH drei Themen aus meinem Zuständigkeitsbereich vorstellen, vor allem auch deshalb, weil wir hier massive Auswirkungen auch auf Unterfranken feststellen müssen.
Und dann möchte ich noch aufgrund der Aktualität auf zwei allgemeine Europathemen zu sprechen kommen: den Start der Beitrittsverhandlungen mit der Türkei und die Finanzdebatte.

Beginnen möchte ich mit der Richtlinie zum Schutz von Arbeitnehmern vor optischer Strahlung – vielleicht ist Ihnen der Begriff „Sonnenscheinrichtlinie“ dafür geläufiger.
Ich beginne damit, denn diese Richtlinie ist ein hervorragendes Beispiel um deutlich zu machen, dass sich der Kampf gegen zuviel Bürokratie lohnt und dass er Früchte trägt.
Anfang September habe ich mit meinen Kollegen im Parlament in der Abstimmung über diese Richtlinie einen großen Erfolg erzielt.
Wir haben es geschafft, eine sehr große Mehrheit, eine qualifizierte Mehrheit von Abgeordneten davon zu überzeugen, dass eine europaweit einheitliche Regelung zum Schutz vor der Sonne einen bürokratischen Irrsinn bedeutet hätte.
Es wäre die Entmündigung des eigenverantwortlich denkenden Arbeitnehmers gewesen!
Der Grundgedanke der Richtlinie, Arbeitnehmer vor KÜNSTLICHEN optischen Strahlungen wie Laser und Infrarot zu schützen, ist ein Fortschritt im Arbeitnehmerschutz, den auch die CSU ausdrücklich begrüßt hat.
Aber es wäre wirklich völlig verfehlt gewesen, auch die natürliche optische Strahlung – also die Sonne – in den Anwendungsbereich der Richtlinie aufzunehmen.
Dies wollten SPD und Grüne.
Unter der Führung von CDU und CSU haben die EVP und die europäischen Liberalen durchgesetzt, dass es den Mitgliedsstaaten überlassen bleibt, ob sie verpflichtende Regelungen zum Schutz vor Sonne einführen.
Das, meine Damen und Herren, ist endlich einmal ein deutliches Zeichen gegen Bürokratie und Überregulierung.
Und ohne die CSU wäre dies nicht möglich gewesen.
Ich freue mich, dass ich mich mit meinen Anträgen zuerst in der EVP-Fraktion und dann mit dieser überwältigenden Mehrheit im Parlament durchsetzen konnte.
Wir haben sozusagen die Sonne vor der Regelungswut der europäischen Linken bewahrt, meine Damen und Herren.
Das ist ein schönes Gefühl.
Und wenige Tage nach dieser Abstimmung hat mir der Präsident der EU-Kommission Barroso in einem Gespräch versichert, dass die Kommission das Votum des Parlaments respektieren werde.
Die Kommission wird dem Rat vorschlagen, die Regelungen zur Sonnenstrahlung komplett aus der Richtlinie zu streichen, und sie wird auch keine weiteren Versuche für eine europäische Regelung diesbezüglich unternehmen.
Das freut mich.

Lassen Sie mich nun zu einem weiteren Thema kommen – zur Revision der EU-Arbeitszeitrichtlinie.
Dieses Projekt beschäftigt mich seit den ersten Tagen meines Mandats.
Warum ist die Überarbeitung der Arbeitszeitrichtlinie überhaupt notwendig geworden?
Notwendig wurde eine Revision der derzeit gültigen Arbeitszeitrichtlinie 2003/88/EG durch zwei Urteile des EuGH zu der Anrechnung von Bereitschaftsdienstzeiten auf die reguläre Arbeitszeit.
In diesen Urteilen – bekannt geworden als SIMAP- und Jäger-Urteile – hat der EuGH geurteilt, dass Bereitschaftsdienstzeiten grundsätzlich komplett als Arbeitszeit anzusehen sind.
Der Europäische Gerichtshof führt zur Begründung seines Urteils an: Der Arbeitnehmer ist während des Bereitschaftsdienstes gezwungen, sich an einem vom Arbeitgeber bestimmten Ort aufzuhalten.
Die Tatsache, dass er den Ort für seine Ruhezeit nicht selbst wählen kann, ist entscheidend für die Einordnung als Arbeitszeit (EuGH Rs. C-151/02).
Vor dem Hintergrund dieser beiden Urteile ist das Problem der aktuell gültigen europäischen Arbeitszeitrichtlinie, dass sie nur zwei Kategorien vorsieht: Arbeitszeit und Ruhezeit.
Die Bereitschaftsdienstzeit ist eine Mischung dieser beiden Kategorien.
Aufgrund der EuGH-Urteile und der unterschiedlichen Gegebenheiten in den Mitgliedsländern sah sich die Europäische Kommission gezwungen, die Arbeitszeitrichtlinie zu überarbeiten und legte am 22. September 2004 einen Richtlinienentwurf vor.
Wer ist denn davon überhaupt betroffen, werden Sie fragen?
Betroffen sind alle Berufsgruppen, die Bereitschaftsdienste leisten.
In Deutschland äußert sich die Kontroverse um diese Revision insbesondere im Konflikt zwischen den Krankenhäusern und ihrem Ärzte- und Pflegepersonal.
Aber auch die Angestellten der Polizei, staatlich angeordnete Feuerwehren, Werksfeuerwehren oder Rettungs- und Katastrophenschutzdienste und Jugendhilfebereich/SOS-Kinderdörfer sind betroffen.
Und damit letztendlich auch die Krankenhäuser in Unterfranken, die Rettungsdienste in Würzburg, Schweinfurt und sonst wo und viele karitative Einrichtungen.
Wie verlief die Arbeit im Ausschuss?
Ich habe mich daher dafür eingesetzt, dass die inaktive Zeit innerhalb der Bereitschaftsdienstzeit nicht als Arbeitszeit angesehen wird.
Dies soll nach meinem Vorschlag, den ich durch Änderungsanträge im Europäischen Parlament im Beschäftigungs- und Sozialausschuss eingebracht habe, durch Pauschalisierungsmodelle auf mitgliedsstaatlicher Ebene umgesetzt werden.
Die inaktive Zeit innerhalb der Bereitschaftsdienstzeit soll nicht als Arbeitszeit angesehen werden.
Dies würde bedeuten, dass die aktive Zeit innerhalb der Bereitschaftsdienstzeit pauschal nach der durchschnittlich zu erwartenden Arbeitsauslastung berechnet wird.
Grundlage für diese Vorschläge waren zum einen Erfahrungen, die ich durch Besuche in Krankenhäusern und bei Feuerwehren in Bayern sowie im Gespräch mit Ärzten und mit Experten von Interessenvertretungen sammeln konnte.
Die Änderungsanträge, die ich dann anschließend in der ersten Lesung des Parlaments gemeinsam mit vielen Kollegen aus unterschiedlichen Mitgliedsstaaten ins Plenum eingebracht habe, erhielten in der gesamten EVP-ED-Fraktion eine deutliche Mehrheit.
Diese Linie steht für eine sachgerechte und flexible Lösung, die dem Subsidiaritätsgrundsatz Rechnung trägt und den Betroffenen mehr Spielraum bei der Gestaltung ihrer Arbeitszeitmodelle und damit eine Wahlfreiheit einräumt.
Dies würde den Anliegen der Arbeitnehmer in allen Mitgliedstaaten Rechnung tragen.
Das Parlament hatte sich in der ersten Lesung mit knapper Mehrheit dafür ausgesprochen, Bereitschaftsdienstzeiten komplett als Arbeitszeit anzusehen und das Opt-out – die Möglichkeit zeitweise von der wöchentlichen Höchstarbeitszeit abzuweichen – baldmöglichst abzuschaffen.
Die Kommission hat – in Anlehnung an meinen Antrag im Plenum des Europäischen Parlaments – das von mir vorgeschlagene Pauschalisierungsmodell in einem geänderten Vorschlag übernommen, den sie am 31.5.2005 als Verhandlungsgrundlage für den Rat vorgelegt hat.
Sie hat damit in ihrem modifizierten Vorschlag die Grundgedanken unserer Linie bestätigt.
Konkret bedeuten die aktuellen Vorschläge der Kommission eine sachgerechte Differenzierung bei den Bereitschaftsdienstzeiten.
Außerdem soll die Möglichkeit eines Opt-outs noch mindestens für einige Jahre beibehalten werden.
Dies würde flexible und sachgerechte Modelle der Arbeitszeitgestaltung im Sinne aller Betroffenen ermöglichen.
Um den Rat diesbezüglich in der zweiten Lesung zu überstimmen, sind im Parlament 367 Stimmen erforderlich.
Wann es zu einer Einigung kommt, liegt nun bei den Vertretern der nationalen Regierungen im Rat.
Die britische Ratpräsidentschaft hat angekündigt, dass sie gewillt ist sich des Dossiers anzunehmen.
Im September haben Ratsarbeitsgruppen stattgefunden, in denen bisher keine Einigung erzielt werden konnte.
Zunächst wurde besonders kontrovers über das opt-out diskutiert.
Derzeit wird als besonders strittiger Punkt die aktive und inaktive Bereitschaftsdienstzeit behandelt.
Eine politische Einigung soll unter britischer Einigung weiterhin angestrebt werden.
Die letzte Ratsarbeitsgruppe zur Arbeitszeitrichtlinie fand am 12. Oktober 05 statt.
Am 08.12.05 trifft sich der Sozialministerrat, der die Arbeitszeitrichtlinie besprechen wird.
In Fachkreisen wird allerdings davon ausgegangen, dass erst unter österreichischer Ratspräsidentschaft eine Einigung erzielt werden kann.
Auch wenn wir hier den Durchbruch wie bei der Sonnenscheinrichtlinie noch nicht geschafft haben, können Sie – so denke ich – erkennen, dass auch in diesem Bereich der Sozialpolitik Raum für sachgerechte Entscheidungen bleibt.

Solche Entscheidungen bemühe ich mich, auch in der Umwelt- und Verbraucherschutzgesetzgebung durchzusetzen.
Ein aktuelles Beispiel dafür ist REACH.
REACH – diese Abkürzung steht für den Vorschlag der Kommission für eine Verordnung zur Registrierung, Bewertung (Evaluation), Zulassung (Authorization) und Beschränkung chemischer Stoffe.
Hinter der Abkürzung verbirgt sich aber mehr:
Der REACH-Vorschlag ist mit seinen gut 1200 Seiten nicht nur das umfangreichste Dossier, das momentan im Europäischen Parlament behandelt wird, es ist auch eines der wichtigsten.
Die Bedeutung dieses Projekts lässt sich an folgendem erkennen:
Insgesamt 8 Ausschüsse des Europäischen Parlaments sind in der ersten Lesung formal beteiligt und geben Stellungnahmen ab.
Auf diese Weise wird nahezu jedes einzelne Mitglied des Europäischen Parlaments den REACH-Vorschlag in einer Form innerhalb eines Ausschusses behandelt und darüber angestimmt haben, bevor der Vorschlag überhaupt die Ebene des Plenums erreicht.
Dieses ist bisher ohne Vorbild und unterstreicht nicht nur die Bedeutung von REACH.
Es lässt auch erahnen, dass das Gesetzgebungsverfahren aufgrund der vielen Beteiligten überaus schwierig ist und gerade die Mehrheitsfindung zu einer anspruchsvollen Aufgabe wird.
REACH betrifft eine Vielzahl von Industriezweigen.
In Unterfranken sind insbesondere Firmen wir Hemmelrath und Acordis oder Knauf.
Hemmelrath stellt Autolacke her.
Wenn der Ansatz der Kommission durchgeht, dann müssen für jede einzelne Rezeptur – nicht nur für die einzelnen Inhaltsstoffe – umfangreiche Tests durchgeführt werden.
Das gefährdet den Standort Unterfranken und eine Vielzahl von Arbeitsplätzen.
Bei Acordis als Betrieb der chemischen Industrie ist es genauso.
Auch der Gips-Hersteller Knauf ist von REACH betroffen.
Gips ist ein natürlicher Stoff, aber sobald er irgendwie behandelt wird, fällt er unter REACH.
Und Gips wird heutzutage auch künstlich hergestellt, der sogenannte REA-Gips.
Zu dem natürlichen Gips besteht chemisch gesehen KEIN Unterschied, aber weil die Herstellung künstlich ist, drohen Testverfahren nach REACH.
Auch dies gefährdet Arbeitsplätze in einem Traditionsunternehmen, das mit 1100 Mitarbeitern seinen größten Standort in Unterfranken hat und behalten möchte.
Zur Zeit läuft die erste Lesung im Europäischen Parlament.
In diesem Moment befinden wir uns genau in der Phase zwischen den Abstimmungen in den Ausschüssen und der abschließenden Abstimmung im Parlament.
Vor wenigen Tagen hat der federführende Umweltausschuss als letzter Ausschuss über REACH abgestimmt.
Im Umweltausschuss hat eine Mehrheit aus Sozialdemokraten, Grünen und Teilen der Liberalen unter Führung des italienischen Berichterstatters Guido Sacconi für ein bürokratisches und kaum praktikables REACH gestimmt.
Unsere Vorschläge, d.h. die Vorschläge der EVP-Fraktion, sehen Änderungen am Vorschlag der Kommission vor, die gerade im Bereich der Registrierung von chemischen Stoffen einen weitaus risikoorientierteren Ansatz verfolgen.
Ich werde im Folgenden auf einige Punkte eingehen, wie unserer Meinung nach REACH funktionieren kann.
Meine ersten Kritikpunke an dem Verordnungsvorschlag der Kommission setzen bereits beim Anwendungsbereich an.
Der Anwendungsbereich von REACH ist zu umfangreich ausgestaltet.
REACH muss wesentlich besser auf das bereits bestehende Recht abgestimmt werden.
Doppelregelungen und Widersprüche sind zu vermeiden.
Erleichterungen müssen auch für die Stoffe geschaffen werden, die in Forschung und Entwicklung eingesetzt werden.
Eine Registrierungspflicht würde hier innovationshemmend wirken.
Viele dieser Stoffe kommen nie auf den Markt, da sich keine marktfähiges Produkt entwickeln lässt.
Für diese Stoffe eine vollständige Registrierung mit allen Daten und Versuchen zu fordern, geht zu weit und schafft keinen Vorteil für den Umwelt- oder Verbraucherschutz.
Stoffe, die ausschließlich in der Forschung und Entwicklung eingesetzt werden, werden nur von qualifiziertem Fachpersonal benutzt, die auch im Umgang mit gefährlichen Stoffen geschult sind.
Der Verbraucher kommt mit Ihnen nicht in Kontakt.
Im Umweltausschuss haben wir eine Regelung gefunden, Stoffe in Forschung und Entwicklung für 10 Jahre herauszunehmen mit der Möglichkeit einer Verlängerung für weitere 10 Jahre.
2. Punkt: Risikoorientierte statt mengenbezogener Ansatz
Vorschlag der Kommission:
Zentraler Punkt der Diskussion um die konkrete Ausgestaltung des REACH-Systems ist der von der Kommission gewählte, im wesentlichen mengenorientierte Ansatz bei der Registrierung.
Der Kommissionsvorschlag sieht vor, dass alle Stoffe, die in der EU produziert oder importiert werden und ein Jahresvolumen von einer Tonne je Hersteller oder Importeur übersteigen, registriert werden müssen.
Ab 10 Jahres-Tonnen je Hersteller muss zusätzlich eine Stoffsicherheitsbeurteilung durchgeführt werden und ein Stoffsicherheitsbericht erstellt werden.
Dieser Stoffsicherheitsbericht ist zusammen mit dem Registrierungsdossier an die zentrale EU-Chemikalienagentur übermittelt werden.
Stoffe mit mehr als 1000 Tonnen Jahresproduktion je Hersteller müssen bereits 3 Jahren nach Inkrafttreten von REACH registriert sein.
Bei 100 bis 1000 Tonnen sind es 6 und bei 1 - 100 Tonnen elf Jahre.
Mengenabhängig sind auch die Informationsanforderungen, die in dem Registrierungsdossier enthalten sein müssen.
Der Kommissionsansatz ist unserer Meinung nach aus mehreren Gründen abzulehnen.
Er ist unplausibel, da er Registrierungsdaten ohne jeglichen Bezug zum konkreten Risiko des Stoffes für Mensch und Umwelt gleichermaßen einfordert, ohne eine Rankfolge vorzunehmen.
Es ist ein Irrtum anzunehmen, dass ein allein hohes Mengenvolumen immer zu einem hohen Risiko führt.
Der Mengenansatz führt zu unverhältnismäßig hohen Kosten für die Registrierung.
Besonders die in kleinen Mengen hergestellten Stoffe - viele davon werden durch kleine und mittlere Unternehmen in Nischenmärkten produziert - könnten durch die im Verhältnis zum Umsatz unangemessenen Kosten vom Markt verschwinden.
Damit verschwinden diese Stoffe allein aufgrund des willkürlichen Mengenansatzes und nicht aus Gründen der Gefährlichkeit vom Markt!
Der bürokratische Aufwand für die Erstellung der erforderlichen Registrierungsunterlagen und Datenblätter überfordert insbesondere kleine und mittlere Unternehmen.
Die Ziele der Lissabon-Strategie werden konterkariert, da die Innovationsfähigkeit der Wirtschaft in dem überaus bedeutsamen Sektor der chemischen Industrie gehemmt wird.
Dies aus dem Grund, dass die Zahl der für Neuentwicklungen verfügbaren Stoffe abnimmt und die aufgestellten Bürokratiehürden abschreckend auf innovationsfreudige Unternehmen wirken.
Wir wollen eine Abkehr von mengenorientierten Ansatz hin zu einem kombinierten mengen- und risikobasierten Ansatz unter Inanspruchnahme von Verwendungs- und Expositionskategorien.
Tragende Gedanken sind die Einführung einer Vorregistrierung für alle registrierungspflichtigen Altstoffe (Phase-in-Stoffe);
eine nachfolgende Priorisierung anhand von Verwendungs- und Expositionskategorien sowie
eine Registrierung, die sich hauptsächlich nach der vorgenommenen Priorisierung und nicht mehr nach der Jahrestonnenmenge richtet.
Verwendungs- und Expositionskategorien bedeuten, dass ein Hersteller eines Stoffes, aber vor allem auch die nachgeschalteten Anwender, das heißt hauptsächlich die KMUs innerhalb der Produktionskette, zur Registrierung eines Stoffes nicht mehr seine konkrete Verwendung eines Stoffes angeben muss.
Er nimmt anhand von standartisierten Verwendungskategorien wie industrielle oder private Verwendung und anhand von standartisierten Expositionswegen wie orale, dermale oder inhalative Aufnahme eine Einordnung seiner Verwendung in diese Kategorien vor.
Auf diese Weise ist es für kleinere Unternehmen nicht mehr erforderlich, bei der Registrierung ihre geheimen Geschäftsdaten wie z.B. die genaue Zusammensetzung eines Lackes angeben zu müssen.
Diese Daten sind für die Unternehmen äußerst sensible, da dieses Know-how häufig die wirtschaftliche Geschäftsgrundlage der Firmen darstellt.
Dieses Geheimhaltungsproblem ließe sich durch Verwendung- und Expositionskategorien lösen.
Uns ist wichtig, dass REACH für kleine und mittlere Unternehmen praktikabel und kostengünstiger gestaltet wird.
Leider konnten wir uns mit dieser Position im Umweltausschuss nicht durchsetzen.
Wir haben jedoch erreicht, dass die ausgewogenen Kompromisse, die im Industrie- und Binnenmarktausschuss fraktionsübergreifend gefunden wurde, direkt im Plenum abgestimmt werden.
Daher werden wir von der EVP-Fraktion versuchen, in der dortigen Abstimmung im November dem risikobasierten Ansatz zum Erfolg zu verhelfen.
Daher werden ich zusammen mit der EVP Fraktion auch weiterhin für unseren risokobasierten Ansatz kämpfen.
Von chemischen Verbindungen hin zu einem Thema, das für viele Menschen in Europa ähnlich komplex, kompliziert und unverständlich wirkt wie eben eine chemische Verbindung: die Finanzen der EU.

Ich empfange jede Woche mehrere Besuchergruppen im Parlament und eine der Fragen, die immer wieder gestellt werden ist die Frage: Warum zahlt Deutschland so viel?
Deutschland ist in absoluten Zahlen gesehen der größte Nettozahler in der EU, das ist richtig.
Ich möchte Ihnen nun darlegen, wie dies zustande kommt und auch warum Deutschland relativ gesehen nur im Mittelfeld der Nettozahler liegt.
Wie finanziert sich die EU?
Die EU hat einen Gesamthaushalt von etwa 100 Milliarden Euro.
Im Vergleich dazu liegt der Bundeshaushalt Deutschlands bei etwa 250 Milliarden Euro.
Eine Besonderheit des EU-Haushalts ist, dass die Union keine Schulden machen darf.
Sie muss mit dem Geld auskommen, das sie durch den Finanzrahmen einnimmt, das ist – denke ich – schon eine ordentliche Leistung.
Die Einnahmenseite der EU stützt sich auf 3 Säulen:
Einnahmen aus Zöllen, Einnahmen aus Mehrwertsteuerabgaben,
Einnahmen aus Eigenmittelzahlungen der Mitgliedsstaaten.
75 % der Einfuhrzölle und anderen Zollabgaben innerhalb der Europäischen Union fließen in den EU-Haushalt, der Rest verbleibt bei den Mitgliedsstaaten zur Deckung der Kosten für die Erhebung der Abgaben.
Zölle machen etwa 13 % der EU-Einnahmen aus.
Außerdem erhält die EU 0,5 % der Mehrwertsteuereinnahmen eines jeden Mitgliedsstaates.
Da liegt Deutschland absolut gesehen natürlich mit an der Spitze.
Wir haben zwar einen niedrigen Mehrwertsteuersatz, aber 80 Millionen Verbraucher, die Mehrwertsteuer zahlen.
Relativ gesehen zahlen Mitgliedsstaaten mit einer höheren Mehrwertsteuer aber mehr an die EU.
Ein kleines Beispiel: Von einem PC für 1000 Euro zahlt ein Deutscher bei 16 % Mehrwertsteuer bildlich gesprochen 63 Cent an die EU, ein Österreicher bei 20 % dagegen 83 Cent.
Die Mehrwertsteuer macht etwa 14 % der EU-Einnahmen aus.
Der größte Anteil mit 73 % sind die Eigenmittelzahlungen der Mitgliedsstaaten, die an das Bruttoinlandsprodukt gekoppelt sind.
Diese Zahlungen sind der große Streitpunkt in der EU, wegen dem der Finanzgipfel in diesem Sommer gescheitert ist.
Im Moment liegen die Zahlungen bei 1,14 % des BIP.
Die Kommission will mehr Geld, die Mitgliedsstaaten weniger zahlen.
Das ist ja kein neuer Streit.
Dass Deutschland mit 80 Millionen Einwohnern ein größeres Bruttoinlandsprodukt hat als Luxemburg mit 400.000 Einwohnern ist selbstverständlich.
Deshalb zahlt Deutschland absolut gesehen am meisten.
Und Deutschland ist – allen Unkenrufen zum Trotz – immer noch eine starke Volkswirtschaft.
So schlecht geht es uns nicht – vor allem im Vergleich mit einigen unserer europäischen Nachbarn.
Und deshalb bekommen wir von den Mitteln, die wir in die EU einzahlen, nicht wieder alles heraus.
Daher kommt unsere Eigenschaft als Nettozahler.
Und weil unsere Bruttozahlungen wegen der Höhe unseres BIP so enorm hoch sind, sind wir auf dem Papier auch größter Nettozahler.
Betrachtet man sich allerdings die Pro-Kopf-Zahlungen, so relativiert sich dieser Aspekt.
Pro Kopf zahlen andere Staaten nämlich mehr.
Heruntergerechnet zahlt jeder Deutsche netto etwa 87 Euro im Jahr an die EU.
Dagegen zahlen die Luxemburger 130 Euro, die Niederländer 126 Euro oder die Schweden 119 Euro.
Damit liegt Deutschland im Mittelfeld der Nettozahler – nicht an der Spitze.
Und dann muss die Frage erlaubt sein – diese Bemerkung mögen Sie mir als Europapolitikerin gestatten –, ob uns Frieden und Wohlstand in Europa seit über 50 Jahren 87 Euro im Jahr wert sind.
Darüber hinaus wirken sich europäische Regelungen auch für jeden einzelnen Bürger kostensparend aus:
Durch den Euro sind Umtauschgebühren für Geld weggefallen; die Reiseweltmeister aus Deutschland sparen sich dadurch 0,4 % des BIP im Jahr – erinnern Sie sich, wir 1,14 % zahlen wir an die EU!
60 % unseres Exports gehen nicht zuletzt wegen des EU-Binnenmarkts ins europäische Ausland – dies sichert hier Arbeitsplätze.
Ich möchte Sie mit diesen Zahlenspielen nicht langweilen.
Aber es liegt mir schon am Herzen, dass gerade in den umstrittenen Bereich der Finanzen ein wenig Licht gebracht wird.
Trotz aller – berechtigten und wichtigen – Diskussionen über europäische Krisen, über Finanzen und Verfassung bleibt meine Überzeugung bestehen:
Es gibt für uns in Europa keine Alternative zur EU – weder in wirtschaftlicher noch in sozialer oder sicherheitspolitischer Sicht.
Und deshalb dürfen wir weitere Rückschläge durch übereilte Entscheidungen an dem erklärten Willen der europäischen Völker vorbei nicht riskieren.

Die Entscheidung über den Türkeibeitritt ist eine solche, meine Damen und Herren.
Europa hat Grenzen.
Und – das sage ich Ihnen voller Überzeugung – die Türkei hat innerhalb dieser Grenzen keinen Platz.
Meine Damen und Herren, die Türkei ist seit Jahrzehnten ein guter und verlässlicher Partner der Europäischen Union, der NATO, Deutschlands und Bayerns.
Aber dennoch trennen uns Geographie, Geschichte und offensichtlich auch die Kultur.
Als am Vorabend des Weltfrauentages türkische Polizisten in Istanbul eine friedliche Demonstration vor laufenden Kameras mit brutaler Gewalt aufgelöst haben, hat der türkische Staat sein wahres Gesicht gezeigt.
63 Verhaftungen! Darunter 29 Frauen! Unzählige Menschen schwer verletzt.
Diese Menschen, die friedlich von ihrem Grundrecht auf Meinungsfreiheit Gebrauch gemacht haben, um für die Rechte der Frauen zu demonstrieren – diese Menschen wurden niedergeprügelt und verhaftet.
Meine Damen und Herren, ein solcher Staat hat keinen Platz in der Werteunion Europa.
Und in der Europäischen Union ist auch kein Platz für einen Staat, der ein Vollmitglied der EU nicht anerkennt.
Die Türkei weigert sich beharrlich, Zypern als eigenständigen Staat völkerrechtlich anzuerkennen.
Ich weiß, dass dies ein schwieriges Thema für beide Seiten ist, dass hier Emotionen, Stolz und Patriotismus eine große Rolle spielen.
Das will ich auch nicht wegdiskutieren.
Aber wir können doch keinen Staat in die EU aufnehmen, der einen der Mitgliedsstaaten weder akzeptiert, noch respektiert.
Es gibt weitere Gründe, warum eine Vollmitgliedschaft der Türkei nicht möglich ist?
Die Türkei ein islamischer Staat.
Der Islam ist eigentlich eine friedliche Religion und wir begegnen seinen Anhängern mit demselben Respekt, den wir auch den Gläubigen anderer Religionen entgegenbringen.
Aber in den Händen fanatischer und krimineller Terroristen wird der Islam zu einer unberechenbaren Waffe.
Das haben uns die terroristischen Ereignisse der letzten Jahre – vor kurzem erst in London – gelehrt.
Diese Gefahr dürfen wir nicht unterschätzen.
Dieser Gefahr dürfen wir nicht Tür und Tor öffnen.
Diese Gefahr dürfen wir nicht einladen!
Aber auch handfeste wirtschaftliche Faktoren müssen bei einer Bewertung der Türkei eine Rolle spielen!
Das Bruttoinlandsprodukt der Türkei ist miserabel!
Ein erheblicher Teil der türkischen Wirtschaft stützt sich auf den Agrarsektor.
Dies würde bei der aktuellen Förderpolitik der Europäischen Union bedeuten, dass Unsummen aus den Strukturfonds in die Türkei fließen müssten. Geld, das an anderer Stelle fehlen würde.
Mit fast 70 Millionen Einwohnern wäre die Türkei zweitgrößter – bei der zu erwartenden demographischen Entwicklung irgendwann sogar bevölkerungsreichster – Mitgliedsstaat.
Dies würde bedeuten, dass die Türkei über kurz oder lang im Rat und im Parlament die meisten Stimmen hätte.
Das darf nicht sein!
Und schon deshalb kann meiner Meinung nach eine Vollmitgliedschaft der Türkei in der Europäischen Union nicht möglich sein.
Und trotzdem: Am Vorabend des 3. Oktober haben die Staats- und Regierungschefs der Europäischen Union entschieden, die Beitrittsverhandlungen mit der Türkei pünktlich aufzunehmen.
Es ist dem lobenswerten Engagement der österreichischen Regierung zu verdanken, dass wenigsten konkrete Bedingungen bezüglich der Aufnahmefähigkeit beider Seiten in den Verhandlungsrahmen aufgenommen wurden.
Wir – die CSU und die CDU – haben von Anfang an für eine andere Lösung gekämpft.
Wir wollen eine privilegierte Partnerschaft – eine Intensivierung der bereits bestehenden guten wirtschaftlichen und politischen Verbindungen zur Türkei.
Und ich bin bis zum heutigen Tag und darüber hinaus überzeugt, dass dies der einzig richtige Weg sein kann und sein darf.
Eine privilegierte Partnerschaft können wir der Türkei heute schon anbieten.
Keine Wartezeit bis Oktober! Keine Wartezeit von 15 Jahren bis zum Beitritt!
Das türkische Volk und auch die Europäische Union könnten heute schon von den Vorteilen einer solchen Lösung profitieren.
Wie sagen wir in Bayern: Schau mer mal.
Eine Bundeskanzlerin Merkel wird den bereits getroffenen Verpflichtungen nachkommen, aber auf jeden Fall eine äußert kritische Begleiterin der Verhandlungen sein.
Sie sehen, es ist viel los auf der europäischen Bühne.
Ich möchte Ihnen nun die Gelegenheit zu Fragen und zur Diskussion geben und bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.
Danke.