Fachvortrag "Natura 2000 - Einführung und aktuelle Entwicklungen"

Wir wollen heute über Natura 2000 sprechen.
Auch wenn die meisten von Euch sich sehr gut mit der Thematik auskennen, möchte ich doch eine kurze Einführung in das Thema FFH und Natura 2000 und die Problematik dieses Projekts voranstellen.
Und dann möchte ich über die aktuellen Entwicklungen auf europäischer Ebene sprechen.
Aber erlaubt mir zuerst ein paar allgemeine Bemerkungen zu diesem – teilweise doch sehr emotional diskutierten – Thema.

Natura 2000 ist geltendes Recht.
Die beiden Richtlinien, die heute den Europäischen Biotopverbund Natura 2000 bilden – die Vogelschutzrichtlinie und die FFH-Richtlinie –, sind in einem demokratischen Verfahren und mit der Zustimmung der Bundesrepublik Deutschland im Rat zustande gekommen.
Deshalb müssen wir mit diesen Rechtsvorschriften leben, solange bis sie geändert werden.
Und, liebe Freundinnen und Freunde, nach einer Änderung sieht es im Moment einfach nicht aus.
Denkbar wäre, über eine Initiative des Europäischen Parlaments die Kommission mit der Änderung der Richtlinie zu beauftragen.
Die Richtlinie würde - wenn überhaupt - dann allerdings voraussichtlich so geändert werden, dass Vorgaben für die Bewertung und Umsetzung genauer fixiert werden.
Und dies, liebe Freundinnen und Freunde, würde auch bedeuten, dass der Spielraum, der den Behörden in Bayern bliebe, verringert würde.

Ich habe bereits im Herbst, kurz nach Beginn der Legislaturperiode, Gespräche mit der Kommission und Kolleginnen und Kollegen aus anderen Mitgliedsstaaten geführt.
Dort sieht man bezüglich Natura 2000 keinen Handlungsbedarf.
Daher gibt es aktuell keine realistische Chance auf eine Änderung der Natura 2000 Vorschriften.
Ich denke, dass zum jetzigen Zeitpunkt, wo die Nachmeldung durch die Bundesländer abgeschlossen ist, eine Veränderung von Natura 2000 auch nicht mehr sinnvoll wäre.
Das bayerische Umweltministerium hat im Dialog mit den Betroffenen eine Gebietsauswahl getroffen und sich dabei bemüht, möglichst vielen Interessen gerecht zu werden.
Unsere Aufgabe als Europaabgeordnete ist es nun, in den aktuellen Debatten für eine sinnvolle Finanzierung der Natura-Maßnahmen zu sorgen.
Und meine Freundinnen und Freunde, ich kann Euch versprechen, dafür werden wir uns nachhaltig einsetzen.

Natura 2000 – was steckt eigentlich dahinter?
Natura 2000 ist die Bezeichnung für ein europäisches Biotopverbund-Netz, das die Europäische Union im gesamten Gebiet der Mitgliedstaaten einrichtet.
Dieses Projekt ist ein wesentlicher Beitrag zur Umsetzung des „Übereinkommens über die Biologische Vielfalt“, das 1992 anlässlich der Umweltkonferenz der Vereinten Nationen in Rio de Janeiro unterzeichnet wurde.
Alle Mitgliedstaaten – und damit auch die Bundesrepublik Deutschland – haben sich verpflichtet, an Natura 2000 mitzuwirken und so das Naturerbe Europas zu sichern.
Es handelt sich um eines der weltweit größten Projekte zum Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen.
Rechtsgrundlagen für Natura 2000 sind:
die EG-Vogelschutzrichtlinie (VS-Richtlinie) von 1979, die den Schutz aller wild lebenden europäischen Vogelarten vorsieht, und die so genannte Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie („FFH-Richtlinie“) der EU von 1992, die auf den Erhalt von aus europäischer Sicht besonders schutzwürdigen Lebensräumen, Tier- und Pflanzenarten abzielt; hierbei steht die dauerhafte Sicherung von Gebieten mit bedeutsamen Vorkommen dieser Lebensräume und Arten im Mittelpunkt.
Beide Richtlinien wurden 1998 bei den Novellierungen des Bundesnaturschutzgesetzes und des Bayerischen Naturschutzgesetzes in nationales Recht bzw. in Landesrecht umgesetzt.

Wie erfolgt diese Umsetzung?
Vogelschutzrichtlinie: Für die in der VS-Richtlinie aufgeführten Arten erklären die EU-Mitgliedstaaten „die für die Erhaltung dieser Arten zahlen- und flächenmäßig geeignetsten Gebiete“ zu (Vogel-) Schutzgebieten, so genannten „SPA“s.
Die Europäische Kommission prüft die Gebietsvorschläge und stimmt sich mit dem Mitgliedstaat ab.
FFH-Richtlinie: Nach einem in der FFH-Richtlinie geregelten Verfahren schlagen die Mitgliedstaaten in Betracht kommende Gebiete der Europäischen Kommission vor.
Diese prüft die Gebietsvorschläge und legt in einer Liste der „Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung“ die FFH-Gebiete fest.
Was geschieht mit gemeldeten Gebieten?
Die von Bayern ausgewählten Gebiete werden zunächst an den Bund gemeldet.
Dieser fügt nationale Listen zusammen, die er dann seinerseits der EU vorschlägt.
Der Bund kann hier keine Änderungen („Abgleichungen“) vornehmen, allenfalls solche anregen.
Die EU-Kommission erstellt „Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung“ und übergibt eine Liste dieser Gebiete an die Mitgliedsstaaten.
Die Mitgliedsstaaten sind dann in der Pflicht, die ausgewählten Gebiete als besondere Schutzgebiete auszuweisen.
Dies bedeutet auch, dass nicht jedes gemeldete Gebiet letztendlich zum besonderen Schutzgebiet nach Natura 2000 erklärt wird.
Deutschland hat zum Stichtag 28. Januar 2005 insgesamt 4588 FFH-Gebiete an die Europäische Kommission gemeldet.
Die Kommission hat bisher 3535 dieser Gebiete in die Liste der „Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung“ aufgenommen.
Weitere werden aber sicher folgen, da ein Großteil der Nachmeldungen von Ende 2004 noch nicht berücksichtigt ist.

Welchen Einfluss hat die EU nach Abschluss der Meldeverfahren auf gemeldete FFH-Gebiete?
Hier gilt eindeutig der Subsidiaritätsgrundsatz.
Fragen des Vollzugs sind allein Sache des jeweiligen Mitgliedsstaates.
Das bedeutet in der Bundesrepublik des jeweiligen Landes.
Die Kommission ist nicht zwingend einzubinden!
Lediglich bei der Verschlechterung von Lebensräumen prioritärer Arten – in Bayern sind das gerade einmal 4 von 51 zu schützenden Tier- und 2 von 18 zu schützenden Pflanzenarten – ist eine Stellungnahme der Kommission einzuholen.
Und diese Stellungnahme ist nicht bindend.
So, meine Freundinnen und Freunde, stellt ich mir Subsidiarität vor.
Der Mitgliedsstaat ist der EU gegenüber für den Erhaltungszustand verpflichtet.
Wie er seine Pflichten dagegen erfüllt, ist in sein Ermessen gestellt.
Eine weitere berechtigte Frage ist: Gibt es die Möglichkeit, gemeldete Gebiete aus dem Anwendungsbereich der Richtlinie wieder herauszunehmen?
Der Mitgliedsstaat hat die Verpflichtung, den Status des Gebietes zu erhalten (Verschlechterungsverbot).
Bei natürlichem Verlust der ökologischen Wertigkeit kann ein Gebiet seinen Status als Natura 2000-Gebiet auch wieder verlieren.
Die EU-Kommission legt insoweit aber erfahrungsgemäß einen strengen Maßstab an und prüft genau, ob wirklich nur natürliche Faktoren maßgeblich waren.
Was passiert dann mit und in den Vogelschutz- und FFH-Gebieten?
In der Richtlinie ist das Verschlechterungsverbot und als Verpflichtung des Mitgliedsstaates das Erhaltungsgebot festgeschrieben.
Wie Erhaltungsmaßnahmen im Einzelnen bestimmt werden, ist die Entscheidung der Länder.
Um das europäische Naturerbe zu erhalten und langfristig zu sichern, sind die Mitgliedstaaten verpflichtet, die einzelnen Gebiete durch hoheitliche, vertragliche oder andere geeignete Maßnahmen zu schützen.
Kern dieser Schutzverpflichtung ist das sog. „Verschlechterungsverbot“. Danach muss sichergestellt werden, dass sich die ökologischen Lebensgrundlagen der zu schützenden Tier- und Pflanzenarten nicht verschlechtern.
Maßnahmen zur aktiven Wiederansiedelung von Pflanzen und Tieren sind definitiv nicht vorgesehen!
So müssen bestimmte Vorhaben, die in solchen Gebieten verwirklicht werden sollen, wie z.B. Verkehrswege, in einem förmlichen Verfahren auf ihre Verträglichkeit mit den Erhaltungszielen der betroffenen Schutzgebiete untersucht werden.

Schritt 1: Entscheidung zum Bau.
Eine Kommune beschließt eine Baumaßnahme in einem Natura-2000-Gebiet.
Dieser Beschluss wird der Landesnaturschutzbehörde vorgelegt – diese erkennt den zwingenden Grund des öffentlichen Interesses an.
2. Schritt: Planung, Prüfung, Alternativen.
Im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens werden unter anderem die Folgen für die im betroffenen Gebiet lebenden und geschützten Tier- und Pflanzenarten abgeschätzt.
Dieses Verfahren entspricht in etwa dem bisherigen deutschen Verwaltungsverfahren und stellt damit keine zusätzliche Belastung dar.
3. Schritt: Ergebnisse.
Die Baumaßnahme wird durch die Landesnaturschutzbehörde genehmigt, soweit Alternativen ausgeschlossen oder nur durch erheblichen finanziellen Mehraufwand möglich sind.
4. Schritt: Bau und Ausgleichsfläche.
Die Baumaßnahme wird durchgeführt.
In Abstimmung mit der Landesnaturschutzbehörde wird eine Ausgleichsfläche für die betroffenen Tier- und Pflanzenarten geschaffen.
Diese Ausgleichsfläche könnte wiederum als Natura-2000-Fläche an die Kommission gemeldet werden.
Ich denke, durch dieses Beispiel wird deutlich, dass Natura 2000 Möglichkeiten vorsieht, auf die örtlichen Gegebenheiten Rücksicht zu nehmen.

Wie wird der Schutz nun durchgesetzt?
Grundsätzlich sind alle Instrumente des nationalen Naturschutzrechts einsetzbar, d.h. vor allem vertragliche Regelung, planerische Vorgaben und auch hoheitliche Maßnahmen.
Wer bestimmt über diesen Gebietsschutz?
Dies ist Sache der Länder als Vollzugsorgane.
Bayern hat sich zum Ziel gesetzt, mit den Betroffenen den jeweils verträglichsten Weg der Unterschutzstellung zu vereinbaren.
Vertragliche Regelungen haben Vorrang vor hoheitlichem Schutz.
Viele Gebiete, die als FFH-Gebiete vorgesehen sind, stehen bereits heute unter bestimmtem Schutz.
Dann sind zusätzliche weitere Maßnahmen nicht erforderlich.
Viele Flächen sind auch in Staatseigentum, hier bedarf es i.d.R. auch keiner zusätzlichen Vereinbarung.

Nachdem Deutschland vor dem Europäischen Gerichtshof erfolgreich von der Kommission wegen zu zögerlicher Umsetzung der FFH-Richtlinie verurteilt wurde (11.9.2001), mussten FFH-Gebiete nachgemeldet werden.
Bayern hat dies fristgerecht zum 30.9.2004 getan, so dass inzwischen 11,3 % der Gesamtfläche als Natura-2000-Gebiete gemeldet sind.
Dabei wurden 70 % der FFH-Gebiete und 88 % der Vogelschutzgebiete neu zugeschnitten.
16.100 Hektar privater Flächen wurden aus der Nachmeldung herausgenommen!
7.100 Hektar an staatlichen Gebieten wurden zusätzlich in die Meldung hinein genommen.
Dies zeigt ganz deutlich, dass sich der Freistaat Bayern nicht vor seiner Verantwortung drückt und auch die berechtigten Interessen der Flächeneigner berücksichtigt.

Ich möchte an dieser Stelle noch einmal ganz deutlich mit einem Vorurteil aufräumen, das immer wieder zu einem fehlerhaften Verständnis von Natura 2000 führt:
Ein Verschlechterungsverbot bedeutet kein Veränderungsverbot!
Dies bedeutet, dass die Nutzung, wie sie zum Zeitpunkt der Meldung bestand, weitergeführt werden darf.
Eine weitere Nutzung der Natura-2000-Gebiete ist somit ohne Probleme möglich – ja teilweise sogar notwendig, liebe Freundinnen und Freunde!
Bestes Beispiel dafür: Die intensive Nutzung landwirtschaftlicher Flächen in Franken zum Gerstenanbau ermöglicht der schützenswerten Wiesenweihe erst, sich dort zu entwickeln.
Ohne diese landwirtschaftliche Nutzung wäre auch der Lebensraum der Wiesenweihe bedroht!
Eine Fortführung der Nutzung wird durch Natura 2000 eindeutig nicht beeinträchtigt.
Lediglich bei Änderungen der Nutzung müssen die Verfahren für Natura-2000-Projekte angewandt werden.
Dies bedeutet aber auch, dass selbstverständlich grundsätzlich die Möglichkeit für eine Nutzungsänderung besteht.
Ich denke, das konnte ich mit meinem Beispiel vorhin verdeutlichen.

Wie sieht die finanzielle Seite von Natura 2000 aus?
In Art. 8 der FFH-Richtlinie werden die Mitgliedstaaten aufgefordert, die Kosten zu beziffern, die mit Erhaltungsmaßnahmen in FFH-Gebieten verbunden sind, und es wird eine finanzielle Beteiligung der EU in Aussicht gestellt.
Es besteht im Moment Einigkeit darüber, dass die Maßnahmen zum Erhalt der Natura-2000-Gebiete europaweit mit mindestens 6,1 Milliarden Euro zu beziffern sind.
Bereits seit 1992 beteiligt sich die Europäische Union mit dem Programm „LIFE-Nature“ finanziell an Naturschutzmaßnahmen, die dem Schutz der Lebensräume und Arten von gemeinschaftlichem Interesse dienen.
Dabei werden Zuwendungen verstärkt auf Natura 2000 ausgerichtet, d.h. Zuwendungen nur für solche Gebiete gewährt, die bereits offiziell der Europäischen Kommission als FFH-Gebiet oder Vogelschutzgebiet gemeldet wurden.

Ein weiteres europäisches Programm zur Förderung von Naturschutzmaßnahmen in Natura 2000-Gebieten ist das LEADER+-Programm. Dieses läuft allerdings nun aus.
Für Landnutzer, deren Flächen in einem Natura 2000-Gebiet liegen, eröffnen sich Finanzierungsmöglichkeiten wie z.B. Ausgleichszahlungen, wenn sie sich verpflichten, den Erhaltungszustand von FFH-Gebieten nicht zu verschlechtern, was i.d.R. bedeutet, dass die Bewirtschaftung wie bisher oder unter bestimmten Auflagen (z.B. keine Intensivierung der Nutzung) fortgesetzt werden kann.
Aber, wichtig für Bayern: Landwirte dürfen innerhalb von Natura-2000-Gebieten bei der finanziellen Förderung nicht schlechter gestellt werden als außerhalb dieser Gebiete!
Deshalb sollten die kofinanzierungsfähigen Höchstbeträge für Ausgleichszahlungen in Natura-2000-Gebieten in gleicher Höhe wie für Agrarumweltmaßnahmen vorgesehen werden.
Allgemein gilt: Maßnahmen zu Gunsten des ländlichen Raums sowie zum Schutz der Natur und Umwelt können über Strukturfonds der EU, z.B. dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE), dem Europäischen Sozialfonds (ESF) und dem Europäischen Ausrichtungs- und Garantiefonds für die Landwirtschaft (EAGFL), künftig ( ab 2007 ) durch den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) finanziert werden.
Die Ausgestaltung der zu 59 % von der EU kofinanzierten Programme ist länderspezifisch unterschiedlich und im Regelfall auf landwirtschaftliche Flächen beschränkt.

Im Moment beschäftigt uns im Europäischen Parlament die „Finanzielle Vorausschau 2007 – 2013“, und damit natürlich auch die Finanzierung von Natura 2000.
Die Europäische Kommission hat am 15. Juli 2004 dem Rat und dem Europäischen Parlament eine Mitteilung vorgelegt, in der sie ihre Pläne zur Finanzierung von Natura 2000 darlegt (SEC2004-770).
Darin bestätigt sie den berechneten Mittelbedarf für alle 25 Mitgliedsstaaten auf 6,1 Milliarden Euro jährlich.
Als wichtigste, wenn auch notwendige Grundsatzentscheidung der Kommission bezüglich der Finanzierung von Natura 2000 muss die Entscheidung gewertet werden, dass Natura 2000 grundsätzlich kofinanzierungsfähig ist.
Darüber hinaus hat sie unterschiedliche Ansätze geprüft, wie diese Finanzierung bewerkstelligt werden soll.
Eine Anhörung der Mitgliedsstaaten und der Betroffenen hat in dieser Frage ein eindeutiges Meinungsbild ergeben:
Die Mehrheit der Mitgliedsstaaten war für eine Einbeziehung der Finanzierung in bestehende Finanztöpfe, die Mehrheit der Betroffenen für einen eigenständigen Fonds für Natura 2000.
Die Kommission hat sich in ihrer Mitteilung an das Europäische Parlament und den Rat für die integrierte Lösung – also das Einbeziehen in bestehende Fördertöpfe – entschieden.
Das Europäische Parlament hat am 10. März 2005 in Straßburg den Beschluss gefasst, dass die vorgeschlagene Einbindung in bestehende Förderinstrumente nicht ausreicht.
Außerdem betont das Europäische Parlament in seinem Bericht, dass die zur Verfügung stehenden Mittel auf alle Mitgliedsstaaten aufgeteilt werden sollen unter Berücksichtigung des Werts der dortigen Natura-2000-Gebiete.
Hinter diesem Bericht stehe auch ich.
Denn Natura 2000 wird nur dann wirklichen und nachhaltigen Erfolg haben, wenn die Finanzierung sichergestellt ist.
Die Maßnahmen die die Betroffenen – allen voran unsere Landwirte – treffen, oder bewusst nicht treffen, müssen entlohnt werden.
Aus diesem Grund ist die Bereitschaft der Kommission zur Kofinanzierung zu begrüßen.
Wir müssen aber auch durchsetzen, dass diese Bereitschaft nicht leerläuft, weil keine Mittel zur Verfügung stehen.

Liebe Freundinnen und Freunde, kommende Woche wird im Umweltausschuss über das LIFE+ Programm abgestimmt, in wenigen Wochen dann im Plenum.
Sowohl in der Debatte um einen eigenes Förderinstrument für Natura 2000 als auch in der sinnvollen Ausgestaltung von LIFE+ werde ich mich für die Interessen Bayerns und der Betroffenen hier vor Ort einsetzen.
Natura 2000 ist eine gute Idee – gemeinsam müssen wir uns nun dafür einsetzen, dass diese Idee unbürokratisch, kooperativ und mit einer soliden Finanzbasis ausgestattet umgesetzt wird.
Vielen Dank.