Grüne Gentechnik - Chance oder Gefahr für Ernährung und Gesundheit

„Grüne Gentechnik“: Begriff in aller Munde – viel zu oft ohne den notwendigen „fachlichen Biss“.
Auch Prof. Rosenberger kritisiert oft, dass von allen Seiten inhaltlich schwammig argumentiert wird, aufgebauscht und emotionalisiert, Schlagzeilen werden gestreut und der sachliche background wird häufig schlichtweg über Bord geworfen.
Deshalb Dank ich an Veranstalter, allem voran Herrn Gumpert, für die Organisation der Veranstaltung.
Thema von Herrn Gumbert zielsicher formuliert: „Grüne Gentechnik – Chance oder Gefahr für Ernährung und Gesundheit“
Zentrale Fragen heute Abend werden sein, ob eine Angst vor gesundheitlichen Risiken der Gentechnik begründet ist, wie es um die viel zitierte „Wahlfreiheit der Verbraucher“ steht, wie wir in Europa eine Koexistenz von GVO und gentechnikfreier Landwirtschaft garantieren können, welche weiteren Anforderungen sich an die Gesetzgebung ergeben und – dieser Punkt ist mir sehr wichtig, obwohl er etwas über das eigentliche, von Ihnen formulierte Thema hinausgeht:
welche Chancen sich durch die „Grüne Gentechnik und die Biotechnologie im allgemeinen“ für unsere Wirtschaft und unseren Arbeitsmarkt ergeben.
Besonders freut mich, dass heute mit mir und Herrn Prof. Rosenberger keine Vertreter der Biotechnologie-Wissenschaft auf dem Podium sitzen, denn:
Grüne Gentechnik zählt zu den „life science“, den Lebenswissenschaften, die es, nicht zuletzt auf Grund ihrer Tragweite und Bedeutung, breit zu diskutieren und auch von der gesellschaftspolitischen, ethischen und auch von der theologischen Seite zu betrachten gilt.
Die deut. Bischöfe erinnern in ihrem Papier zur Gentechnik zu Recht daran, dass bei allen Chancen der Lebenswiss. auch die Frage nach der ethischen Verantwortung erlaubt sein muss – dieser stellen wir uns gemeinsam und die Antworten können, ja müssen in den Feldern der grünen, roten und weißen Biotech. sehr unterschiedlich ausfallen.
Auf alle Fälle aber kann man Papst Johannes Paul II. nur zustimmen, wenn er, wie 1994 vor der Päpstlichen Akademie der Wissenschaften sagt: „Die Entdeckung des genetischen Codes ist ein Fortschritt, der unmittelbar ein berechtigtes Staunen weckt.“
Lassen Sie mich eines voraus schicken, bevor ich tiefer in meine Ausführungen gehe:
Ich bin keine Gegnerin der Grünen Gentechnik.
Ich beschäftige mich schon seit vielen Jahren – auch bereits als ehrenamtliche Politikerin – mit dem Thema Gentechnik und war diesbezüglich federführend in der Meinungsbildung der Jungen Union.
Der Landesvorstand der Jungen Union hat im Juli auch einstimmig ein von mir erstelltes Papier zur Gentechnik verabschiedet, das ich für Sie heute Abend dabei habe.
Jetzt bin ich als Mitglied des Umweltausschusses im EP sowie der Arbeitsgruppe Bioethik meiner Fraktion wieder eng mit dem Thema betraut.
Die Biotechnologie gilt als Schlüsseltechnologie des 21. Jahrhunderts und ihre zukünftige Bedeutung für die Wirtschaft und den Arbeitsmarkt wird der heutigen Stellung der Mikroelektronik und lnformationstechnik kaum nachstehen.
Sie beeinflusst große Bereiche der Medizin, der Chemie, der Landwirtschaft und der Lebensmittelbearbeitung sowie des Umweltschutzes nachhaltig.
Gerade als Vertreterin der jungen Generation möchte ich betonen: Wir können, wir sollten nicht versuchen, zu verhindern was längst Realität ist, sondern alles daran setzen, die Gentechnik nachhaltig und verantwortungsvoll zu nutzen.
Ich habe die schlechte Situation auf dem Arbeitsmarkt vor allem für junge Menschen täglich vor Augen.
Viele Freunde und Kommilitonen von mir haben jahrelang studiert und dann sind sie fertig und bekommen monate-, teilweise jahrelang keinen Job.
Wenn wir die schlechte wirtschaftliche Situation verbessern wollen, müssen wir in manchen Bereichen einfach besser sein als alle anderen, wir müssen im Bereich High-Tech Spitze sein.
Und Biotechnologie ist so ein High-Tech-Bereich!
Wo sind wir denn momentan noch Spitze, das ist vielleicht noch die Umwelttechnologie: Photovoltaik und Windkraft, aber dann kommt lange nichts!
Wenn wir nicht aufpassen, dann fährt uns der Zug im High-Tech-Bereich Genttechnik einfach vor der Nase weg und wir haben wieder eine Chance
verpasst wie schon so viele anderen!
ABER: Wir müssen verantwortungsvoll mit dem Thema Gentechnik umgehen und die Sorgen der Bürger ernst nehmen!!!
Beschäftigt man sich, wie ich im Rahmen meines europapolitischen Mandats, eingehend mit der „Grünen Gentechnik“ aus Sicht der Lebensmittelsicherheit, kommt man leider nicht vorbei an den Horrormeldungen der Gentomate und des Killer-Mais.
Dabei ist momentan überhaupt kein gentechnisch verändertes Gemüse oder Obst auf dem europäischen Markt!
Nicht weniger oft liest man in diesem Zusammenhang auch erschreckend pauschale Aussagen wie „Nein zu Genen!“ oder „Keine Chance der Gentechnik!“
Solch polemische Argumentation wird von vielen Seiten geführt.
Sie entbehrt aber nicht nur jeder Grundlage, sie erschwert zusätzlich eine sachliche Diskussion, die mehr benötigt als einen Slogan und zwei Schlagzeilen.
Es fehlt ganz klar an sachlicher Information und Aufklärung in Deutschland!
Wer heute über Gentechnik und grüne Biotechnologie diskutiert, muss global denken und die Realitäten anerkennen:
Im Jahr 2003 wurden sowohl in den entwickelten als auch in den Entwicklungsländern gentechnisch veränderte Kulturpflanzen angebaut.
Die gesamte Anbaufläche umfasste 67,7 Millionen Hektar.
Gegenüber dem Vorjahr entspricht das einer erneuten Ausweitung um 9 Millionen Hektar oder 15 Prozent.
Somit ist die weltweite Anbaufläche für gentechnisch veränderte Pflanzen seit 1996 um das 40-Fache angewachsen.
Während in den USA jährlich fast 1200 Freisetzungsversuche beantragt werden, lag die Zahl der Anträge in der EU 2002 gerade einmal bei 51, im Jahre 1996 waren es immerhin noch etwa 250.
Die USA sind mit 63 Prozent der gesamten Anbaufläche oder 42,8 Millionen Hektar führend bei der Produktion gentechnisch veränderter Pflanzen.
Die Vereinigten Staaten haben diesen deutlichen Vorsprung nicht zuletzt durch den dort bereits seit 1996 stattfindenen kommerziellen Anbau von Genpflanzen.
Daneben werden vor allem in Asien, insbesondere in China, erhebliche Anstrengungen unternommen, um auf diesem Gebiet langfristig mithalten zu können. 
Delegationsreise nach China, Uni in Chongking: Forschungszentrum zur Biotechnologie mit Franzosen.
Man erwartet von der Gentechnik wichtige Beiträge bezüglich der Gesundheits- und Krankheitsfürsorge, der Diagnose und Therapie von Krankheiten,
für die nachhaltige Lösung von Ernährungsfragen, z. B. in den Dritte-Welt-Ländern und für energiesparende und umweltverträgliche Produktionsverfahren.
Durch den Einsatz von Gentechnik können sich eine Reihe von ökologischen Vorteilen ergeben:
Durch den Anbau schädlings- und herbizid¬resistenter Sorten müssen z. B. weniger Insektizide und Herbizide eingesetzt werden.
Für unsere Region könnten sich diesbezüglich durch den Anbau des sog. gentechnikveränderten Bt-Mais Vorteile ergeben, da dieser resistent ist gegen den Schädling „Maiszünsler“.
Umwelt- und Gesundheitsprüfungen belegen dessen Unbedenklichkeit.
Durch den Einsatz Grüner Gentechnik gibt es außerdem:
weniger Bodenerosion, weniger Bodenbearbeitung, eine geringere Grundwasserbelastung und eine verbesserte Bodenqualität und Nutzinsekten sowie Vögeln werden geschont.
Die Gentechnik bietet auch ökonomische Vorteile für die Landwirte und Vorteile für die Verbraucher.
Maßgelbliches Ziel der Gentechnik ist nämlich:
die Verbesserung der Qualität und der Widerstandsfähigkeit von Nutzpflanzen gegen Schädlinge, Trockenheit, extreme Temperaturen und Salz, die Verbesserung der Transport- und Lagerfähigkeit der Produkte, der Ausbau und die Stabilisierung des Ertrages sowie die Änderung der stofflichen Zusammensetzung zur Erhöhung des Eiweiß- und Vitamingehaltes oder der Entfernung von Allergenen.
Nach einer Studie des Instituts für Agrar- und Ressourcenökonomie in Australien könnte eine weltweite Nutzung der Pflanzenbiotechnologie durch die verbesserte Produktivität das globale Bruttosozialprodukt bis zum Jahre 2015 um mehr als 300 Milliarden US-Dollar steigern.
Zurück nach Europa, zurück zu den gentechnisch modifizierten Lebensmitteln:
Die Regelungen zum in Verkehr bringen von GVO und gentechnisch veränderten Lebensmitteln sind zu großen Teilen dem Binnenmarkt unterworfen – deshalb wird die Gesetzgebung in diesem Bereich zu 90 Prozent auf europäischer Ebene gemacht – und vom Europäischen Parlament als gleichberechtigten Gesetzgeber überwacht!
Verordnungen der EU gelten – auch im Bereich Gentechnik unmittelbar.
Richtlinien müssen allerdings vom jeweiligen Mitgliedsland noch umgesetzt werden.
In Sachen GVOs hat die Europäische Union ihre Hausaufgaben gemacht.
Wir haben, nach langjährigen Diskussionen und dem de-facto-Verbot von GVOs ein Gesetzgebungspaket verabschiedet, das einen verlässlichen und wissenschaftlich fundierten Rahmen für GVOs und gentechnisch veränderte Lebensmittel setzt – der, ganz im Sinne der Nachhaltigkeit, den höchsten Schutz für Umwelt und Verbraucher garantiert ohne die Wettbewerbsfähigkeit zu gefährden.
Kurz zum gesetzlichen Rahmen in der EU:
Am 07. November 2003 trat in allen EU-Ländern die neue Verordnung in Kraft, mit der Zulassung und Kennzeichnung von gentechnisch veränderten Lebens- und Futtermitteln einheitlich und in gesetzlich verbindlicher Form geregelt werden.
Bis zu diesem Zeitpunkt wurden gentechnisch veränderte Lebensmittel als eine Gruppe mit der 1997 in Kraft getretenen Novel Food-Verordnung geregelt.
Nun gibt es für gentechnisch veränderte Lebens- und Futtermittel eine eigene Verordnung (1829/2003) mit verschärften Sicherheitsanforderungen, erweiterter Kennzeichnung und Informationsrechten der Öffentlichkeit.
Auch das Zulassungsverfahren wurde geändert.
Unter die neue Verordnung 1829/2003 fallen Lebensmittel, Zutaten, Zusatzstoffe und Aromen, die gentechnisch veränderte Organismen (GVO) sind (Beispiel: Tomate) oder solche enthalten (Beispiel: Joghurt mit gentechnisch veränderten-Milchsäurebakterien), Erfaßt sind auch Lebensmittel die aus GVOs stammen oder daraus hergestellt sind, unabhängig davon, ob der jeweilige GVO noch im Lebensmittel nachweisbar ist oder nicht; Lebensmittel und Zutaten mit geringfügigen und unbeabsichtigten GVO-Beimischungen sind von den Zulassungs- und Kennzeichnungsbestimmungen ausgenommen, wenn der Anteil an der jeweiligen Menge nicht mehr als 0,9 Prozent beträgt und der jeweilige Hersteller darlegen kann, dass es sich um zufällige, technisch unvermeidbare GVO-Beimischungen handelt.
Für alle Lebens- und Futtermittel, die unter die Verordnung fallen gibt es ein einheitliches, EU-weites und strenges Zulassungsverfahren.
Es besteht im Wesentlichen aus zwei Phasen:
1. Phase: Wissenschaftliche Bewertung der Sicherheit und umfassende Umweltverträglichkeitsprüfung durch die Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) und ihren unabhängigen Expertengremien.
Basis sind die Antragsunterlagen, Untersuchungen des Herstellers. Überprüfungen durch Behörden und von ihnen beauftragte Labore sind möglich.
2. Phase: Entscheidung über die Zulassung durch die EU-Kommission und den ständigen Lebensmittelausschuss, in dem die Mitgliedstaaten vertreten sind.
Anders als "normale" Lebensmittel müssen gentechnisch veränderte Lebensmittel also erst ein umfangreiches Zulassungsverfahren durchlaufen, bevor sie auf den Markt gebracht werden.
Klar ist: Zugelassen werden sie nur, wenn sie keine nachteiligen Auswirkungen auf Mensch und Tier oder die Umwelt haben.
Gentechnisch veränderte Lebensmittel werden auch erst dann als gesundheitlich unbedenklich angesehen, wenn sie mindestens genau so sicher sind wie vergleichbare konventionelle Produkte.
Zulassungen sind generell auf zehn Jahre begrenzt, eine Verlängerung ist möglich.
Irreführung ist verboten, deshalb ist die Kennzeichnung von zentraler Bedeutung:
Bis Ende 2003 waren gentechnisch veränderte Lebensmittel nur dann kennzeichnungspflichtig, wenn die jeweiligen GVOs, aus denen sie hergestellt waren, im Endprodukt nachgewiesen werden konnten.
Bei vielen hoch verarbeiteten Zutaten ist das nicht der Fall, da die charakteristischen GVO-Bestandteile weitgehend abgebaut werden.
Daher waren etwa Lecithin oder Öl aus GVO-Sojabohnen nicht kennzeichnungspflichtig.
Das ist jetzt anders!
Die neue Verordnung weitet die Kennzeichnung aus auf alle Lebensmittel und Zutaten, die aus gentechnisch veränderten Organismen hergestellt wurden –
unabhängig davon, ob diese im Lebensmittel nachweisbar sind oder nicht.
Nachweisgarantierte, lückenlose Kennzeichnung setzt voraus, dass Informationen über die Anwendung von gentechnisch veränderten Organismen von der Erzeugung über die gesamte Verarbeitungskette weitergegeben werden.
Die EU-Verordnung verpflichtet die Lebensmittelwirtschaft, die "Rückverfolgbarkeit" zu garantieren – bis zum Feld!
Damit zu einem weiteren Punkt, dem Anbau der GVO in Koexistenz zur herkömmlichen Landwirtschaft:
Die gerade ablaufenden Erprobungsanbauten auf 30 Maisfeldern in Deutschland sollen Erkenntnisse zur Koexistenz im Feldversuch bringen.
Diese berücksichtigen alle natürlichen Faktoren und sind weit mehr verlässlich als Retorten- und Laborversuche.
Es gibt Modellberechnungen einer 2002 veröffentlichten Studie des Joint Research Center der EU-Kommission mit Szenarien von 10 Prozent bzw. 50 Prozent Genmais-Anbau in einer Region.
Diese zeigten, dass eine Koexistenz konventioneller und "gentechnisch" produzierender Betriebe unter Einhaltung eines Abstandes von 200 Metern möglich ist.
Die Modellrechnungen basieren auf den Betriebsdaten intensiv produzierender Maisbetriebe in Frankreich und Spanien.
So viel also zum Stand der Dinge und den politischen Weichenstellungen auf europäischer Ebene.
Die EU hat damit alles getan, um auf die Realitäten des globalisierten Agrarmarktes zu reagieren.
Deutschland hat nur wieder einmal nicht 1:1 umgesetzt, sondern die EU-Regelungen noch verschärft.
Die „Künast-Regelungen“ im Gentechnikgesetz sind noch immer nicht haltbar – sie verursachen ein „Verbot“ durch die Hintertür!
Das Gentechnikgesetz ist ein reines Verhinderungsgesetz.
Die gesamte Breite der Gentechnik-Regelungen müsste eigentlich auf den Prüfstand - das zeigt auch der blaue Brief der EU-Kommission mit zahlreichen Kritikpunkten.
Gem. Art. 22 der Freisetzungsrichtlinie muss das nationale Gesetz bei der Kommission vorgelegt und notifiziert werden.
Ich hatte vor ein paar Wochen ein Treffen mit Vertretern der Kommission, die mir sagten, dass sie mit der deutschen Regelung – so wie sie jetzt noch vorgesehen ist – nicht zufrieden sind und sie sie so nicht notifizieren werden.
Auch schon ein Mahnverfahren angedroht.
Die intensive Kritik der EU bezieht sich noch auf den Regierungsentwurf vom April, doch inzwischen hat Künast den Gesetzentwurf weiter verschärft!
Gerade die Einschränkungen für die Freilandforschung machen es nahezu unmöglich, die bisher erfolgreiche Wissenschaft im eigenen Land fortzuführen.
Dies wäre das Ende der 'Grünen Gentechnik' in Deutschland.
Das sagte mit auch der Bauernverband bei meinem Antrittsbesuch:
Wenn das Gesetz so kommt, empfiehlt der Bauernverband seinen Landwirten:
„Hände weg von der Gentechnik“!
Und das vor allem wegen den vorgesehenen unklaren, verschuldensunabhängige, gesamtschuldnerische Haftungsregelung für unsere Landwirte.
Bundeskanzler Schröder wirbt in den Medien vollmundig für die Gentechnik, während seine Bundeslandwirtschaftsministerin ein Gesetz durchsetzen will, das einen sinnvollen Umgang mit der Grünen Gentechnik unmöglich macht.
Eine jahrelange Auseinandersetzung mit der EU-Kommission im Rahmen des Mahnverfahrens wäre absolut schädlich für das Image des Standorts Deutschland.
Es müsste auch im Interesse der Bundesregierung sein, ein solches Negativimage zu verhindern.
Wir müssen die Chancen gerade im Bereich der Forschung nutzen.
Die grüne Biotechnologie ist eine zentrale Wissenschaft mit Zukunft.
Wir, die Politik müssen einen realisierbaren Rahmen setzen, die Wissenschaft muss weit mehr als bisher transparent arbeiten und die Bürger informieren.
Die aktuelle Frage kann nicht sein, ob wir grüne Biotechnologie wollen oder nicht – sie ist da, sie ist weltweit Realität.
Wir müssen den Umgang mit ihr diskutieren, die Chancen – auch in Hinblick auf Klimawandel, Bodenerosion und Welternährung - herausfiltern und die Risiken – auch in Sachen Missbrauch – minimieren.
Die Gentechnik wird in einigen Bereichen dazu beitragen im Rahmen nachhaltigen Wirtschaftens noch qualitativ hochwertigere und neue gesundheitsfördernde Lebensmittel herzustellen.
Die landwirtschaftliche Urproduktion erfolgt hierbei unter schonenderen ökologischen Bedingungen. Gentechnisch modifizierte Lebensmittel sind nicht generell unsicher. Sie werden aber, um ganz sicher zu gehen, vor ihrem Inverkehrbringen intensiv untersucht.
Dafür hat die EU einen verlässlichen gesetzlichen Rahmen geschaffen.
Erhalten GVO-Produkte die EU-Zulassung, kann man davon ausgehen, dass das Produkt die Gesundheit nicht negativ beeinflussen wird.
Wichtig, machen wir uns nichts vor: Eine gesunde und bedarfsgerechte Ernährung ist bei uns nicht abhängig von Verarbeitungsverfahren oder Gewinnung der Lebensmittel.
Mit und ohne Gentechnik kommen sichere, gesunde und qualitativ hochwertige Lebensmittel in den Handel.
Das falsche Eß- und Ernährungsverhalten - zu viel und zu fett- stellt das eigentliche Risiko dar.
Die Gentechnik im Lebensmittelbereich stellt keine Bedrohung für unsere Gesundheit oder Umwelt dar.
Die Chancen der Gentechnik zur Abwehr von gesundheitlichen und ökologischen Risiken sollten verantwortungsvoll genutzt werden.
Trotzdem verbinden die Menschen mit dem Thema Gentechnik neben vielen Hoffnungen auch viele Ängste.
Um diesen Bedenken Rechnung zu tragen, müssen mögliche Risiken untersucht und die Ergebnisse – in einem interdisziplinären, gesellschaftlichen Dialog - kritisch hinterfragt werden.
Wir müssen, so mein Vorschlag, den weiteren Prozess auf EU-Ebene deshalb auch durch einen europäischen Ethikrat ergänzen.
Trotzdem – und das ist auch mein Wunsch für heute Abend - sollte man sich dem Thema sachlich nähern, denn, wenn ich Sie, Herr Professor Rosenberger abschließend nochmals zitieren darf, "Emotionen sind schlechte Ratgeber".
Die B - Länder haben letzte Woche im Bundesrat gegen den Gesetzesentwurf „Gentechnik“ gestimmt. Rheinland-Pfalz und Mecklenburg - Vorpommern haben allerdings entgegen ihrer Vorankündigung für den Gesetzesentwurf gestimmt. Angeblich wurde seitens der Bundesrepublik Deutschland gegenüber diesen beiden Länder signalisiert, dass im Bereich der Haftung nach einer Vorlösung gesucht wird.
Aufgrund der abweichenden Haltung von Mecklenburg – Vorpommern und Rheinland- Pfalz konnte keine qualifizierte Mehrheit erreicht werden, deshalb wurde das Gesetz „durchgewinkt“.