Festrede zum Herbstfest der L+S AG zum Thema „Aktuelle Entwicklungen der Europäischen Umwelt-, Gesundheits- und Verbraucherschutzpolitik am Beispiel REACH“

Sehr geehrte Gäste, meine Damen und Herren.
Erst einmal möchte ich mich ganz herzlich für die freundliche Einladung zum Herbstfest des Labors L+S bedanken.
Seit der Gründung des Labors im Jahre 1984 durch Herrn Dr. Leimbeck und der Teilhaberschaft von Prof. Sonnenschein drei Jahre später ist das Unternehmen kontinuierlich gewachsen.
Mittlerweile vertrauen mehr als 500 Kunden aus Pharmazie, Kosmetik, Lebensmittel- und Futtermittelindustrie den Dienstleistungen und dem Know how von L+S.
Dies zeigt, dass L+S seiner Verantwortung gegenüber den Kunden mehr als gerecht wird.
Ich komme selbst aus einem mittelständischen Familienbetrieb, der regelmäßig Aufträge an Ihr Labor vergibt.
Wir haben zuhause eine Import- und Exportfirma für Heilkräuter und lassen bei Ihnen sämtliche mikrobiologischen Tests wie Schimmelpilzanalysen vornehmen.
Sie sehen, mich verbindet mehr als lediglich die politische Arbeit im Umwelt- und Industriebereich mit Ihrer Firma, weshalb ich Ihre Einladung besonders gerne angenommen habe.
Nicht nur gegenüber Ihren Kunden, sondern auch gegenüber der Umwelt handelt L+S verantwortungsbewusst.
Als erstes Labor wurden Sie durch das Landesgesundheitsamt nach der DIN-Norm für Umweltmanagement zertifiziert.
Dies freut mich als umweltpolitische Sprecherin der CSU-Gruppe im Europäischen Parlament und Mitglied des Ausschusses für Umweltfragen, Volksgesundheit und Lebensmittelsicherheit im Europäischen Parlament ganz besonders.

Aufgabe einer verantwortungsvollen und zukunftsorientierten Umweltpolitik muss es sein, einen sachgerechten Ausgleich zwischen den Interessen des Umwelt- und Verbraucherschutzes und denen der Industrie und Wirtschaft herbeizuführen.
Ein Beispiel dafür, wie schwierig, aber dennoch machbar dies sein kann, ist die neue Chemikalienpolitik der Europäischen Union.
Die EU hat sich das Ziel gesetzt, die 30.000 Altstoffe, die auf dem Markt sind zu registrieren, und die verschiedenen Richtlinien und Verordnungen zur Chemikalienpolitik auf europäischer Ebene in einer neuen Chemikalienverordnung zusammenzufassen.
Diese Verordnung ist Ihnen allen sicher unter der Bezeichnung REACH (Registrierung, Evaluierung und Autorisierung von Chemikalien) bekannt.
Für die CSU-Gruppe bin ich federführend mit diesem Verordnungsvorschlag der Kommission betraut.
Dabei ist es mir ein besonderes Anliegen, Umweltinteressen und Interessen der Unternehmen nicht gegeneinander auszuspielen.
Es geht vielmehr um eine effiziente Umweltpolitik, die gleichzeitig die Wettbewerbsfähigkeit der heimischen Unternehmen gewährleistet.
Dies hat man in Bayern schon frühzeitig erkannt.
Die Kooperation im Umweltschutz ist das Kernelement des bayerischen Umweltpakts, der diese Woche in der dritten Auflage unterzeichnet wurde.
Die freiwillige Zusammenarbeit zwischen den Behörden und den Unternehmen im Bereich des Umweltschutzes ist in Bayern außerordentlich erfolgreich.
Ich bin überzeugt, dass die natürlichen Lebensgrundlagen durch eine freiwillige und zuverlässige Kooperation von Staat und Wirtschaft besser geschützt werden als nur mit Gesetzen und Verordnungen.
Nicht die Reparatur von Umweltschäden steht dabei im Vordergrund, sondern die vorausschauende Vermeidung künftiger Belastungen.
Ich könnte mir vorstellen, dass dieses bayerische Modell auch in der EU Schule macht – wie ein europäischer Umweltpakt sozusagen, eine freiwillige Kooperation von Wirtschaft und Staat.
Doch so weit sind wir auf europäischer Ebene noch nicht.
Hier stehen häufig noch Gesetze und Verbote im Mittelpunkt der Diskussionen.
Es setzt sich aber mehr und mehr die Erkenntnis durch, dass ökonomische Wertschöpfung im Einklang mit ökologischer Verantwortung stehen kann und muss.
Dafür setzen auch wir uns von der CDU/CSU-Gruppe im Europäischen Parlament ein.
Das mögliche Risiko für Mensch und Umwelt bei den Gesetzesvorhaben im Umweltbereich muss in den Vordergrund gerückt werden.
Dies lässt sich durch eine konsequent risikoorientierte Betrachtungsweise erreichen.
Dies möchte ich nun am Beispiel des Vorschlags der EU-Chemikalienpolitik REACH exemplarisch näher erläutern.

Einleitung
Kaum ein Gesetzgebungsverfahren der jüngeren Zeit war und ist derart umstritten wie der Kommissionsvorschlag für eine Verordnung zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe – Ihnen allen unter dem einprägsamen Namen REACH bekannt.
Mit der REACH-Verordnung soll der Schutz der menschlichen Gesundheit und der Umwelt sowie – angeblich auch - die Wahrung und Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der chemischen Industrie der EU gestärkt werden.
So steht es jedenfalls im Kommissionsvorschlag.
Die darin beschriebenen Ziele unterstütze ich im Grundsatz.
Die Frage ist nur zu welchem Preis.
Der Preis darf nicht sein, die Wettbewerbsfähigkeit und Innovationskraft unserer heimischen Industrie zu schädigen.

Ob der Kommissionsvorschlag dazu geeignet ist, einen angemessenen Ausgleich zwischen dem Umwelt- und Verbraucherschutz und der Wettbewerbsfähigkeit unserer Unternehmen zu schaffen, ist der Inhalt heftiger Debatten im Europäischen Parlament.
Wir, die EVP-ED Fraktion, sind der Ansicht, dass der Kommissions¬vorschlag grundlegend geändert werden muss.
Ich möchte Ihnen im Folgenden einen kurzen Überblick über den Stand der Beratungen im Europäischen Parlament geben.

Procedere im Parlament
Zunächst kurz zum Stand des Procedere im Parlament.
Voraussichtlich wird in der dritten Novemberwoche, am 17. November, das Plenum des Europäischen Parlaments in 1. Lesung über REACH entscheiden.
Es existieren aktuell 3 verschiedene Ansätze im Parlament, die sich hauptsächlich bei den Registrierungsanforderungen für die verschiedenen Stoffe unterscheiden:

Ein ideologisch linksgerichteter Ansatz, ein praktikabler Ansatz, der auf unseren – also den EVP-ED-Vorschlägen – beruht und ein Ansatz, der einen Mittelweg wählt und daher als Kompromissvorschlag dienen könnte.

Dogmatisch linksgerichteter Ansatz
Der dogmatisch links gerichtete Ansatz des Berichterstatters ist schnell erklärt.
Er deckt sich bei der Registrierung weitgehend mit dem Vorschlag der Kommission.
Ich halte diesen Vorschlag für vollkommen unzureichend.
Er sieht vor, dass sich der zeitliche Rahmen für die Registrierung eines chemischen Stoffes und die dafür vorzulegenden Daten nach der hergestellten oder importierten Menge eines Stoffes richtet.
Dieser mengenbasierte Ansatz geht von der Annahme aus, dass mit steigender Stoffmenge auch das Risiko für Mensch und Umwelt steigt.
Dass dies ein Trugschluss ist, lässt sich an dem einfachen Beispiel des Kochsalzes darstellen.
Natriumchlorid ist für Mensch und Umwelt nicht gefährlich, obwohl es in riesigen Mengen in der EU auf dem Markt ist.
Nach dem Kommissionsvorschlag müsste Kochsalz aber allein aufgrund der weiten Verbreitung als einer der ersten Stoffe registriert werden.
Die Unternehmen müssten dann umfangreiche Datenmengen zur Registrierung einreichen.
Dies verursacht unnötige Kosten und bringt keinen Mehrwert für den Umwelt- oder Verbraucherschutz.
Meine Damen und Herren, nehmen Sie es mir nicht übel, dass ich mich gegen diese Test für ungefährliche Stoffe ausspreche.
Ich weiß natürlich, das L+S mit Labortests sein Geld verdient.
Doch Sie werden mir sicher zustimmen, dass Sie Ihre hervorragenden Ressourcen lieber sinnvoll verwenden.
Nämlich für Tests an Stoffen, die in kleinen Mengen auf dem Markt sind, aber ein großes Risiko für Mensch und Umwelt darstellen.
Diese Stoffe müssen zuerst und umfangreich getestet werden.
Dazu benötigen wird einen risikobasierten Ansatz, wie wir ihn vorgeschlagen haben.
Hintergrund ist der Gedanke, dass auch im Sinne des Verbraucherschutzes der Risikoansatz die richtige und bessere Lösung darstellt.
Unserer Fraktion ist es im Binnenmarktausschuss gelungen, einen Kompromiss mit den Sozialdemokraten und Liberalen zu schmieden.
Herausgekommen ist dabei ein äußerst praktikabler und vernünftiger Vorschlag.
Ich würde mir wünschen, dass dieser Ansatz die Grundlage eines Kompromisses darstellt.
Inwieweit dies möglich ist, darüber verhandeln wir momentan im Parlament.
Ich möchte an dieser Stelle kurz die Eckpunkte dieses Ansatzes in Bezug auf die Registrierung darstellen.

Risikobasierter Ansatz
Ausgangspunkt soll eine einheitliche Vorregistrierung für alle Phase-In-Stoffe sein, das sind die Stoffe, die bereits auf dem Markt sind.
Dadurch werden alle auf dem Markt befindlichen Stoffe innerhalb von 18 Monaten bei der Europäischen Chemikalienagentur angemeldet und alle Meldungen zu einem Stoffregister zusammengefasst.
Bereits bei der Vorregistrierung werden Grundangaben zu Verwendungs- und Expositionskategorien des Stoffes gemacht.
Diese Kategorien beschreiben die Aufnahmewege des Menschen und der Umwelt von chemischen Stoffen und die verschiedenen Arten des Gebrauchs, der Verwendung.
Bei den Datenanforderungen für die Registrierung wird das ursprüngliche Mengengerüst der Kommission beibehalten, innerhalb der einzelnen Mengenbänder wird aber eine risikoorientierte Betrachtung auf der Grundlage von Expositions- und Verwendungskategorien eingeführt.

Mengenansatz mit risikobasierten Elementen
Das Mengengerüst unterteilt die Stoffe in unterschiedliche Mengenbänder, die nach Jahrestonnen kategorisiert werden.
Dabei gilt der Grundsatz, den ich Ihnen bereits beschrieben habe, nämlich, dass mit steigender Jahrestonnage auch die Registrierungsanforderungen steigen.
Bezüglich des risikoorientierten Aspekts haben wir zwei Instrumente – das Screening und das Waiving – vorgeschlagen, die möglichst unbürokratisch eingesetzt werden können.

Das Screening ist ein computerstandardisiertes und automatisiertes Verfahren auf risikoorientierter Grundlage, bei dem die Agentur unter Zugrundelegung der vorhandenen Stoffdaten eine erste Risikoanalyse vornimmt und ermittelt, ob weitere Daten erforderlich sind.
Es handelt sich hierbei also nicht um ein langwieriges, bürokratisches Verfahren, sondern um ein Verfahren, das die Agentur auch leisten kann.
Damit ist eine erste Aussage über die Gefährlichkeit eines Stoffes möglich.
Das Waiving bedeutet, dass das registrierungspflichtige Unternehmen bestimmte Tests nicht durchzuführen braucht, wenn es nachweisen kann, dass aufgrund der bereits vorhandenen Informationen über die Gefahren in Verbindung mit der möglichen Expositionssituation keine Gefahr für die Gesundheit und Umwelt besteht.
Diese Beweislast liegt dabei auf Seiten des Unternehmens.
Basis des Waivings sind ebenfalls Expositions- und Verwendungs¬kategorien sowie vorhandene Risikomanagementmaßnahmen.
Die Kommission erarbeitet Leitlinien, wie die Unternehmen die Möglichkeit des Waivings im Einzelnen nutzen können.

Begründung des kombiniert mengen- und risikobasierten Ansatzes
Mit diesen Instrumenten erreichen wir eine unbürokratische und gleichzeitig effiziente Bewertung der Stoffe abhängig von Menge UND Risiko.
Gerade in den unteren Mengenbereichen, wo das Verhältnis von Registrierungskosten zum Umsatz besonders kritisch sein kann, müssen wir eine Balance herstellen zwischen Verbraucherschutz und Wirtschaftlichkeit.
Es muss zwischen dem Ziel, alle gefährlichen Stoffe zu identifizieren und ausreichend Daten über diese Stoffe zu generieren und der Notwendigkeit, die Unternehmen nicht durch zuviel Bürokratie zu überfordern, eine Abwägung getroffen werden.

Meine Vorschläge
Ich selbst habe noch einen weitaus risikobasierteren Ansatz vertreten, der vollkommen vom Mengenansatz losgelöst war.
Dieser konsequente Ansatz hat im Parlament leider keine Mehrheit gefunden.
Daher unterstütze ich nun voll und ganz den im Binnenmarktausschuss gefundenen Kompromiss, den ich ebenfalls für vernünftig und ausgewogen erachte.
Zumindest aber der im Industrieausschuss gefundene Mittelweg muss das Grundgerüst eines Kompromisses im gesamten Europäischen Parlament sein.
Das sind wir der Wettbewerbsfähigkeit unserer chemischen Industrie schuldig.

Resümee zu REACH
Ich bin überzeugt, dass die Ergänzung des Mengenkonzeptes der Kommission durch unseren risikobasierten Registrierungsansatz sinnvoll ist und einen vernünftigen Kompromiss darstellt.
Dieser Kompromiss bedeutet einen Fortschritt für den Gesundheits- und Umweltschutz, belastet aber die europäischen Unternehmen nicht durch kostenintensive, bürokratische Auflagen in ihrer Wettbewerbsfähigkeit.
Am Ende wird es auf einen solchen Mittelweg, wie ich ihn dargestellt habe, hinauslaufen.
Ich werde zusammen mit meiner Fraktion alles daran setzen, dass wir in der Plenarabstimmung einen interessengerechten Ausgleich zwischen den zu Beginn genannten Zielen von REACH – dem Schutz der menschlichen Gesundheit und der Umwelt sowie der Wahrung und Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der chemischen Industrie der EU – erreichen.
Denn was ist für die Verbraucher und die Umwelt gewonnen, wenn aufgrund von REACH die chemische Industrie in Drittstaaten auswandert und wir die nicht getesteten Produkte künftig importieren müssen?
Meine Damen und Herren, Sie sehen, dass gerade die Umweltpolitik auf europäischer Ebene sehr spannend sein kann.
Das von mir eingangs dargestellte Spannungsfeld zwischen Umwelt- und Verbraucherschutz auf der einen und der unternehmerischen Freiheit und Wettbewerbsfähigkeit auf der anderen Seite zwingt uns zu einer konsequenten Abwägung der Auswirkungen europäischer Regelungen.
Ich denke, dass dies an dem von mir dargestellten Beispiel REACH deutlich geworden ist.

Health Claims
Meine Damen und Herren, ich möchte Ihnen dazu noch ein weiteres Beispiel aufzeigen.
Die sogenannte Health Claims Verordnung sah vor, für Lebensmittel mit einem vermeintlich zu hohen Gehalt an Zucker, Fett oder Salz, Werbeaussagen zum Nährwert oder zu ihrer gesundheitsförderndern Wirkung zu verbieten.
Auch an diesem Beispiel wird deutlich, dass Umwelt- und Verbraucherschutz und ökonomische Freiräume auf praktikable Art und Weise in Einklang gebracht werden müssen.
Die sogenannten ungünstigen Nährwertprofile, die ein solches Werbeverbot nach sich gezogen hätten, waren wissenschaftlich nicht abgesichert und stellten eine Bevormundung der Bürger dar.
Sie waren meines Erachtens rein ideologisch geprägt und überaus dogmatisch ausgestaltet.
Dies hilft weder dem Verbraucher noch den Unternehmen weiter.
Hier muss im Einzelnen genau geschaut werde, welche Einschränkungen sinnvoll und aus verbraucher- und gesundheitspolitischer Sicht gerechtfertigt sind.
Eine ideologische Rasenmähermethode, alles zu verbieten, verkennt den Nutzen von Informationen über Lebensmittel.
Der Verbraucher muss sicher vor Falschinformationen geschützt werden.
Es darf aber nicht bevormundet werden.
Aus diesem Grunde haben die Abgeordneten im Europäischen Parlament auf Antrag der EVP-ED-Fraktion diese Nährwertprofile aus dem Vorschlag der Kommission herausgestimmt.
Dies war ein großer Erfolg.
Der Verbraucherschutz ist eine Gemeinschaftsaufgabe zwischen Politik, Wirtschaft, Wissenschaft und dem Verbraucher selbst.
Dabei ist die schon anfangs angesprochene Kooperation die Grundlage.
Die Aufgabe der Politik ist es, den Rahmen zu setzen und die Informationen bereitzustellen, damit der Verbraucher souverän handeln kann.
Der informierte, aktive Verbraucher ist es, der durch seine Entscheidungen den Markt regelt.
Hier sollten meiner Ansicht nach positive Anreize für die Unternehmen geschaffen werden, den Sinn und Zweck eines bestimmten Lebensmittels im Rahmen der gesamten Ernährung herauszustellen.
Über diese Marktmechanismen gelingt es viel besser, Fehlentwicklungen, wie z.B. die Fettleibigkeit bei Kindern, zu verringern als ein Verbot von Werbeaussagen auf Schokolade es je könnte.
Abschluss
Meine Damen und Herren, ich möchte nun zum Ende meines Vortrags kommen.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen einen Eindruck davon verschaffen, in welchem Spannungsfeld und vor welchem Hintergrund im Europäischen Parlament Umweltpolitik gestaltet wird.
Bei der Chemikalienpolitik sind schon einige Weichen richtig gestellt, das letzte Wort aber ist noch nicht gesprochen.
Es geht im Plenum jetzt auch nicht um eine Kampfabstimmung zwischen einer industriefreundlichen und einer umweltbewussten Linie.
Es geht vielmehr darum, im Parlament einen vernünftigen Kompromiss zu finden, der sowohl den Gesundheits- und Verbraucherschutz verbessert, als auch die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Industrie stärkt.
Dies ist eine Chance, die wir nicht ungenutzt lassen sollten.
Dafür kämpfen wir, die EVP-Fraktion im Europäischen Parlament!
Hier steht die REACH Diskussion exemplarisch für viele Diskussionen im Umwelt- und Verbraucherschutzbereich.
Nicht der Gegensatz von Umwelt und Industrie, sondern das kooperative Miteinander sollte im Vordergrund stehen.
Wie ich am Anfang meines Vortrags bereits angedeutet habe, haben wir in Bayern bereits sehr gute Erfahrungen damit gemacht.
Wenn wir es schaffen, diese Herangehensweise, diesen Ansatz mehr und mehr auch in Europa zu verankern, haben wir viel erreicht für den Umwelt-, Verbraucher-, Gesundheitsschutz UND für die Wettbewerbsfähigkeit unserer Betriebe und Unternehmen.
Denn kleine und mittlere Unternehmen wie L+S sind das Rückgrat unserer Wirtschaft.
Wenn wir Politiker Ihnen den Freiraum geben, dann gedeihen sie prächtig und werden ihrer Verantwortung gegenüber der Umwelt und dem Verbraucher gerecht.
L+S ist ein hervorragendes Beispiel für ein Unternehmen, das – wie es so treffend in Ihrer Unternehmensphilosophie steht – mitdenkt.
Deswegen freue ich mich besonders, heute hier sein zu dürfen und wünsche Ihnen allen, meine Damen und Herren, ein angenehmes und buntes Herbstfest!
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!