Rede "Europa und das Weinrecht"

Sehr geehrter Herr Bürgermeister Klein, lieber Burkhard,
sehr geehrter Herr Vorsitzender des Weinbauvereins von Rödelsee Herr Stier,
sehr geehrte Frau Vorsitzende des Weinbauvereins Rödelsee Frau Droll,
verehrter Herr Präsident Steinmann, Herr Schmitt,
lieber Kollege Dr. Hünnerkopf, lieber Otto,
sehr geehrter Herr Vornberger,
liebe Winzerinnen und Winzer, sehr verehrte Damen und Herren,
einen schönen guten Abend von meiner Seite,
Seien Sie alle recht herzlich gegrüßt.
Ich habe heute schon einen sehr interessanten Spätnachmittag in Großlangheim verbracht.
Ich war dort, um mir das RAK-Verfahren zur Traubenwicklerbekämpfung anzuschauen, das dort in Kooperation mit dem Weinbauring Franken angewendet wird.
Alle Großlangheimer Winzer haben sich an diesem Projekt beteiligt und damit große Erfolge erzielt.
Ihre Arbeit und der Einsatz der Winzer hier aus Rödelsee und Wiesenbronn und – das ist eine ganz wichtige Arbeit für unsere Heimat, für den Erhalt der Weintradition, ja sogar einer Lebensart, der fränkischen Lebensart, aus der der Wein nicht wegzudenken ist.
Die Landwirte allgemein, die Winzer und der Mittelstand sind die tragenden Säulen der deutschen Wirtschaft.
Das hat die aktuelle Krise deutlich gezeigt.
Ich möchte Ihnen allen am Anfang für Ihren wichtigen Einsatz für unsere Heimat, unser schönes Landschaftsbild und unsere Weintradition danken!
Und ich möchte Ihnen gleich zu Beginn versichern, dass wir – und da möchte ich alle politischen Ebenen einbeziehen – Otto Hünnerkopf wird nachher ja auch selbst dazu sprechen: Wir setzen uns unserer ganzen Kraft immer wieder gerne für Sie ein, in der Vergangenheit und auch in der Zukunft.

Dadurch dass ich auch mit großer Überzeugung und ganz viel Herzblut gekämpft habe, konnte ich zusammen mit meinen Kollegen bei der Weinmarkt-Reform, die Ende 2007 beschlossen wurde, auch ganz viel für Sie erreichen.
Aber darauf werde ich gleich noch eingehen.
Meine Damen und Herren, der Weinsektor ist ein wichtiger Wirtschaftszweig der Europäischen Union.
Insgesamt bewirtschaften etwa 1,5 Mio. Winzer in Europa 3,4 Mio. Hektar Land.
An der gesamten landwirtschaftlichen Produktion der EU hat der Weinsektor einen Anteil von über 5,4 % und liegt damit auf einem ähnlich hohen Niveau wie die Weizenproduktion.
Die große Bedeutung des europäischen Weins zeigt sich auch daran, dass mit Frankreich, Spanien und Italien die drei größten weinproduzierenden Staaten der Welt europäische Staaten sind. 
Deutschland ist momentan der neuntgrößte Weinexporteur der Welt.
Und das Weinanbaugebiet Franken nimmt innerhalb Deutschlands eine herausragende Stellung ein.
Denn der fränkische Wein genießt auch international einen hervorragenden Ruf und kann immer wieder renommierte internationale Auszeichnungen gewinnen.
Dank Ihres Einsatz, der Qualitätsweinstrategie und auch der Unterstützung aus der Politik sind Sie seit einigen Jahren wieder auf Erfolgskurs.
Darauf können wir sehr stolz sein. Das ist Ihr Verdienst, meine Damen und Herren.
Der exzellente Ruf unserer heimischen Weine ist auch ein sehr wichtiger Faktor für den Tourismus in Unterfranken und damit auch für die Wirtschaft.
Denn nur so können wir uns als attraktive und moderne Genussregion präsentieren.
Gerade jetzt in der Ferien- und Urlaubszeit entdeckt man ständig Autos mit fremden Kennzeichen in unserer Weinregion.
Auch wenn wir in Franken sehr gut aufgestellt sind, und die EU noch immer etwa 60 % der Weltproduktion an Wein abdeckt, gewinnen momentan insbesondere Weine aus Kalifornien, Chile, Südafrika oder aus Australien Weltmarktanteile hinzu.

Das Hauptziel der Reform der Weinmarktordnung war daher, zum einen die Konkurrenzfähigkeit der europäischen Weine gegenüber den Weinen aus der Neuen Welt zu verbessern und zum anderen die Krisendestillation abzubauen.
Der deutsche Wein ist diesbezüglich schon sehr gut aufgestellt.
In Deutschland wird zu 95 % Qualitätswein hergestellt.
Mein Anspruch ist es, Ihre Anwältin in Brüssel zu sein und mit vollem Einsatz für die unterfränkischen Interessen und Traditionen zu kämpfen.
Gemeinsam mit dem Fränkischen Weinbauverband und den Winzern konnten wir deshalb im Rahmen der Weinmarkt-Reform große Erfolge verzeichnen.
Durch unseren gemeinsamen Einsatz konnten wir nicht nur viele Vorschläge der Kommission verhindern, die übers Ziel hinausschossen, sondern wir konnten erreichen, dass die Weinmarkt-Reform für Unterfranken sogar auch Vorteile bringt. 
An dieser Stelle möchte ich mich bei Ihnen auch noch einmal ganz herzlich und bei den fränkischen Winzern für die gute Zusammenarbeit danken.
Jetzt zu den einzelnen Punkten, die wir im Rahmen der Weinmarkt-Reform für Sie durchsetzen konnten.

Einer der Vorteile ist, dass die fränkischen Winzer durch die Reform von neuen, zusätzlichen Fördermitteln profitieren.
Bis zur Weinmarktreform flossen viele EU-Mittel nach Südeuropa, weil bislang jedes Jahr zwei tausend mittelgroße Schwimmbäder voll Billigwein aus Südeuropa teuer destilliert wurden.
Meine Damen und Herren, es kann doch nicht sein, dass der Steuerzahler jährlich 500 bis 600 Millionen Euro zahlen muss, damit südeuropäischen Billigweine teuer destilliert werden.
Durch das schrittweise Auslaufen der Destillationsbeihilfen werden endlich die Überschüsse von Billigweinen abgebaut.
Genau dieses Geld, das bislang nach Südeuropa geflossen ist, steht nun auch Deutschland zur Verfügung.
Und das ist die wichtigste Meldung für Sie: Franken profitiert von diesen Mitteln!

Die 38 Mio. Euro, die Deutschland für Stützungsmaßnahmen erhält, werden flächenmäßig auf die 13 deutschen Weinanbaugebiete aufgeteilt.
Unser Weinanbaugebiet Franken wird etwa 6 % der deutschen Mittel bekommen.
Für den fränkischen Weinbau heißt das konkret, dass zusätzliche Fördermittel zur Verfügung stehen, die sich bis 2014 auf 2,3 Mio. Euro jährlich erhöhen werden.
Alleine dieses Jahr, profitieren Sie, die fränkischen Winzer von zusätzlichen 1,8 Mio. Euro.
Das Bayerische Staatsministerium für Landwirtschaft und Forsten hat das „Bayerische Programm zur Stärkung des Weinbaus“ aufgelegt.
Darin wird festgelegt, wie diese Mittel verwendet werden können.
So wurde insbesondere das bereits bestehende Programm zur Umstrukturierung und Umstellung ausgeweitet.
Beispielsweise können Maßnahmen zur Verbesserung der Bewirtschaftungstechnik, zum Aufbau von Terrassenlagen oder zur Installation von Tropfbewässerungsanlagen gefördert werden.
Die Höhe der Fördersätze ist nach der Neigung der Weinberge gestaffelt.
Das heißt, die schwierige Arbeit in den Steillagen wird besonders gefördert.
Positiv für Sie: Mit dieser Regelung werden die für Franken typischen Steillagen besonders berücksichtigt und gefördert.
Gerade die Einrichtung von Tropfbewässerungsanlagen ist bei Ihnen im letzten Jahr auf große Resonanz gestoßen.
Ein weiterer Punkt ist, dass die Bekanntheit des fränkischen Weines weiter gesteigert werden soll.
Auf diese Weise will Bayern mit europäischen Mitteln die Vermarktung und damit den Absatz des Frankenweins auf Drittlandsmärkten verbessern.
Um dies zu erreichen, werden Informationskampagnen, Werbemaßnahmen hinsichtlich der Qualität oder Studien über die Verbesserung von Absatzmöglichkeiten gefördert.
Als dritten Schwerpunkt wird direkt in Unternehmen investiert.

Demzufolge werden Zusammenschlüsse von Erzeugern und Investitionen in die Infrastruktur der regionalen Weinvermarktung gefördert.
Auch Investitionen der Winzer in ihre technische Ausstattung, die bisher nicht förderfähig waren, können über dieses Stützungsprogramm gefördert werden.
Sie sehen also, dass auch die Betriebe an sich unterstützt werden!
Die Ziele dieser Förderungen sind es, die Qualität unseres Weins noch weiter zu steigern und den Weinanbau in Bayern zu modernisieren.
Die Förderanträge werden – aber das wissen Sie bereits – von der Bayerischen Landesanstalt für Weinbau und Gartenbau in Veitshöchheim und der Landesanstalt für Landwirtschaft in Freising bearbeitet.
Ein weiterer Erfolg ist, dass unser bewährtes Qualitätsweinsystem, das „die kontrollierte Qualität im Glas“ garantiert weiterhin erhalten bleibt.
Das war ein wichtiger Punkt für die Winzer, ebenso wie die Sacharoseanreicherung.
Auch besteht durch unseren Einsatz weiterhin die Möglichkeit, den Wein mit Saccharose anzureichern.
Auch ist das traditionelle Bezeichnungsrecht bestehen geblieben.
Erst hat uns ja gedroht, dass uns das südeuropäische System komplett übergestülpt wird. Nach diesem System wird auf den Flaschen nur die Region wie z. B. Bordeaux oder Chianti angegeben.
Das heißt, bei uns hätte auch nur noch Franken auf den Etiketten stehen dürfen.
Die Lagen hätten dann nicht mehr auf dem Etikett stehen dürfen.
Damit hätte die einzigartige Vielfalt des Frankenweins gar nicht ausgezeichnet werden können.
Und last but not least, hätte es auch noch so kommen können, dass es keine Prädikatsweinbezeichnungen – eines der Markenzeichen unseres Frankenweins schlechthin –  mehr gibt.
All das konnten wir verhindern, meine Damen und Herren!

Ich bin dafür damals selbst mit drei Bocksbeuteln im Koffer nach Brüssel gereist und habe der damaligen Kommissarin Fischer-Boel und auch den spanischen und italienischen Kollegen gezeigt, dass es verschiedene Weine pro Lage gibt.
Das hätten die sonst gar nicht verstanden, weil die das eben nicht so kennen.
Durch viel Überzeugungsarbeit konnten wir dann erreichen, dass unsere Bezeichnungen so erhalten bleiben.
In der letzten Zeit gab es zum Bezeichnungsrecht viel Verunsicherung bei den Winzern.
Wir haben erreicht, dass das Anbaugebiet Franken weiterhin geschützt ist.
Auch können die Einzellage und die Rebsorte als sog. traditionelle Begriffe weiterhin angegeben werden dürfen.
Trotzdem gab es so manche Veranstaltungen – ich war auch bei einer selbst anwesend – wo Ihnen gesagt wurde, dass das bestehende Qualitätsweinbezeichnungsrecht nicht über das Jahr 2011 hinaus bestehen bleiben wird.
Das hat zu viel Angst bei den Winzern geführt.
Mittlerweile sind wir uns alle einig, wenn über die Weinmarkt-Reform berichtet wird: Unser bestehendes Qualitätsweinbezeichnungsrecht bleibt auch über das Jahr 2011 hinaus erhalten.
Warum kam die Jahreszahl 2011 ins Gespräch. Bis 2011 muss Deutschland in einem rein formalen Akt die bestehenden Spezifikationen zu den Weinen im Weinanbaugebiet Franken und in den Unterbereichen, die dann auch evtl. neu definiert werden können, an die Kommission weiterleiten.
Das wird vom zuständigen Landwirtschaftsministerium aber schon längst mit dem Weinbauverband vorbereitet und das wird einfach erfolgen.
Damit bleibt auch die einzigartige Vielfalt unseres fränkischen Weins erhalten!
Sie müssen als Winzer auch nichts weiter tun.
Die Meldung der Spezifikationen erfolgt automatisch durch die Bundesebene.
Franken ist als Anbaugebiet übrigens auch international geschützt, durch Handelsabkommen.

Auch die Einzellagen sind im europäischen Binnenmarkt durch das sog. Irreführungsprinzip geschützt.
Der Schutz des Anbaugebiets Franken besteht übrigens ganz unabhängig davon, was nun der Weinbauverband mit der Bezeichnung der Bereiche plant.
An dieser Stelle möchte ich auch hervorheben, dass die derzeit bestehende Diskussion zu den Bereichsnamen auf keiner europäischen Vorgabe beruht.
Die Festlegung der Bereichsnamen bedarf einer formalen Eintragung in die Liste der Weinbaugemeinden, die eine Anlage zur BayWeinRAV ist, die wiederum auf einer Landesregelung beruht.
Ich möchte nur noch kurz anmerken, dass es im Falle einer Umbenennung nicht zu wilden Neuschöpfungen kommen kann, da nur Namen gegeben werden dürfen, die herkömmlich sind und auch was mit dem jeweiligen Bereich zu tun haben!
Also, meine Damen und Herren, die abschließende Botschaft dazu ist: Wir haben unser bestehendes Qualtiätsweinbezeichnungssystem erfolgreich verteidigt, es bleibt bestehen!

Ganz besonders hat es mich aber gefreut, dass die Kommission mein intensives Werben um den Erhalt des gesetzlichen Schutzes des  Bocksbeutels aufgenommen hat.
Der gesetzliche Schutz unseres Bocksbeutels bleibt damit erhalten!
Das war nicht einfach, weil das sicher nicht der Hauptpunkt der Reform war, es ging hier um eine Anlage zur Weinmarkt-Reform.
Aber es war ganz wichtig für uns Franken, denn kein anderes Symbol steht so für Tradition und Qualität des Frankenweins.

Das waren die Hauptanliegen der fränkischen Winzer, für die ich als heimatverbundene Unterfränkin mit viel Herzblut und aus Überzeugung gekämpft habe und die wir gemeinsam durchsetzen konnten.

Ein weiterer wichtiger Punkt für die Winzer war der Erhalt des Pflanzrechtregimes und des grundsätzlichen Anbaustops innerhalb Europas.
Da auch wir nicht alles gewinnen können gegenüber der Europäischen Union haben wir hier nur einen Teilerfolg errungen.
Lassen Sie mich Ihnen kurz ins Gedächtnis rufen, dass der grundsätzliche Anbaustop und die Tatsache, dass ein Winzer nur Wein anbauen darf, wenn er Pflanzrechte hat, eigentlich schon 2010, also dieses Jahr, ausgelaufen wären.
Wir haben zusammen mit den Franzosen verhindert, dass das Pflanzrechtregime schon 2010 ausgelaufen ist.
Das Resultat aus der Weinmarkt-Reform ist: Das Pflanzrechtregime bleibt auf europäischer Ebene bis 2015 erhalten und kann national bis 2018 verlängert werden.
Außerdem muss die Europäische Kommission 2012 einen Bericht zur Entwicklung des Produktionspotential vorlegen, in dem sie beschreibt, wie die Produktionsstrukturen in der EU jetzt aussehen, ob die Destillationsbeilhilfen abgebaut wurden, usw.
Basierend auf diesem Bericht kann die Kommission, die das alleinige Vorschlagsrecht hat, dann noch einmal eine Verlängerung des Pflanzrechtregimes vorschlagen.
Wir werden die Kommission in diese Richtung unter Druck setzen.
In den derzeit vorherrschenden Diskussionen wird der Erhalt der Pflanzrechte immer wieder als fester Sockel unserer Weinbautradition gefordert.
Meine Damen und Herren, seien Sie versichert, dass ich mich schon immer mit viel Herzblut gegen die Liberalisierung eingesetzt habe und dies aus weiterhin mit all meiner Kraft tun werde.
Und wir haben eine wichtige Verbündete.
Unsere Bundeskanzlerin Angela Merkel hat auf der Intervitis  Interfructa im März in Stuttgart gesagt, dass sie sich für eine Verlängerung der Pflanzrechte einsetzen wird.
Aber wir müssen natürlich gemeinsam und mit geballtem Einsatz weiter kämpfen.
Daher habe ich auch unsere Bundeslandwirtschaftsministerin Ilse Aigner in eine Steillage eingeladen.
Sie hat mir versprochen, nach einem geeigneten Termin im nächsten Jahr zu suchen.
Wir müssen nun nur im Auge behalten, dass unser Koalitionspartner in Bayern und im Bund, die FDP, eine Liberalisierung, also ein Auslaufen der Pflanzrechte anvisiert.

Ich rate Ihnen daher: Sprechen Sie mit den FDP-Abg. und zeigen Sie ihnen die Konsequenzen einer möglichen Liberalisierung auf.
Uns, die CSU, haben Sie schon als Ihre Verbündete! Wir kämpfen schon für Sie!
Das ist nur ein Beispiel, dass es vielleicht doch ungeschickt war, das einige Mittelständler die FDP gewählt haben.
Wichtig ist aber auch, meine Damen und Herren, dass uns auch der Weinbauverband hilft, der fränkische und der deutsche, dass wir innerhalb der Europäischen Union Verbündete finden.
Es wird nämlich nicht reichen, wenn nur Deutschland und Frankreich die Liberalisierung verhindern wollen und das war bislang so.
Das können wir CSU-Abgeordnete alleine nicht schaffen, da erwarten Sie von uns Unmögliches.
Wir brauchen Verbündete, andere Länder und da brauchen wir auch die Verbindungen, die der Weinbauverband hat, das ist ganz wichtig!
Ich bin jedoch guter Dinge, dass wir in Deutschland die Möglichkeit einer nationalen Verlängerung bis 2018 in Anspruch nehmen werden, so dass das Pflanzrechtregime auf jeden Fall einmal bis 2018 erhalten bleiben wird.
Wir werden aber auch weiterhin – zusammen mit Angela Merkel – für eine europaweite Verlängerung kämpfen.
Dann würde sich auch die nationale Frist noch einmal über 2018 hinaus verlängern.
Ob wir das durchsetzen, kann ich Ihnen nicht versprechen, da brauchen wir auch Sie und den Weinbauverband!
Wir werden kämpfen! Das verspreche ich Ihnen!
Um das noch einmal ganz klart zu stellen: Ich gegen die Liberalisierung und kämpfe dagegen an.
Trotzdem möchte ich Ihnen noch Folgendes sagen:
Selbst wenn der Anbaustopp fallen sollte, dann wird es sehr schwer, neue Gebiete einzuführen, die auch noch Qualitätsweingebiete sind.
Denn dafür müssten dann zwei Voraussetzungen erfüllt werden und das ist gar nicht so einfach.
Zum einen müssten die Gebiete in einem aufwendigen Verfahren beantragt werden.
Ihre bestehenden Gebieten, z. B. Franken, sind schon geschützt und sie bleiben auch über 2011 hinaus geschützt.
Zum anderen müsste die Qualität des Weines stimmen.
Die neuen Gebiete müssten die schwierigen Produktspezifikationen erst einmal erfüllen, um überhaupt Qualitätswein zu werden.
Ich denke, ich bin nicht alleine, wenn ich sage, dass es sehr schwer wird, die Qualität unseres Frankenweins zu erreichen!
Und mit den neuen Fördermitteln müssen wir diese Topqualität unserer Weine immer weiter steigern, damit wir absolut unerreicht bleiben!
Sie müssen sich als Winzer aber ganz unabhängig vom Datum 2018 fit für die Zukunft machen.
Ich rate Ihnen daher: Bauen Sie Ihre Qualitätsweinstrategie weiter aus.
Das Programm zur Stärkung des Weinbaus bietet Ihnen dafür eine ausgezeichnete Grundlage!

Meine Damen und Herren, liebe Winzerinnen und Winzer, lassen Sie sich noch einmal zusammenfassen:
Sie sind nicht alleine!
Ich werde mich auch weiterhin in Europa für Ihre Interessen einsetzen.
Es ist wichtig, dass Sie auch weiterhin über den Weinbauverband versuchen, Ihre Anliegen in Berlin und Brüssel vorzubringen.
Nur so können wir es gemeinsam schaffen, dass unser fränkisches Traditionsprodukt Wein auch weiterhin nicht angetastet bleibt.
Zusammen haben wir im Rahmen der Weinmarkt-Reform vieles aber schon erreicht.
Eigentlich konnten wir fast alle Forderungen des Weinbauverbandes durchsetzen!
Und das sah am Anfang ganz anders aus!
Als mich Horst Seehofer nach den Verhandlungen im Rat, die er als damaliger Landwirtschaftsminister geführt hat, angerufen hat, auf dem Handy, sagte er, er möchte mal mit der weinbaupolitischen Sprecherin von Bayern reden.
Das war lustig!

Lassen Sie mich noch einmal zusammenfassen:
Die Qualitätsweinprüfung bleibt so wie sie ist.
Die Möglichkeit zur Saccharoseanreicherung bleibt bestehen.
Das Bezeichnungsrecht existiert auch weiterhin. Uns wird nicht das südeuropäische System übergestülpt!
Der gesetzliche Bocksbeutelschutz bleibt erhalten.
Die Liberalisierung konnte verzögert werden.
Kämpfen Sie mit mir auch weiterhin gegen die Liberalisierung.

Denn, meine Damen und Herren, wir Franken haben uns noch nie was nehmen lassen: Von den Altbayern nicht unsere fränkische Identität und von Europa weder Wein noch Bocksbeutel.
Und das ist gut so, meine Damen und Herren.
Vielen Dank.