Statement zu Feldhamsterproblematik in Kürnach

Sehr geehrter Herr Bürgermeister Ländner, lieber Manfred.
Sehr geehrter Herr Ebert, lieber Thomas.
Vielen Dank für die Einladung zu dem heutigen Termin.
Das Problem, dass hier in Kürnach in Bezug auf die wirtschaftliche Nutzung einer von Feldhamstern besiedelten Fläche vorliegt, wurde mir als Europaabgeordnete für Unterfranken schon von mehreren Seiten zugetragen.
Der Feldhamster zählt zu den bedrohten Tierarten in Europa und wird von der FFH-Richtlinie geschützt.
Er ist in weiten Teilen Deutschlands bereits ausgestorben, in Bayern kommt er fast nur noch auf den Lößböden um Würzburg vor.

Als Mitglied im Umweltausschuss und als umweltpolitische Sprecherin der CSU-Gruppe im Europäischen Parlament setze ich mich natürlich grundsätzlich für den Artenschutz und damit auch für das europäische Biotopverbundsnetz Natura 2000 ein.
Allerdings darf der Naturschutz nicht auf Kosten der Bürger und des wirtschaftlichen Gemeinwohls gehen.
Ein gesunder Ausgleich zwischen beiden Seiten muss das oberste Ziel sein.
Im August letzten Jahres habe ich deshalb gemeinsam mit Kollegen aus meiner Fraktion einen Brief an den Kommissionspräsidenten Barroso gesandt, in dem wir eine Revision der FFH-Richtlinie gefordert haben.
Ich habe diesen Brief unterstützt – nicht zuletzt vor dem Hintergrund, dass insbesondere die Region Würzburg durch die Feldhamstervorkommen von der FFH-Richtlinie betroffen ist.
Präsident Barroso sicherte zu, die Richtlinie in Bezug auf eine Verbesserung der Rechtsvorschriften zu überprüfen.
Die CDU/CSU-Gruppe im Europäischen Parlament setzte sich weiterhin dafür ein, das Thema „Natura 2000“ auf die Agenda der deutschen Ratspräsidentschaft zu setzen.
Auch ich selbst habe dieses Thema in persönlichen Gesprächen mit Bundesumweltminister Sigmar Gabriel mehrfach angesprochen.
Aufgrund der Komplexität und des hohen Streitpotenzials des Themas ist der Bundesumweltminister die Revision der FFH-Richtlinie jedoch nicht angegangen.
Er befürchtete, dass bei einer erneuten Diskussion der FFH-Richtlinie noch mehr Arten als geschützt deklariert werden könnten.
Damit wurde von Seiten von Herrn Gabriel eine wichtige Chance vertan.
Allerdings müssen die EU-Mitgliedstaaten in diesem Jahr Berichte vorlegen, in denen sie schildern, welche Maßnahmen zur Umsetzung von Natura 2000 ergriffen wurden.
Die Berichte werden dann von der Europäischen Kommission geprüft, was von der gesamten CDU/CSU-Gruppe im Europäischen Parlament dann als Anlass genommen werden wird, eine Revision der FFH-Richtlinie erneut voranzutreiben.
Dafür werde ich mich in jedem Fall einsetzen.

Erst vor wenigen Wochen habe ich mich mit einer parlamentarischen Anfrage an die Europäische Kommission gewandt.
Darin habe ich die Kommission aufgefordert, die Feldhamster-Problematik zu prüfen und für die bayerischen Kommunen zu entschärfen.
Darüber hinaus ist zu betonen, dass nicht allein die Europäische Union für das Feldhamster-Problem verantwortlich zu machen ist.
Die Umsetzung der FFH-Richtlinie ist Sache der Mitgliedstaaten.
Damit haben die Behörden vor Ort die Verantwortung, den Spielraum, den die FFH-Richtlinie im Hinblick auf die wirtschaftlichen Interessen bietet, auch voll zu nutzen.
Praktikable Lösungen für beide Seiten sind gefordert.
Die biologische Artenvielfalt soll erhalten bleiben.
Eine ausgestorbene Art kann niemand wieder zurückbringen.
Die EU hat sich deshalb auf die Fahnen geschrieben, den Verlust der biologischen Vielfalt bis 2010 aufzuhalten.
Dafür brauchen wir ein funktionierendes und akzeptiertes Natura 2000, das einen gesunden Ausgleich zwischen Natur und Wirtschaft findet.
Um diesen Ausgleich zu finden, wurde die Regelung eingeführt, dass bei berechtigtem Interesse der Allgemeinheit ein Bauvorhaben auch auf dem Lebensraum geschützter Arten durchführbar ist.
Dafür müssen für die Tierart aber dauerhafte Ausgleichsflächen geschaffen werden.
Dies trifft auch auf den Feldhamster zu.
In Bayern sind nennenswerte Vorkommen nur noch im Raum Würzburg nachgewiesen.
Der Schutz dieser Tiere stellt zugegebenermaßen eine erhebliche Erschwernis von Bauvorhaben dar.

Es freut mich deshalb, dass diesem Thema hier in Kürnach so viel Verständnis entgegengebracht wird und bereits nach Ausgleichsflächen gesucht wird.
Die Größe der Ausgleichsflächen ist prinzipiell von der Größe der Hamsterpopulation abhängig.
Dabei ist zumeist ein Ausgleich in der gleichen Größe der zu bebauenden Fläche notwendig, wobei aber nur 25 % der Ausgleichsfläche hamsterfreundlich bewirtschaftet werden müssen.
Konkret auf das Baugebiet „Schleifweg II“ übertragen bedeutet das, dass eine Ausgleichsfläche von ebenfalls 2,2 Hektar gefunden werden muss, wovon aber nur 0,5 Hektar hamsterfreundlich bewirtschaftet werden müssen.
Auch auf den hamsterfreundlich zu bewirtschaftenden Flächen bleibt der Fruchtwechsel möglich.
Die restliche Fläche kann normal weiter bewirtschaftet werden.
Um die Anstrengungen bezüglich des Hamsterschutzes zu unterstützen, hat die Bayerische Staatsregierung 2003 das sogenannte „Feldhamster-Hilfsprogramm“ (FHP) aufgelegt.
Durch dieses Programm werden Maßnahmen im Rahmen einer feldhamsterfreundlichen Bewirtschaftung finanziell von der Staatsregierung unterstützt.
Die finanziellen Zuwendungen reichen bis zu einem jährlichen Zuschuss von 1050 € je Hektar.
Damit werden die Mehrkosten, die eine hamsterfreundliche Bewirtschaftung mit sich bringen, zu großen Teilen von der Regierung übernommen.
In Bezug auf die Ausgleichsflächen habe ich mich auch mit der Regierung von Unterfranken in Verbindung gesetzt.

Es ist mir gelungen, einen gemeinsamen Termin mit mir, Herrn Steinhoff von der höheren Naturschutzbehörde in Unterfranken und Herrn Sanktjohannser vom Bayerischen Umweltministerium für Juli zu vereinbaren.
Dabei ist es unser Ziel, zu einer praktikablen Lösung bezüglich der Ausgleichsflächen zu kommen.
Über die Ergebnisse dieses Treffens werde ich sie dann wieder informieren.
Zusammenfassend lässt sich also festhalten, dass Ihrem verständlichen Wunsch nach Planungssicherheit entsprochen werden kann.
Der Ausgleich muss im Verhältnis 1:1 erfolgen, wobei aber nur ein Viertel der Fläche hamsterfreundlich bewirtschaftet werden müssen.
Dafür können weiterhin finanzielle Mittel aus dem Feldhamsterschutzprogramm beantragt werden.
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.