Rede: "Ist unsere Nahrungsmittelversorgung durch EU-Pläne im Bereich Pflanzenschutz, Umwelt und Tierhaltung gefährdet?"

Vielen Dank Herr Vorsitzender Russ, lieber Herrmann,
Sehr geehrter Herr Präsident Heidl,
Meine sehr geehrten Damen und Herren.
Unsere Nahrungsmittelversorgung ist durch EU-Pläne nicht gefährdet, meine Damen und Herren.
Und ich werde Ihnen heute Abend auch erläutern, warum nicht.
Wir als Parlamentarier setzen uns immer wieder für die Landwirte ein, wir sind die Vertreter Ihrer Interessen in Brüssel, gegenüber der Kommission und gegenüber anderen Fraktionen.
Doch lassen Sie mich zunächst Danke sagen für die Einladung zu der heutigen Informationsveranstaltung.
Ich habe gerne zugesagt und ich freue mich über Ihr Interesse.
Danke sage ich auch dem zweiten Redner des heutigen Abends, dem niederbayerischen Bauernpräsidenten Walter Heidl.
Herzlich Willkommen auch von meiner Seite im schönen Unterfranken.
Wir haben uns ja auch schon in Brüssel vor Ort über die Anliegen des Bauernverbandes ausgetauscht.
Und mich hat es dabei sehr gefreut, dass Sie dabei auch mehrmals festgestellt haben, dass es oft nicht die europäische Ebene ist, die zuviel Bürokratie verschuldet, sondern es oftmals auch an der Umsetzung auf deutscher oder bayerischer Ebene liegt.
Ich freue mich auch auf Ihre Rede und auch darüber, dass Sie im Anschluss auch insbesondere für die fachlichen Fragen noch zur Verfügung stehen.

Danken möchte ich auch unserem AGL-Vorsitzenden Herrmann Russ für sein langjähriges Engagement in der CSU und in der AG Landwirtschaft und auch wieder für die Organisation des heutigen Abends.
Wir haben schon oft Veranstaltungen miteinander organisiert: Infostand AKU und der JU und der AGL bei CSU-Aktionstagen.
Danke Herrmann für Deine hervorragende Arbeit.

Meine Damen und Herren, ich bin von Beruf Anwältin.
Und Anwältin für Sie alle möchte ich auch in Brüssel und Straßburg sein.
Ich bin die jüngste bayerische Abgeordnete im Europäischen Parlament und dort für die CSU für folgende Themenbereiche zuständig:
Umwelt, Volksgesundheit und Lebensmittelsicherheit.
Binnenmarkt und Verbraucherschutz.
Beschäftigung und soziale Angelegenheiten.
Mit diesen drei Bereichen sind etwa 80 % der EU-Gesetzgebung abgedeckt.
Das ist für mich eine große Herausforderung und auch Verantwortung und erfordert großen Einsatz, den ich für Unterfranken und für Sie aber auch gerne erbringe.
So muss ich morgen auch wieder um 5.00 Uhr morgens nach Brüssel aufbrechen, um mich wieder und weiterhin für die unterfränkischen Winzer einzusetzen und für sie zu kämpfen. Es sieht aber so aus, dass wir dort auch einiges erreichen können. Dazu später mehr.
Als einzige Europaabgeordnete in Unterfranken bemühe ich mich, insbesondere die Interessen der 1,3 Millionen Unterfranken in Brüssel einzubringen und Ihnen dann auch die europäische Politik näher zu bringen.
Dies erfordert auch, dass die Bürgerinnen und Bürger sich interessieren.
So wie Sie heute Abend.
Dafür nochmals meinen herzlichen Dank.
Bei all meinem Engagement in Europa liegt mir die Verbundenheit mit meiner Heimat – mit dem Landkreis Schweinfurt sehr am Herzen.
Deshalb bin ich nach meiner Wahl ins Europäische Parlament auch weiterhin Mitglied im Gemeinderat geblieben.
Und ich kandidiere ich bei der Kommunalwahl 2008 für den Kreistag und möchte somit vom Gemeinderat in den Kreistag wechseln.
Die Vernetzung zur kommunalen Ebene ist mir sehr wichtig.
Denn gerade auf Kreisebene müssen zahlreiche europäische Regelungen – Richtlinien und Verordnungen – umgesetzt werden.
So kann ich direkt vor Ort erfahren, wie sich die Beschlüsse der europäischen Ebene auswirken.
Ich kann dann die Anregungen und Gestaltungswünsche im Landkreis direkt aufnehmen und in meine Arbeit im Europäischen Parlament einfließen lassen.
Das kommt letztlich dem ganzen Landkreis zugute.
Ich bin der Überzeugung, dass ich meine Arbeit in Straßburg und Brüssel besser mache, wenn ich die politischen Herausforderungen auch vor Ort kenne.

Meine Damen und Herren, ich habe am Anfang meines Vortrags eine sehr kurze – und damit vielleicht auch provokante – Antwort auf die Fragestellung des heutigen Abends gegeben.
Ist unsere Nahrungsmittelversorgung durch EU-Pläne im Bereich Pflanzenschutz, Umwelt und Tierhaltung gefährdet?
Ich sage mit Überzeugung NEIN!
Und ich möchte auf einige ausgewählte Punkte eingehen, um Ihnen zu zeigen, dass ich Recht habe.
Zunächst: Wir können und wollen es uns nicht leisten, unsere Nahrungsmittelversorgung zu gefährden.
Denn dies hieße auch, den ländlichen Raum an sich zu gefährden.
Meine Damen und Herren, im März 2000 hat sich die Europäische Union das Ziel gesetzt, zum wettbewerbsfähigsten und dynamischsten wissensbasierten Wirtschaftsraum der Welt zu werden.
Seither ist der Begriff Metropolregion richtig „in“ geworden.
Jeder denkt, dass nur die Nennung dieses Begriffes sofortige Verbesserung der Lebensverhältnisse nach sich zieht.
Ein wahrer Wettlauf in diese Metropolregionen wurde ausgelöst.
Regensburg diskutiert, ob sie zu München oder Nürnberg gehören – oder gar eine eigene Metropolregion sind.
Schweinfurt tendiert zu Frankfurt während Würzburg zu Nürnberg tendiert – Metropolregion über Kreuz sozusagen!
Metropolregion konfus sozusagen! Lassen Sie uns das Kind beim Namen nennen!
Dabei wird aber eines vergessen, meine Damen und Herren!
90 % der EU-Fläche sind keine Städte, sondern ländliche Gebiete!
In Bayern sind es 87 %!
Über 60 % der Menschen in der EU leben auf dem Land!
In Bayern mehr als die Hälfte – insgesamt 7 Millionen!
Neben den weltbekannten Städten sind es besonders die ländlichen Räume, die die Marke „Bayern“ im In- und Ausland prägen.
Unsere herrliche Kulturlandschaft zählt zu den wichtigsten Standortfaktoren Bayerns.
Wir werden deshalb die Ziele der Lissabon-Strategie niemals erreichen, wenn wir uns nur auf Städte und Metropolregionen konzentrieren!
Wenn wir Lissabon nicht auch im ländlichen Raum verwirklichen, dann wird die Lissabon-Strategie scheitern, meine Damen und Herren!
Und deshalb ist eine gute Politik für den ländlichen Raum Grundlage für eine zukunftsorientierte Politik.
Deshalb engagiert sich die Europäische Union für die ländlichen Räume.
Wir tun dies aus der vollen Überzeugung heraus, dass wir die ländlichen Räume in der EU genauso gut aufstellen müssen wie die Städte.
Wir tun dies aus der Überzeugung heraus, dass wir den ländlichen Raum in Zukunft mehr denn je als Partner in einer zukunftsfähigen Politik brauchen, meine Damen und Herren.
Und Zukunft des ländlichen Raums heißt auch Zukunft der Landwirtschaft.
Zukunft unserer Nahrungsmittelerzeugung.
Zukunft unserer Energieerzeugung.
Zukunft von Tourismus, Arbeit und Wohlfühlen in den ländlichen Regionen.
Sie werden sagen: Das sind schöne Worte!
Aber diesen Worten müssen Taten folgen.
Und Sie haben Recht damit, meine Damen und meine Herren.
Und wir – die CSU in Bayern, im Bund und in Europa – fordern diese Taten jeden Tag ein!
Deshalb waren und sind wir Ihr Anwalt auf allen politischen Ebenen.
Meine Damen und Herren, das ist eine Tatsache.
Das ist aber auch ein Versprechen an Sie!
Ich möchte Beispiele nennen, an denen deutlich wird, dass wir es ernst meinen.
Die Europäische Union hat die Zwangsstilllegung von Agrarflächen für das Jahr 2008 ausgesetzt.
Dies bedeutet, dass etwa 200.000 Hektar Flächen allein in Deutschland – EU-weit sind es etwa 3,9 Millionen Hektar – wieder für die Produktion zur Verfügung stehen.
Damit ist Schluss mit der seit 1992 geltenden Zwangsreglementierung.
Und meine Damen und Herren, die derzeitigen Entwicklungen zeigen: dies könnte eine dauerhafte Lösung über 2008 hinaus sein.
Gerade jetzt, wo es durch die Möglichkeit des Anbaus von Biomasse neue Absatz- und Entwicklungschancen für die Landwirtschaft gibt, ist es wichtig, dass durch die Aussetzung der Zwangsstilllegungen wieder eine Entspannung eintritt.
Der Landwirt kann letztendlich auch zusätzlich noch zum Energiewirt der Zukunft werden!
Auch die speziellen Prämienregelungen für Obst, Gemüse und Speisekartoffeln – die OGS-Prämien – wurden aufgehoben und in normale Zahlungsansprüche umgewandelt.
Damit können die Landwirte wieder völlig frei über ihre Anbauplanung entscheiden.
Das heißt Nahrungsmittelsicherheit, meine Damen und Herren.
Nicht jede Reglementierung, die vielleicht einmal Sinn gemacht hat, ist heute noch zeitgemäß.
Ich belasse es bei diesen beiden aktuellen Beispielen, die zeigen, dass es der EU gerade nicht darum geht, die Nahrungsmittelerzeugung zu beschneiden.
Ganz im Gegenteil.
Sie sehen, dass wir auf europäischer Ebene die Forderungen der Landwirte aufgreifen und in Ihrem Sinne umsetzen.

Ich möchte nun das Thema Pflanzenschutzmittel ansprechen, das ja auch im Titel der heutigen Veranstaltung genannt ist.
Meine Damen und Herren, heute noch sterben in der Europäischen Union Babies und Kinder an Krebs, der durch Pflanzenschutzmittel hervorgerufen wurde.
Dies betrifft nicht Deutschland – das möchte ich ausdrücklich betonen.
Aber andernorts ist dies noch der Fall.
Heute noch werden in manchen Mitgliedstaaten der Europäischen Union hochgefährliche und in ihrer Wirkung nicht ausreichend erforschte Pflanzenschutzmittel eingesetzt.
Auch dies betrifft uns in Deutschland nicht.
Aber es betrifft den europäischen Gesetzgeber.
Denn in keinem Mitgliedstaat der EU sollten Kinder sterben, weil gefährliche Mittel in der Landwirtschaft oder im Obst- und Gartenbau eingesetzt werden.
Deshalb ist eine europäische Pflanzenschutzmittelgesetzgebung richtig.
Das möchte ich hier ganz klipp und klar betonen.
Und ich bin überzeugt, dass Sie mir bis hierher zustimmen können.
Wie allerdings eine solche Regelung aussehen soll, darüber lässt sich trefflich streiten.
Und dies, meine Damen und Herren, haben wir im Europäischen Parlament in den vergangenen Monaten auch ausführlich getan.
Ich sage es Ihnen ganz ehrlich:
Es macht nicht viel Spaß mit einer deutschen Grünen zu verhandeln, die der irrigen Meinung ist, Pflanzenschutzmittel seien etwas grundsätzlich Böses.
Solche Menschen können Sie selbst mit den besten Argumenten nicht überzeugen.
Diese grüne Abgeordnete Hiltrud Breyer ist aber die zuständige Berichterstatterin für die Verordnung über das Inverkehrbringen und die Zulassung von Pflanzenschutzmitteln, was die Diskussionen und Verhandlungen erheblich erschwert.
Solche Abgeordnete führen oft einen privaten Kreuzzug auf dem Rücken derer, die am Ende mit den Verordnungen leben müssen.
Meine Damen und Herren, das ist nicht die Politik der CSU.
Davon distanzieren wir uns aufs Schärfste.
Ich will Ihnen aber auch sagen, dass es bei diesem Thema durchaus widerstreitende Interessen gibt: Umwelt- und Verbraucherschutzverbände, Wasserwerke, Industrie und Landwirtschaft!!!
Kurz zum Inhalt.
Es geht um zwei Gesetzgebungsakte zu den Pflanzenschutzmitteln: eine Richtlinie und eine Verordnung.
Die Richtlinie soll den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln regeln.
Die Verordnung die Zulassung der Pflanzenschutzmittel.
Beide Verfahren laufen derzeit noch.
Vor wenigen Wochen hat das Europäische Parlament eine erste Abstimmung darüber durchgeführt.
Nun müssen die nationalen Agrarminister – für Deutschland Horst Seehofer – eine gemeinsame Linie finden.
Danach sind wir als Abgeordnete wieder am Zug.
Ich berichte heute also über einen Zwischenstand, an dem wir noch einiges verändern können.
Bei dem generellen Einsatz von Pflanzenschutzmitteln haben wir – gegen die Anträge der Linken im Europäischen Parlament, allen voran unsere deutschen Grünen – Regelungen vorgeschlagen, die den Interessen der Landwirte gut gerecht werden.
So haben wir uns z. B. erfolgreich gegen die Forderungen der Grünen und anderer durchgesetzt, die auf europäischer Ebene grundsätzlich ein pauschales Verringerungsziel für den Einsatz von Pflanzenschutzmittel durchsetzen wollten.
Das Parlament sprach sich gegen die Vorschläge der Grünen aus, den grundsätzlichen Pflanzenschutzmitteleinsatz innerhalb von fünf Jahren um 25 % und innerhalb von zehn Jahren um 50 % zu reduzieren.
Wir haben uns auch mit der Forderung durchgesetzt, dass solche pauschalen Entscheidungen nicht auf der europäischen Ebene getroffen werden, sondern national individuell nach den speziellen Bedingungen in den Mitgliedstaaten, nach Konsultation der Landwirte, Winzer und Verbände.
Die nationalen Aktionsplänen müssen dann lediglich Maßnahmen enthalten, dass besonders besorgniserregende Stoffe sowie Pflanzenschutzmittel, die als giftig oder sehr giftig eingestuft werden, bis 2013 um 50 % zu verringern.

Ein weiterer Erfolg der CDU/CSU ist, dass nach unseren Beschlüssen in erster Lesung das Sprühen aus der Luft, was für manche Landwirte z. B. bei Steilhängen ja besonders wichtig ist, mit Genehmigung weiter möglich sein soll, wenn diese Ausbringungstechnik unverzichtbar ist.

Im Vorgespräch mit Herrn Heidl habe ich außerdem erfahren, dass sich der Bauernverband ganz besonders darüber gefreut hat, dass wir durchsetzen konnten, dass das Verwenden von Pflanzenschutzmitteln in sog. sensiblen Gebieten – wie Wohngebieten, Parks, in der Nähe von Schulen und Krankenhäusern – weiter möglich sein, wenn es auf das unbedingt notwendige Maß begrenzt bleibt.
Und noch viel wichtiger: Wir konnten verhindern, dass das Ausbringen von Pflanzenschutzmitteln in FFH-Gebieten generell verboten wird, wie es die Grünen forderten.
Damit konnten wir dieses absolute Sprühverbot dort in unseren Beschlüssen erfolgreich verhindern.

Ein weiterer wichtiger Diskussionspunkt war die Frage, welche Vorkehrungen getroffen werden müssen, wenn Pflanzenschutzmittel entlang von Wasserläufen eingesetzt werden.
Das ist klassischer Punkt, bei dem die Interessen der Wasserwerke denen der Landwirtschaft zuwiderlaufen.

Wir konnten durchsetzen, dass entlang von Wasserläufen und Trinkwasserschutzgebieten die Verwendung nicht verboten werden soll.
Es werden lediglich Pufferzonen vorgeschrieben, die aber nicht auf der europäischen Ebene, sondern individuell festgelegt werden.
Eine einheitliche Festlegung auf 10 Meter Puffer in ganz Europa konnten wir damit verhindern.
Außerdem konnten wir die vollkommen überzogenen Idee der Grünen nach einer Pestizidsteuer eine Absage erteilen.
Meine Damen und Herren, für Sie mag dies alles selbstverständlich klingen.
Aber dies gegen die Linken im Europäischen Parlament durchsetzen zu können, war und ist ein großer Erfolg.
Hier konnten wir für den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln ganz klar Ihre Interessen durchsetzen.
Und das war gut so.
Ich will ehrlich sein, meine Damen und Herren.
Das Ergebnis der Abstimmung über die Zulassung für Pflanzenschutzmittel sieht weniger ausgewogen aus.
Hier konnten sich insbesondere die Grünen mit einigen Anträgen durchsetzen.
Ich habe aber zu all diesen Punkten meine Änderungsanträge an Agrarminister Horst Seehofer weitergeschickt, der das Dossier im Rat verhandelt.
Diese Zusammenarbeit ist wichtig, denn wenn der Rat meine Änderungsanträge zu diesen Punkten übernimmt, dann müssen die Grünen in zweiter Lesung dagegen eine qualifizierte Mehrheit bekommen und das schaffen sie denke ich nicht.
Meine Prämisse in allen Verhandlungen war Folgende:
Wir brauchen Pflanzenschutzmittel, um unsere Nahrungsmittelversorgung zu sichern.
Denn es bringt uns überhaupt nichts, unsere Nahrungsmittelversorgung durch zu strenge Zulassungskriterien für Pflanzenschutzmittel zu gefährden und anschließend das Zeug aus anderen Ländern zu importieren, die weiß-der-Teufel was für Gift auf ihre Produkte sprühen.
Wir brauchen auch genügend unterschiedliche Pflanzenschutzmittel.
Denn es bringt uns überhaupt nicht, wenn nach einer Erntesaison alle Schädlinge resistent gegen unsere Mittel sind.
Meine Damen und Herren, ich finde das logisch.
Der politische Gegner leider nicht!
Ich will strenge Zulassungskriterien, um Gesundheit und die Verbraucher zu schützen.
Aber ich will solche Zulassungskriterien, die uns genügend Spielraum für die Verwendung von Pflanzenschutzmitteln lassen.
Ich will solche Zulassungskriterien, die auf einer wissenschaftlichen Basis beruhen und die nicht so streng sind, dass viele Pflanzenschutzmittel vom Markt verschwinden.
Ich wollte drei Zonen in Europa, in denen Pflanzenschutzmittel zugelassen und anschließend gegenseitig anerkannt hätten werden müssen.
Dies hätte eine stärkere Harmonisierung der Verfügbarkeit von Pflanzenschutzmitteln gebracht, genau das, was die Landwirte immer fordern.
Ich wollte an den Zonengrenzen eine gegenseitige freiwillige Anerkennung, um Benachteiligungen der Landwirte zu verhindern.
Meine Damen und Herren, wir konnten uns bisher nicht durchsetzen.
Die parlamentarische Mehrheit aus Grünen und Linken hat sich – wenn auch nur knapp – in erster Lesung bei diesen Punkten gegen uns durchgesetzt.
Das heißt, nach der Mehrheitsmeinung des Parlaments in erster Lesung sind die Zulassungskriterien ziemlich streng und es kann weiterhin jedes Land selbst entscheiden, welches Pflanzenschutzmittel es zulässt oder nicht oder eine gegenseitige Anerkennungspflicht.
Ich erwarte aber, dass die Minister im Agrarrat deutliche Korrekturen in unsere Richtung vornehmen wird.
Ich stehe dazu in engem Kontakt mit Horst Seehofer und habe in nachdrücklich aufgefordert, sich im Sinne unserer Landwirtschaft einzubringen.
Meine Damen und Herren, sprechen Sie mit dem politischen Gegner in dieser Frage, machen Sie mobil und sorgen Sie dafür, dass bei der nächsten Wahl noch mehr Bürgerinnen und Bürger die CDU/CSU wählen.
Wir haben im Europäischen Parlament keine politischen Mehrheiten und deshalb schaffen wir es nicht immer, uns durchzusetzen.
Aber ich gehe fest davon aus, dass wir so wie bei der Richtlinie zum Einsatz von Pflanzenschutzmitteln auch bei der Verordnung am Ende – auch durch die Mithilfe von Agrarminister Horst Seehofer – eine tragbare Lösung für Sie erreichen.
Davon bin ich überzeugt.
Dafür setze ich mich ein.
Darauf können Sie sich verlassen.
Jetzt möchte ich noch kurz zwei weitere Themen ansprechen, die für Unterfranken sehr wichtig sind und bei denen es positive Nachrichten gibt.
Hygiene-Verordnung: Zulassung für selbstschlachtende Betriebe
Es wird die Prämisse gelten: Wer bislang hygienerechtlich ordnungsgemäß gewirtschaftet hat, der wird ohne Probleme auch die Zulassung erhalten.
Die EU hat die Hygiene nicht neu erfunden und die neuen Vorschriften sind flexibler als die alten.
Und ein weiteres Thema möchte ich ansprechen, dass nicht ganz soviel mit der Nahrungsmittelversorgung zu tun hat wie Weizen, Mais, Kartoffel oder Kohl, aber irgendwie gehört doch zu unserer fränkischen Ernährung gehört
Was dem Niederbayer sein Bier, Herr Präsident Heidl, ist dem Franken sein Wein.
Es geht um die Weinmarktreform, die gerade uns in Unterfranken nachdrücklich beschäftigt.
Die Europäische Union plant, die aktuelle Weinmarktordnung zu reformieren.
Ein Hauptziel der Reform ist es, die europäischen Weinüberschüsse, mit denen man jährlich etwa 2.000 mittelgroße Schwimmbäder füllen kann, abzubauen.
Denn es kann nicht sein, dass die EU jährlich 600 Millionen Euro an Steuergeldern aufwenden muss, um diesen riesigen Weinsee, der in Südeuropa produziert wird, trockenzulegen.
Deshalb begrüße ich die Reformpläne der Europäischen Kommission grundsätzlich.
Allerdings ist die Kommission bei ihren Plänen an einigen Stellen über das Ziel hinaus geschossen.
Einiges konnten wir schon frühzeitig in die richtigen Bahnen lenken.
So konnten wir als Europäisches Parlament erreichen, dass die Rodungspläne der Kommission halbiert wurden.
Weiterhin sieht die Reform jetzt vor, ein Großteil des EU-Weinbudgets direkt den Mitgliedstaaten zur Verfügung zu stellen.
Damit kann Deutschland beispielsweise den Erhalt der arbeits- und kostenintensiven Steillagen aktiv fördern.
Das konnten wir schon durchsetzen.
An anderen Punkten kämpfen wir zusammen mit dem Rat noch mit der Kommission.
Dennoch tun wir alles Menschenmögliche, um die Interessen der Weinbauern durchzusetzen.
Und ich bin sehr stolz, die fränkischen Winzer, die absolute Spitzenweine herstellen, als Ihre Anwältin in Brüssel vertreten zu können.
Ich habe im Parlament 27 Änderungsanträge zu den brisanten Punkten – Liberalisierung, Qualitätsweinprüfung, Etikettierung, Zuckerung und Schutz des Bocksbeutels – gestellt, die ich bei mehreren Vor-Ort-Terminen zusammen mit dem Weinbauverband erarbeitet habe.
Am 21. November hat der Agrarausschuss des Europäischen Parlaments dann über den Berichtsentwurf und über die Änderungsanträge abgestimmt.
Diese Abstimmung lief aus deutscher und fränkischer Sicht überaus positiv.
Als großen Erfolg gerade für Franken sehe ich es an, dass meine Änderungsanträge zur Implementierung des Schutzes des Bocksbeutels in die Weinmarktreform bei der Abstimmung angenommen wurden.
Da der Rat das letzte Wort zur Weinmarktreform hat und das Europäische Parlament nur angehört wird, arbeite ich jetzt sehr eng mit Bundeslandwirtschaftsminister Seehofer und seinem Ministerium zusammen, damit wir den Bocksbeutelschutz auch dauerhaft sichern können.
In Bezug auf die Saccharoseanreicherung haben wir ebenfalls einen Erfolg errungen.
Die Anreicherung mit Trockenzucker soll nach dem Votum des Agrarausschusses auch weiterhin erlaubt sein.
Ein weiterer erfreulicher Punkt der Ausschussabstimmung war die Ablehnung des definitiven Endes des Neuanpflanzungsverbotes ab 2014.
So hat sich der Agrarausschuss dafür ausgesprochen, dass jetzt noch nicht über die Liberalisierung entschieden wird, sondern erst nach Vorlage der Folgenstudie im Jahr 2012.
Strittig war bis zu letzt die Frage, ob auch mehrere Weine pro Lage angegeben werden dürfen.
Auch hier konnte ich meine Änderungsanträge durchbringen.
Die Vielfalt des deutschen und fränkischen Weines wäre damit gesichert.
Wir haben im Ausschuss darüber hinaus dafür gestimmt, dass der Jahrgang und die Rebsorte auch in Zukunft nur auf Qualitätsweinen angegeben werden dürfen, was den qualitativ hochwertigen Weinen in Franken zugute kommt.
Zusammenfassend lässt sich also festhalten, dass die Abstimmung im Agrarausschuss aus deutscher Sicht sehr erfreulich verlief und damit hoffentlich eine gewisse Signalwirkung für Rat und Kommission hat.
Wir konnten ganz wichtige Zwischenerfolge schon erreichen, jetzt müssen wir am Ball bleiben.
Auch Bundeslandwirtschaftsminister Seehofer ist optimistisch, dass wir den Kommissionsvorschlag mit vereinten Kräften noch nachbessern können.
Ich versichere Ihnen, dass ich mich mit all meiner Kraft und mit viel viel Herzblut bis zuletzt dafür einsetze, dass der Kommissionsvorschlag grundlegend im Sinne der Winzer korrigiert wird!
Sie sehen, meine Damen und Herren, wir setzen uns für Sie ein und wir können viel bewegen.

Ab 2009 werden wir – wenn der Reformvertrag bis dahin in Kraft ist – auch in der Agrarpolitik das so genannte Mitentscheidungsverfahren haben.
Dann können wir Abgeordnete als Ihre Vertreter noch stärker als bisher auf die Agrarpolitik Einfluss nehmen und uns in Ihrem Sinne einsetzen.
Ich hoffe, ich konnte meine Behauptung, die ich am Anfang meines Vortrags aufgestellt habe:
Die EU gefährdet nicht die Nahrungsmittelversorgung.
Untermauern und auch Sie davon überzeugen.
Und ich hoffe, ich konnte auch verdeutlichen, dass ich als CSU-Abgeordnete fest an Ihrer Seite und für Sie in Brüssel und in Bayern kämpfe!
Das werde ich auch weiterhin tun! Dafür haben Sie mein Wort!
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.