Rede zur Weinmarktreform beim Bremserabend

Sehr geehrte Damen und Herren.
Freude über Einladung zum heutigen Abend.
Spontan zugesagt.
Freude über großes Interesse.
Dank an Veranstalter für Engagement.
2007 sehr europäisches Jahr.
Europa viel in der Öffentlichkeit.
50 Jahre Römische Verträge.
Deutsche Ratspräsidentschaft.
Viele wichtige Einzelthemen – zum Beispiel Weinmarktreform, Hygienerecht, Chinaspielzeug, Ländlicher Raum.
Einige Worte zu jedem dieser Themen.
50 Jahre Römische Verträge.
Europaempfang.
Frieden und auch Wohlstand in Europa für viele Jahrzehnte.
Auch ein Erfolg der stabilisierenden Funktion der EU.
Anfangs Wirtschaftsgemeinschaft von 6 Staaten.
Heute Wirtschafts- und Werteraum von 27 Staaten mit einer halben Milliarde Menschen.
Gut für Deutschland: EU-Binnenmarkt.
Auch gut: Osterweiterung, weil neue Märkte – Beispiel Agrarpolitik.

Deutsche Ratspräsidentschaft.
Erfolge für Angela Merkel:
Verbindliche Klimaziele.
Schwung für Reformprozess ? neuer Anlauf für Reformvertrag.
Großer Schwung für Europa.
Ohne Deutsche Ratspräsidentschaft und ohne Geschick von Angela Merkel nicht möglich gewesen.
Ratspräsidentschaft hat deutschen Einfluss in der EU gestärkt.

Weinmarktreform.
Grundsätzliches
Reform ist zum Abbau der Überschüsse notwendig.
Franken ist gut aufgestellt (95 % Qualitätswein, keine Überschussproduktion).
Erst letzte Woche: Hohe Ehrung des Fränkischen Weins bei der diesjährigen Weinprämierung in London und bei der CAPITAL-Verkostung der besten deutschen Weißweine.
Durch Einsatz des Parlaments: Halbierung der Rodungsfläche und Schutz der Steillagen.
Rodungen sind freiwillig!
Gegen Liberalisierung der Pflanzrechte und gegen Etikettierungsvorschriften ? werde dagegen ankämpfen.
Wein: Tourismusfaktor
Bisheriger Gang des Verfahrens:
22.06.2006 – Mitteilung der Kommission zur Weinmarktreform.
29.01.2007 – Initiativbericht des Europäischen Parlaments.
04.07.2007 – Vorschlag der Kommission.
16.07.2007 – erste Beratungen im Agrarministerrat.
November 2007: Stellungnahme des Europäischen Parlaments.
Überschuss
Jährlich 600 Mio. € nötig, um Weinsee aus Südeuropa zu beseitigen.
Weinmarktreform deshalb notwendig.
In Franken: hochwertige Weine und keine Überschüsse.
Stilllegung / Rodung.
Zunächst 400.000 Hektar vorgesehen, jetzt halbiert ? Erfolg des Parlaments.
Freiwillig, Winzer entscheidet, ob er roden will oder nicht.
Steillagen.
Bei Rodungen nicht gefährdet.
Mitgliedstaaten können Steillagen von Rodungen ausnehmen.
Mitgliedstaaten bekommen eigenes Budget von EU für Förderung der Weine ? können Erhaltung der Steillagen finanziell fördern.
Damit: Entscheidung vor Ort.
Besonders problematisch an aktuellem Vorschlag:
Verbot der Saccharoseanreicherung.
Zuckerung des Weines ist aufgrund der schlechteren klimatischen Bedingungen in Deutschland in schlechten Sommern notwendig.
Saccharoreanreicherung ist traditionelles und bewährtes Verfahren.
Dieses Verfahren wurde beispielsweise in Weinabkommen mit USA ausdrücklich erlaubt: d.H. EU darf gezuckerten Wein aus USA importieren, verbietet aber die Herstellung.
Laut Kommissionsvorschlag soll nur Anreicherung mit Traubenmost (der beispielsweise aus Spanien importiert werden könnte) erlaubt sein ? Problem: der Traubenmost ist nicht geschmacksneutral, würde den traditionellen Frankenwein verändern.
Für die Saccharoseanreicherung kämpfen Horst Seehofer im Rat und ich gemeinsam mit der deutschen Gruppe im Europäischen Parlament.
Habe auch dahingehende Änderungsanträge eingebracht.
? Chancen stehen gut, dass Anreicherung als traditionelles Verfahren auch in Zukunft erlaubt bleibt.
Aufhebung des Neuanpflanzungsverbotes – Liberalisierung der Pflanzrechte.
Idee der Kommission:
Zunächst Rodung, um unrentable Flächen zu beseitigen.
Dann Liberalisierung der Anbaurechte, damit wirtschaftlich erfolgreiche Winzer ihre Produktion ausbauen können.
Aber: Wein ist wichtiger Tourismusfaktor in Franken, trägt zum Erhalt der Kulturlandschaft bei.
Soll so bleiben.
Bei völliger Liberalisierung der Pflanzrechte ? Gefahr, dass Kulturlandschaft verändert wird.
Wein ist mehr als Wirtschaftsgut.
Deshalb Vorschlag von Seehofer und vom Europäischen Parlament: keine Liberalisierung sofort, erst sehen, wie die anderen Maßnahmen der Reform greifen, dann erst Entscheidung über die Liberalisierung.
Auch hier Anträge von mir, die Liberalisierung jetzt nicht zu erlauben.
Schutz der Etikettierung.
Lagenbezeichnung soll erhalten bleiben, aber nur noch ein Wein pro Lagenbezeichnung.
Gefährdet die fränkische Vielfalt an Weinsorten und Lagen.
Entscheidung zwischen „Silvaner vom Würzburger Stein“ oder „Müller-Thurgau vom Würzburger Stein“ muss weiterhin möglich bleiben.
Deshalb: dafür Änderungsanträge im Parlament eingebracht.
Um Schutz der Lagen zu erreichen, muss aufwändiger, neuer Schutzantrag gestellt werden ? unnötiger, bürokratischer Aufwand, Schutzsystem besteht bereits!
Bestehendes Qualitätssystem ist bewährt!
Kommission versichert aber, dass sie die aktuellen Etikettierungs- und Schutzvorschriften nicht antasten will.
Schutz des Bocksbeutels.
Wird momentan durch die Durchführungsverordnung zur aktuellen Weinmarktordnung geregelt.
Bei neuer Weinmarktordnung ist auch neue Durchführungsverordnung notwendig.
Deshalb kämpfe ich dafür, den Bocksbeutelschutz in die aktuelle Weinmarktordnung mit aufzunehmen.
Weiterer Gang des Verfahrens:
Parlament hat kein Mitbestimmungsrecht, kann nur Stellungnahme abgeben.
Frist für Änderungsanträge war gestern.
Jetzt wird der endgültige Bericht erarbeitet, soll im Dezember im Plenum abgestimmt werden.
Entscheidung über Kommissionsvorschlag liegt jetzt beim Rat.
Deutschland (BM Seehofer) hat massive Kritik an den Vorschlägen geäußert, hat eine breite Mehrheit der europäischen Weinerzeugerstaaten hinter sich.
Portugiesische Ratspräsidentschaft drängt auf schnelles Verfahren.
Kommission will, dass Weinmarktreform im August 2008 in Kraft tritt.
Kämpfe weiterhin für unterfränkischen Wein und seine Winzer!

Hygienerecht.
Die Europäische Union hat mit dem EU-Hygienpaket von 2004, das mit einer Übergangsfrist bis 31.12.2009 am 1.1.2006 in Kraft getreten ist, die Hygiene nicht neu erfunden.
Bisher mussten bereits hygienerechtliche und bauliche Anforderungen für den Betrieb einer Metzgerei beachtet werden.
Dies wird sich nicht ändern.
Aus gesundheitspolitischer und verbraucherschutzpolitischer Sicht ist dies in unseren Augen auch unerlässlich.
Hygienisch einwandfreie Lebensmittel liegen im Interesse von Erzeuger und Verbraucher.
Neu ist, dass sich ein Betrieb, der Lebensmittel tierischen Ursprungs in Verkehr bringt, zulassen muss.
Dies bedeutet, dass er vor Aufnahme seiner Tätigkeit den Nachweis erbringen muss, dass er die geforderten Hygienestandards erfüllt.
Das neue EU-Hygienerecht knüpft mit der Zulassung – im Gegensatz zu den vorher geltenden Bestimmungen – nicht mehr an der Größe des Betriebs, sondern am Schlachtvorgang als Tätigkeit an.
Mit der neuen Bedeutung der Zulassung geht auch eine neue Qualität dieser Zulassung einher.
Anstelle der bisher üblichen detaillierten Einzelvorschriften tritt die Definition des zu erreichenden Ziels.
Dies bedeutet, dass die EU bewusst weniger in die Umsetzung vor Ort eingreift, sondern das Ziel – nämlich hygienisch einwandfreie Lebensmittel herzustellen – in den Mittelpunkt der Regelungen stellt.
Statt wie früher zum Beispiel festzulegen, wie hoch ein Schlachtraum gefliest sein musste oder wie viele Waschbecken vorhanden sein mussten, enthalten die EU-Hygieneverordnungen nun vermehrt unbestimmte Begriffe, deren Definition durch die Mitgliedstaaten vorgenommen werden kann.
Dies bedeutet mehr Flexibilisierung der Vorschriften.
Und daraus ergeben sich insbesondere für kleine handwerklich strukturierte Metzgereien bzw. Direktvermarkter mit geringen Schlachtzahlen Ermessenspielräume für die zuständigen Behörden.
Durch die flexibel anzuwendenden Vorschriften können den individuellen Gegebenheiten des zuzulassenden Betriebes – insbesondere im Fall von Kleinstbetrieben – im jeweiligen Einzelfall Rechnung getragen werden.
Die Veterinäre vor Ort haben damit nun die Möglichkeit, diese Ermessensspielräume zugunsten der Betriebe auszunutzen.
Der europäische Gesetzgeber hat bewusst diese Flexibilisierungen vorgenommen und damit Ausnahmemöglichkeiten gerade für kleinere Betriebe eröffnet.
Es liegt nun an den nationalen Behörden, das neue EU-Hygienerecht so umzusetzen, dass regionalen Besonderheiten Rechnung getragen und gleichzeitig die Lebensmittelsicherheit auf hohem Niveau gewahrt wird.
Unsere Forderung als CSU-Europagruppe an die nationalen Behörden – die Landratsämter, Regierungen und Ministerien – lautet daher:
Es muss die Prämisse gelten, dass Betriebe, die die alten Hygienevorschriften ordentlich erfüllt haben, auch in Zukunft Erzeugnisse in Verkehr bringen dürfen.
Der europäische Gesetzgeber hat dazu ganz im Sinne des Subsidiaritätsgrundsatzes des Art. 5 Abs. 3 EG-Vertrag den notwendigen Spielraum eröffnet.
Es liegt an den Mitgliedstaaten, dies nun zu nutzen.
Eine wichtige Hilfestellung können hierbei die Auslegungshinweise in der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift Lebensmittelhygiene (AVV-LmH) bieten.
Die Auslegungshinweise in der AVV-LmH konkretisieren die von der EU eröffnete Flexibilität für die jeweiligen Anforderungen.
Die zuständigen Behörden können damit die Zulassungsanforderungen den Erfordernissen des jeweiligen Einzelfalles in angemessener Weise anpassen.
Damit müssen also gerade die kleinen handwerklichen Betriebe nicht die „industriellen Standards“ der Großbetriebe erfüllen, die heute schon eine EU-Zulassung benötigen.
Das Bayerische Staatsministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz geht – dies ergaben meine Nachfragen – davon aus, dass die flexible Auslegung der Vorschriften die Zulassung der bisher registrierten Betriebe, welche die Anforderungen des alten nationalen Fleischhygienerechts eingehalten haben, ermöglicht.
Es ist absolut richtig, dass die Lebensmittelsicherheit bei kleinen Betrieben – nicht zuletzt durch das enge Kontrollnetz der bayerischen Behörden – ein hohes Niveau erreicht hat.
Die Lebensmittelskandale der letzten Wochen und Monate betrafen ausnahmslos Großbetriebe, bei denen im konkreten Fall ein ungeheures Maß an krimineller Energie vorhanden war.
Dies entbindet uns allerdings nicht von der Pflicht, auch in Zukunft durch entsprechende Vorschriften die Lebensmittelsicherheit zu sichern.
Das EU-Hygienepaket kann dies leisten.
Dass bei der Umstellung weg von einem jahrzehntelangem System hin zum neuen Recht Unsicherheiten und teilweise auch Besorgnisse sowohl auf Seiten der Behörden als auch der betroffenen Betriebe bestehen, ist verständlich.
Falsche Panikmache bringt unseres Erachtens jedoch in einer solchen Situation gar nichts.
Vielmehr sollte konstruktive Aufklärung die Diskussion bestimmen.
Sowohl der Bayerische Fleischverband, das Staatsministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz sowie kleine und mittlere Metzgereien, bei denen bereits die Zulassung durchgeführt wurde, bestätigen, dass das Zulassungsverfahren reibungslos durchgeführt werden kann.
Die Gefahr von Betriebsschließungen, die einzig auf die EU-Zulassung zurückzuführen sind, sehen ich gemeinsam mit Verwaltung und Verbänden nicht.
Natürlich können im Einzelfall Nachbesserungen bei Betriebsabläufen oder Räumlichkeiten nicht ausgeschlossen werden.
Es ist allerdings davon auszugehen, dass diese möglichen Nachbesserungen in der überwiegenden Zahl der Fälle auch bei Kontrollen nach altem Recht hätten vorgenommen werden müssen.
Denn auch nach Anhang 2 der alten deutschen Fleischhygieneverordnung mussten Anforderungen sowohl im Betriebsablauf als auch baulicher Art erfüllt werden.
Die zeitliche Trennung einzelner Verarbeitungsschritte bei der Einraumschlachtung zum Beispiel war nach Anhang 2 Kapitel III und IV bereits im alten Recht vorgeschrieben.
Dies hat sich mit dem neuen Recht nicht geändert; unter den bekannten Voraussetzungen ist die Einraumschlachtung daher mit Zustimmung der Behörden auch in Zukunft weiter möglich.
Ich betone in diesem Zusammenhang nochmals meine Forderung, dass diejenigen Metzgereien, die bisher die geforderten Standards erfüllt haben, auch weiterhin schlachten und vermarkten dürfen müssen.
Die EU zielt nicht darauf ab, perfekte Systeme großen Stils zu installieren, und vernachlässigt nicht kleinbäuerliche und kleinhandwerkliche Strukturen.
Die zahlreichen Gestaltungsspielräume, die die europäischen Verordnungen geben, beweisen gerade das Gegenteil.
Der europäische Gesetzgeber hat insbesondere Strukturen wie in Bayern berücksichtigen wollen und dazu die notwendigen Gestaltungsräume in den Verordnungen gesetzt.
Die Verantwortung für die konsequente Nutzung dieser Spielräume zugunsten der Betriebe liegt nun vor Ort.
Und dies halte ich auch für richtig.
Ich bin mir bewusst, dass bezüglich des neuen EU-Hygienerechts Aufklärungsbedarf besteht.
Im Rahmen meiner täglichen Arbeit im Kontakt mit den Bürgerinnen und Bürgern sowie den Betrieben in unseren Wahlkreisen nehme ich diese Verantwortung wahr.
Ich hoffe, ich konnte auch Ihnen dies deutlich machen.

Chinaspielzeug
Fast die Hälfte aller in der EU gemeldeten sicherheitsbedenklichen Importe kommen aus der Volksrepublik China.
Dies belegt die monatliche Statistik von RAPEX, dem von der EU eingerichteten Schnellwarnsystem für gefährliche Produkte, die keine Lebensmittel sind.
Bis 30. Juni 2007 wurden 631 bedenkliche Produkte gemeldet, von denen 280 aus China kamen.
Insgesamt betrafen 177 Meldungen Kinderspielzeug und 41 Meldungen sonstige Artikel für Kinder.
Diese Zahlen sind alarmierend!
Importe aus China – insbesondere Produkte, die für Kinder hergestellt werden – müssen in Zukunft noch stärker als bisher überprüft werden.
Wir müssen aus den Rückrufaktionen der vergangenen Monate Lehren ziehen und den Schutz der Verbraucher vor gefährlichen Importgütern verbessern.
Deutschland liegt innerhalb der EU an der Spitze der Staaten, die gefährliche Produkte an die EU melden.
Dies zeigt, dass unsere deutschen Sicherheitsmechanismen funktionieren.
Besser wäre es jedoch, wenn gar keine sicherheitsbedenklichen Produkte importiert würden.
Die EU-Kommission kündigte bereits ernste Konsequenzen an, wenn die Produktsicherheit in China nicht nachhaltig verbessert werde.
Aber auch die Europäische Union kann ihren bisher bereits guten Beitrag zu Produktsicherheit und Verbraucherschutz verbessern.
Die CE-Kennzeichnung muss verbessert und ihre Vorteile deutlicher als bisher in der Öffentlichkeit dargestellt werden.
Mit dem CE-Zeichen bestätigen die Hersteller, dass sie alle Sicherheits- und Verbraucherschutzvorschriften bei dem Produkt eingehalten haben.
Wir müssen bei sensiblen Verbraucherkreisen wie Kindern die Anforderungen bei der Überprüfung im Rahmen der CE-Kennzeichnung noch weiter verschärfen.
Bereits heute müssen bestimmte Produkte, die eine besondere Gefahr darstellen können, von einer unabhängigen Stelle überprüft werden.
Die Produktpalette, für die eine solche Überprüfung vorgeschrieben ist, sollte erweitert werden.
Ergänzend zum CE-Kennzeichen setze ich mich für ein Zeichen auf europäischer Ebene ein, das dem deutschen GS-Zeichen (“geprüfte Sicherheit”) entspricht.
Bei dieser freiwilligen Prüfung soll ebenfalls eine unabhängige Stelle das Produkt kontrollieren, so dass der Verbraucher sicher sein kann, dass er ein Produkt kauft, das allen Anforderungen des Sicherheit- und Gesundheitsschutzes entspricht.
Ich stelle mich hinter den den Ansatz des europäischen CE-Zeichens, halte aber noch Verbesserungsmöglichkeiten für möglich und notwendig.
Der Verbraucherschutz wird in der EU sehr hoch gehalten.
Diesen Weg müssen und wollen wir weitergehen und dieser Weg hat meine Unterstützung.
Letztlich hat es aber auch jeder Verbraucher selbst in der Hand, für welches Produkt er sich entscheidet.
Ich werde die Erfahrungen der vergangenen Monate beim Kauf z.B. von Spielzeug für mein Patenkind natürlich berücksichtigen.

Ländlicher Raum
Nun noch ein paar allgemeine Worte zum ländlichen Raum, die mir auch als Kommunalpolitikerin – als amtierende Gemeinderätin und Kreistagskandidatin in Schweinfurt – am Herzen liegen.
Meine Damen und Herren, im März 2000 hat sich die Europäische Union das Ziel gesetzt, zum wettbewerbsfähigsten und dynamischsten wissensbasierten Wirtschaftsraum der Welt zu werden.
Seither ist der Begriff Metropolregion richtig „in“ geworden.
Jeder denkt, dass nur die Nennung dieses Begriffes sofortige Verbesserung der Lebensverhältnisse nach sich zieht.
Ein wahrer Wettlauf in diese Metropolregionen wurde ausgelöst.
Regensburg diskutiert, ob sie zu München oder Nürnberg gehören – oder gar eine eigene Metropolregion sind.
Schweinfurt tendiert zu Frankfurt während Würzburg zu Nürnberg tendiert – Metropolregion über Kreuz sozusagen!
Metropolregion konfus.
Lassen Sie uns das Kind beim Namen nennen!
Dabei wird aber eines vergessen, meine Damen und Herren!
90 % der EU-Fläche sind keine Städte, sondern ländliche Gebiete!
In Bayern sind es 87 %!
Über 60 % der Menschen in der EU leben auf dem Land!
In Bayern mehr als die Hälfte – insgesamt 7 Millionen!
Neben den weltbekannten Städten sind es besonders die ländlichen Räume, die die Marke „Bayern“ im In- und Ausland prägen.
Unsere herrliche Kulturlandschaft zählt zu den wichtigsten Standortfaktoren Bayerns.
Wir werden deshalb die Ziele der Lissabon-Strategie niemals erreichen, wenn wir uns nur auf Städte und Metropolregionen konzentrieren!
Wenn wir Lissabon nicht auch im ländlichen Raum verwirklichen, dann wird die Lissabon-Strategie scheitern, meine Damen und Herren!
Und deshalb ist eine gute Politik für den ländlichen Raum Grundlage für eine zukunftsorientierte Politik.
Deshalb engagiert sich die Europäische Union für die ländlichen Räume.
Deshalb finanziert die Europäische Union große Fördertöpfe, die den ländlichen Gebieten in Europa zugute kommen.
Wir tun dies aus der vollen Überzeugung heraus, dass wir die ländlichen Räume in der EU genauso gut aufstellen müssen wie die Städte.
Wir tun dies aus der Überzeugung heraus, dass wir den ländlichen Raum in Zukunft mehr denn je als Partner in einer zukunftsfähigen Politik brauchen, meine Damen und Herren.
Der ländliche Raum bietet naturnahen Wohnraum, Freizeit- und Erholungsmöglichkeiten direkt vor der Türe, eine intaktere Umwelt und viele weitere Vorteile.
Oft können durch das Arbeiten in den Ballungszentren und das Wohnen auf dem Land die Vorteile von beiden Siedlungstypen verbunden werden.
Aber darauf allein dürfen wir uns nicht verlassen.
Der ländliche Raum muss auch aus eigener Kraft Arbeitsplätze anbieten können, denn auch wohnortnahe Arbeit kann ein Pluspunkt ländlicher Räume sein.
Diesen Ansatz unterstützt die EU mit ihrer Politik zur Stärkung von Wirtschaft und Arbeitsmärkten im ländlichen Raum.
Politik für den ländlichen Raum ist darüber hinaus Vorsorgepolitik im besten Sinne.
Dies belegen zum Beispiel auch folgende Fakten:
Der ländliche Raum ist ausgesprochen sicher, wie der Blick in die Kriminalitätsstatistik verrät:
Während im Jahr 2006 in Berlin über 14.600 Straftaten pro 100.000 Einwohner registriert wurden, waren es in München gut 7.900 und in Oberfranken weniger als 5.000.
Die Quote der Empfänger von Arbeitslosengeld II bezogen auf die Bevölkerung im Alter von 15 bis 65 Jahren ist in Oberfranken niedriger wie die der angeblich so wirtschaftlich florierenden Stadt München.
Eine Langzeitarbeitslosigkeit droht auf dem Land also seltener als in der Stadt.
Das sind handfeste Vorteile des ländlichen Raums!
Und alle politischen Ebenen müssen mitwirken, dass dies so bleibt!
Das ist unser Auftrag.
Diesen Auftrag nehmen wir an.
Das ist unser Versprechen an Sie, meine Damen und Herren!
Denn wir müssen uns aktiv um die Attraktivität der ländlichen Räume kümmern.
Es ist gut, wenn Menschen in der Stadt arbeiten und auf dem Land leben.
Aber wir brauchen auch primäre Wirtschaftskraft im ländlichen Raum, meine Damen und Herren.
Wir brauchen auch Arbeitsplätze vor Ort, das habe ich bereits erwähnt.
Wir brauchen Gewerbesteuereinnahmen und Kaufkraft aus eigenem Wirtschaften im ländlichen Raum.
Und gleichzeitig müssen wir für Menschen, die ihr Geld in den Städten verdienen, interessant bleiben.
In Bayern konnten wir dem weltweiten Trend der Abwanderung in die Städte mit einer aktiven Politik für die ländlichen Räume bisher erfolgreich entgegenwirken.
Dies spiegelt sich in der Bevölkerungsentwicklung wider:
Während im Landesdurchschnitt in den letzten 20 Jahren die Bevölkerungszunahme gut 13 % betrug, fiel sie im ländlichen Raum mit 15 % höher aus als in den Verdichtungsräumen mit 11 %.
Aber wir stellen fest, dass sich diese Entwicklung zu ändern beginnt und die Städte wieder stärker Zulauf erhalten.
Durch den demographischen Wandel werden die Probleme in den nächsten Jahrzehnten deutlicher hervortreten.
Nur stabile und für die Zukunft gerüstete ländliche Räume haben gegen diese Trends eine Perspektive.
Dafür müssen und wollen wir sorgen, damit die Beziehung von Stadt und Land nicht durch eine Reurbanisierung aus dem Gleichgewicht gerät.
Wir brauchen den Reichtum des ländlichen Raums, meine Damen und Herren.
Jeder, der etwas anderes erzählt, verkennt die Wirklichkeit!
Meine Damen und Herren, Städte in ländlich geprägten Gebieten wie Schweinfurt oder Kitzingen und die Regionen wie Unterfranken spielen eine Schlüsselrolle für die Zukunft Bayerns und Europas.
Sie bilden die Grundsteine unserer Gesellschaft.
Sie wahren die politische und kulturelle Eigenständigkeit und die vielfältigen Traditionen, die Europa einzigartig machen.
Sie sind die Motoren für Wirtschaft und Wachstum, ohne die wir die Ziele der Lissabon-Agenda nicht erreichen können.
Sowohl die Berliner Erklärung der europäischen Staats- und Regierungschefs vom März diesen Jahres als auch der neue Reformvertrag erkennen diese wichtige Rolle der Regionen und Kommunen an.
Und das ist richtig so, meine Damen und Herren!
Als Abgeordnete im Europäischen Parlament, die in der Kommunalpolitik verwurzelt ist, werde ich mich auch weiterhin in diesem Sinne für den ländlichen Raum einbringen.
Vielen Dank.