Erörterung der REACH-Abstimmung anlässlich eines Besuches im Industrie Center Obernburg am 12. Dezember 2005

Mit seiner Entschließung vom 17. November 2005 hat das Europäische Parlament eine Reihe von Verbesserungen am REACH?
Verordnungsvorschlag der Kommission verabschiedet.
Die beschlossenen Änderungen führen zu einem sachgerechten Ausgleich zwischen den Belangen des Umwelt-, Gesundheits- und Verbraucherschutzes und der Erhaltung der Wettbewerbsfähigkeit der heimischen Industrie.
So konnte die CDU/CSU-Gruppe im Europäischen Parlament erreichen, dass einzelne Stoffe oder Produkte vom Geltungsbereich vom REACH oder zumindest von der Registrierungspflicht ausgenommen sind.

Eine wichtige Änderung in Richtung eines weniger bürokratischen und für die betroffenen Unternehmen weniger kostenintensiven REACH haben wir bei der Registrierung von chemischen Stoffen erzielt.
Nach langen und schwierigen Verhandlungen konnten wir mit den Sozialdemokraten einen Kompromiss aushandeln, der sich bei den Datenanforderungen für die Registrierung deutlich am Risiko eines Stoffes orientiert und nicht mehr lediglich an der produzierten Menge wie im Kommissionsvorschlag vorgesehen.
Auf bestimmte Tests kann danach ganz verzichtet werden, wenn kein entsprechendes Risiko besteht.
Sehr wichtig für einen fairen Markt in Europa ohne Wettbewerbsverzerrungen ist auch eine europaweite einheitliche Bewertung der Stoffe.
Hier habe ich eng mit dem bayerischen Umweltministerium zusammengearbeitet und zahlreiche Änderungsanträge erfolgreich eingereicht.
Ich konnte meinen Ansatz durchsetzen, dass die neue europäische Chemikalienagentur in Helsinki sowohl für die Bewertung der eingereichten Registrierungsdossiers als auch für die anschließende Stoffbewertung zuständig ist.
Wir von der CDU/CSU-Gruppe hätten uns in einigen Punkten noch weitere Änderungen gewünscht, haben uns jedoch in der Abstimmung knapp nicht durchsetzen können.
Dies betrifft die befristete Zulassung und die Substitution von Stoffen.
Im Folgenden möchte ich einzelne Punkte aus dem umfangreichen Beschlusspaket etwas näher beleuchten und erläutern, warum ich denke, dass der Beschluss des Europäischen Parlaments in einer Vielzahl von Aspekten eine Verbesserung gegenüber dem Kommissionsvorschlag darstellt.

Geltungsbereich von REACH
Unser Ziel war es von Anfang an, die REACH-Verordnung besser auf bereits bestehende Regelungen für Stoffe oder Produkte abzustimmen.
Doppelregelungen, Abgrenzungsprobleme und Widersprüche zu bestehenden Regelungen sollten vermieden werden.
Daher freuen wir uns, dass es uns gelungen ist, einzelne Stoffe, Stoffgruppen, Produkte oder Produktgruppen vom Geltungsbereich von REACH ganz auszunehmen.
Andere Stoffe oder Produkte sind von der Registrierungspflicht ausgenommen.
Bestimmte Verwendungen von Stoffen wiederum sind von der Zulassung ausgenommen.
Über den Verordnungsentwurf der Kommission hinaus werden folgende Stoffe, Zubereitungen oder Erzeugnisse zusätzlich vom Anwendungsbereich ausgenommen:
- Abfälle,
- Lebensmittel,
- Aromastoffe,
- Stoffe in Batterien.
Ausgenommen von der Registrierung, Datenteilung, Bewertung und Zulassung sind Stoffe, soweit sie zur Verwendung in folgenden Enderzeugnissen hergestellt bzw. importiert werden:
- Human- oder Tierarzneimittel,
- Nahrungsmittel,
- Nahrungsmittelzusatzstoffe und Aromastoffe in Lebensmitteln,
- Tierfutter, einschließlich Zusatzstoffe in Futtermittel,
- Stoffe in Materialien, die mit Lebensmittel in Kontakt kommen,
- medizinische Geräte,
- Pflanzenschutzmittel,
- Biozid-Produkte.
Von der Zulassung ausgenommen ist die Verwendung von Stoffen unter anderem als standortinternes isoliertes oder transportiertes Zwischenprodukt.
Eine Vielzahl von Einzelstoffen und Stoffgruppen sind darüber hinaus neu in die Anhänge II und III aufgenommen worden und unterfallen somit nicht der Registrierungspflicht.
Darunter sind auch Stoffe, die für viele unterfränkische Betriebe von erheblicher Bedeutung sind.
Als Beispiele von Stoffen, die nicht registriert werden müssen, möchte ich exemplarisch die folgenden erwähnen:
- Zellstoff,
- Glas,
- Edelgase,
- Erdgas, Rohöl, Kohle,
- anorganische Stoffe mit großer Verbreitung oder hinreichend bekanntem Risiko, wie Salz, Magnesium, Aluminium, Calciumoxid oder Pottasche,
- Mineralien, Erze und Konzentrate und andere Materialien, die durch mineralogische oder physikalische Umwandlungsverfahren daraus gewonnen werden.
Durch diese von der CDU/CSU erreichten zusätzlichen Ausnahmen verringern sich die Kosten von REACH bereits deutlich.

Kompromiss zur Registrierung:
Der größte Erfolg ist zweifellos in dem Kompromiss zur Registrierung von Stoffen zu sehen.
Hier konnten wir viele Forderungen, die bei meinem letzten Besuch im Industrie Center Obernburg von ihrer Seite gestellt wurden, einfließen lassen.
Dies führt zu weniger bürokratischem Aufwand und zu einer Kostensenkung bei der Registrierung.
Eine ihrer Forderungen war die möglichst frühzeitige Bestandsaufnahme und Inventarisierung aller relevanten Stoffe sowie ein Satz von Kerninformationen in kurzer Zeit.
Diese konnten wir verwirklichen, in dem eine einheitliche Vorregistrierung aller Stoffe innerhalb von 18 Monaten bei der Chemikalienagentur als Ausgangspunkt der Registrierung vorgesehen ist.
Anschließend werden die vorregistrierten Stoffe in einem Stoffregister veröffentlicht.
So gewinnen wir bereits sehr frühzeitig Grunddaten für alle Stoffe, die registriert werden sollen und damit weiterhin auf dem Markt bleiben sollen.

Ich habe mich besonders dafür eingesetzt, dass der Registrierende bereits bei der Vorregistrierung erste Informationen über die Verwendungs- und Expositionskategorien angeben muss.
Dadurch kann der nachgeschaltete Anwender, d.h. der Kunde des Registrierenden frühzeitig erkennen, ob der von ihm benötigte Stoff vom Hersteller für seine Verwendungskategorie registriert werden soll oder nicht.
Dies ermöglicht es ihm, die Registrierung für seine spezielle Verwendungskategorie gegebenenfalls selbst in die Hand zu nehmen.
Weitere Erleichterungen für die Unternehmen hat die CDU/CSU-Gruppe bei der eigentlichen Registrierung der Stoffe durchsetzen können.

In diesem Bereich schlugen sie bei meinem letzten Besuch vor, Prioritäten aufgrund des Stoffrisikos (basierend auf Eigenschaften, Verwendung/Exposition und Menge) zu setzen und nur dann über den Kerndatensatz hinausgehende Daten zu verlangen, wenn wegen der entsprechenden Exposition und des sich daraus ergebenden Risikos weitere Daten notwendig seien.
Wir konnten im Mengenbereich von 1–100 Jahrestonnen – also in dem Tonnageband, das für KMUs besonders relevant ist – einen risikoorientierten Ansatz bei den Datenanforderungen erreichen.
Ausgangspunkt der Registrierung sind die physikalisch-chemischen Eigenschaften eines Stoffes sowie die bereits bei den Unternehmen vorhandenen Daten zur Toxizität und Ökotoxizität.
Weitere Daten, die erst durch neue Tests generiert werden müssten, sind darüber hinaus nur bei einem Risiko vorzulegen, welches anhand eines neuen Anhangs Ib aufgrund der möglichen Verwendung und Exposition bestimmt wird.
Im Mengenbereich von 10 – 100 Tonnen wurden die Tests zur Reproduktionstoxizität und Entwicklungstoxizität gestrichen.
Auf der Basis expositionsorientierter Kriterien (z.B. Begrenzung der Exposition bzw. des Risikos durch Risikomanagement) können die Unternehmen nachweisen, dass auf bestimmte Studien verzichtet werden kann.
Dies ist die Umsetzung der Forderung, teure Studien nur dort vorzuschreiben, wo ein entsprechendes Risiko besteht.
Eine weitere pragmatische Änderung betrifft die Gute Labor Praxis.
Die aufwändigen und teuren GLP-Anforderungen sind nur noch für neue Wirbeltierversuche vorgesehen und nicht wie ursprünglich im Kommissionsvorschlag geplant für alle neuen Tests.
Um die Innovation weiter zu fördern, sind Stoffe in der Forschung und Entwicklung bei entsprechender Notifizierung bei der Agentur insgesamt für 15 Jahre von der Registrierung ausgenommen.

Schutz von Betriebs- und Geschäftgeheimnissen
Sehr positiv bewerte ich die Einführung von Verwendungs- und Expositionskategorien zur Kommunikation in der Produktkette, für die ich mich besonders im Interesse der KMUs in ihrer Rolle als nachgeschaltete Anwender stark gemacht habe.
Diese Firmen stehen jetzt nicht mehr vor der Alternative, entweder ihrem Hersteller und Lieferanten die genaue Verwendung eines Stoffes anzugeben, damit diese Verwendung registriert wird oder die teure Registrierung dieser Anwendung selbst vorzunehmen.
Sie können dem Hersteller nunmehr die Verwendungs- und Expositionskategorien angeben.
Somit bleibt die genaue Verwendung, die unter Umständen nur dieser einen Firma bekannt ist, geheim.

Unter einem weiteren Blickwinkel hat der Aspekt des Schutzes von Geschäftsgeheimnissen Eingang in die Diskussion gefunden.
Mit dem Stichwort „OSOR“ wird ein ursprünglich britisch-maltesischer Vorschlag abgekürzt, der innerhalb des Gesetzgebungsprozesses viel Beachtung gefunden hat.
OSOR steht für „One Substance – One Registration“ und soll eine Vielzahl von gleichen Tests durch verschiedene Hersteller vermeiden und so mithelfen, Kosten einzusparen und Tierversuche zu vermeiden.
Die Idee der gemeinsamen Vorlage von Daten durch mehrere Registrierungspflichtige wirft aber das Problem des Schutzes von Geschäftsgeheimnissen auf.
Viele Firmen lehnen es aus nachvollziehbaren Gründen ab, ihre Daten über Stoffe an einen Konkurrenten weiterzugeben, damit dieser den Stoff für alle gemeinsam registriert.
Hier haben wir einen Weg gefunden, sowohl unnötige Tierversuche und Tests zu vermeiden, als auch sensible Firmendaten zu schützen.
Das Prinzip der verpflichtenden Datenteilung und OSOR bleiben bestehen.
Es sind jedoch einfache Opt-out Kriterien für einzelne Daten oder ganze Datenpakete geschaffen worden.
Die Gründe, aus denen sich ein Registrierungspflichtiger weigern kann, an der gemeinsamen Einreichung von Daten zu beteiligen, sind:
- die Kosten der Datenteilung / Registrierung sind nicht verhältnismäßig,
- die Daten sind vertraulich oder es treten Probleme wettbewerbsrechtlicher Art auf,
- die Daten sind nicht „übertragbar“, z.B. wegen unterschiedlicher Stoffzusammensetzung aufgrund unterschiedlicher Verunreinigung,
Ein Registrierender möchte früher registrieren als seine Mitbewerber.
Ich denke, dass wir hier eine Lösung gefunden haben, die den Firmen genügend Möglichkeiten einräumt, ihre Geschäftsgeheimnisse ausreichend schützen zu können.

Zentrale Rolle der Agentur:
Ich habe bereits angedeutet, wie wichtig die europaweit einheitliche Registrierung und Bewertung von Stoffen für einen funktionsfähigen und leistungsstarken Binnenmarkt ist.
Im Vorschlag der Kommission war vorgesehen, dass die europäische Chemikalienagentur für die Formalien der Registrierung und für die Zulassung zuständig ist.
Die Behörden der Mitgliedstaaten sollten für die Bewertung des Registrierungsdossiers und die anschließende Stoffbewertung verantwortlich sein.
Erfahrungen mit anderen gesetzlichen Bestimmungen haben uns gezeigt, dass es Unterschiede in der Handhabung identischer Regelungen zwischen den einzelnen Mitgliedstaaten gibt.
Daher habe ich mich von Anfang an für eine Stärkung der Rolle der Agentur eingesetzt und mit Unterstützung des bayerischen Umweltministeriums zahlreiche Änderungsanträge zu diesem Aspekt eingebracht.
Ich bin sehr froh, dass sich mein beharrlicher Einsatz ausgezahlt hat und nunmehr sowohl die Dossierbewertung als auch die Stoffbewertung durch die neue EU-Chemikalienagentur in Helsinki durchgeführt werden.
Dies gewährleistet eine europaweit einheitlicher Bewertung des Risikos chemischer Stoffe und verhindert Wettbewerbsverzerrungen.
Die Entscheidungen trifft stets die Agentur.
Sie kann sich aber zur Unterstützung an die nationalen Behörden wenden.
Dadurch haben insbesondere KMUs auch Ansprechpartner vor Ort im eigenen Land, die sie bei der Registrierung um Unterstützung fragen können.
Doch auch mit der Agentur ist die Kommunikation stets in der eigenen Sprache möglich.
Mein Änderungsantrag zu diesem Punkt fand im Europäischen Parlament breite Unterstützung.
Nicht zu vergessen ist, dass durch diese Form der Zusammenarbeit zwischen Agentur und nationalen Behörden die in den Mitgliedstaaten vorhandenen Ressourcen genutzt werden und die Agentur entlastet wird. 

Zulassung:
Im Vergleich zum Kommissionsvorschlag konnte die CDU/CSU-Gruppe im Europäischen Parlament eine Vielzahl von Änderungen durchsetzen, die zu einer spürbaren Entlastung für die Industrie insgesamt, vor allem für kleine und mittlere Unternehmen führen.
Kritisch sehe ich allerdings die Beschlüsse zur Zulassung.
Hier konnte sich unsere Gruppe leider in der Abstimmung ganz knapp nicht durchsetzen.
Jedoch ist das letzte Wort noch nicht gesprochen.
Der jetzige Beschluss zur Zulassung sieht vor, dass grundsätzliche eine Substitutionspflicht für zulassungspflichtige Stoffe besteht.
Eine Zulassung erfolgt nur dann, wenn folgende Bedingungen gleichzeitig erfüllt sind:
- es existieren keine geeigneten alternativen Stoffe oder Technologien und
- die sozio-ökonomischen Vorteile überwiegen die Risiken und
- die Risiken werden adäquat beherrscht.
Diese übertriebene Substitution „um fast jeden Preis“ ist für mich nicht akzeptabel.
Sie verstößt gegen den risikoorientierten Ansatz und das Grundprinzip der sicheren Verwendung von Stoffen.

Wenn das Risiko beherrscht und angemessen kontrolliert wird, sollte keine Substitution erfolgen müssen.
Für sehr bedenklich halte ich in diesem Zusammenhang auch die Befristung der Zulassung auf maximal 5 Jahre.
18 Monate vor Ablauf der Frist muss ein neuer Zulassungsantrag gestellt werden, andernfalls verliert die Zulassung automatisch ihre Gültigkeit.
Diese Befristung der Zulassung ist völlig praxisfremd und inakzeptabel.
Kein Unternehmer investiert auch nur einen Cent in die Produktion oder Verwendung eines Stoffes, wenn er nicht sicher sein kann, ob er den Stoff in 5 Jahren noch verwenden darf.
Hier wird Innovation gebremst.
Ich bin allerdings zuversichtlich, dass wir diese Punkte noch in der 2. Lesung ändern können.
Aus dem Rat wurde Zustimmung für unsere Position signalisiert.
Daher gehe ich davon aus, dass der Rat in seinem Gemeinsamen Standpunkt die Beschlüsse zur Zulassung in unserem Sinne ändern wird.
Das Parlament kann den Gemeinsamen Standpunkt des Rates in der 2. Lesung nur mit der absoluten Mehrheit wiederum abändern.
Diese absolute Mehrheit ist nicht in Sicht, so dass wir am Ende ein praxistaugliches Zulassungssystem haben werden.

Unternehmen im Industrie Center Obernburg:
Bei meinem letzten Besuch im Industrie Center Obernburg haben sie mich auf die Bedenken der Faserunternehmen im ICO aufmerksam gemacht.
Die Befürchtungen gingen hauptsächlich in die Richtung, dass die Vielzahl von ca. 100 Komponenten, die lediglich in kleinen Mengenbereiche hergestellt werden und die ihre Betriebe für die Verarbeitung der Fasern benötigen, aus wirtschaftlichen Gründen vom Markt verschwinden könnten.
Es könnte die Situation auftreten, dass Lieferanten den finanziellen Aufwand für die Registrierung nicht leisten können oder wollen, da er für die kleinen Stoffmengen unwirtschaftlichen geworden ist. Die Komponenten werden nicht mehr hergestellt und können von ihnen nicht mehr verwendet werden.
Diese Bedenken habe ich zusammen mit Kollegen der CDU/CSU-Gruppe ins Parlament getragen.
Wir haben uns die Situation der KMUs besonders angeschaut.
Aus diesem Grund haben wir gerade für die unteren Tonnagebereiche Erleichterungen bei der Registrierung in langen und schwierigen Verhandlungen erkämpft.
Hier sind für die Registrierung zunächst nur Grunddaten einzureichen, die bei den Unternehmen in Deutschland aufgrund der Selbstverpflichtung des VCI ohnehin vorliegen.
Neue Daten müssen durch Tests und neue Studien nur dann generiert werden, wenn ein entsprechendes Risiko dies erforderlich macht.
Durch die Einführung von Verwendungs- und Expositionskategorien wird der bürokratische Aufwand bei der Registrierung verringert und es entscheidet das von einem Stoff ausgehende Risiko über die Datenanforderungen und nicht mehr ausschließlich die produzierte Menge.
Ich denke, dass das von uns durchgesetzte Gesamtänderungspaket REACH praktikabler und für KMUs erheblich kostengünstiger macht und so das Risiko verringert, dass Stoffe aus wirtschaftlichen Gründen und nicht mehr wegen des Risikos vom Markt genommen werden.
Dies kommt nicht zuletzt den auf dem Industrie Center Obernburg angesiedelten Betrieben zugute und hilft, die Wettbewerbsfähigkeit zu erhalten.
Vielen Dank für ihre Aufmerksamkeit.