"Aktuelles aus der europäischen Gesundheits-, Umwelt- und Sozialpolitik" Rede zur Landesversammlung des Hartmannbundes Bayern

Sehr geehrte Damen und Herren.
Zunächst möchte ich Ihnen für die Einladung zu Ihrer diesjährigen Landesversammlung ganz herzlich danken.
Willkommen hier in Schweinfurt.
Ich bin überzeugt – gerade jetzt zur Spargelzeit – wird es Ihnen hier sehr gut gefallen.
Ist doch der Spargel ein besonders gesundes Gemüse.

Ich möchte zunächst kurz ein paar Worte zu mir persönlich und zu meiner politischen Arbeit erzählen und dann anhand einiger Beispiele die Zielsetzungen der europäischen Umwelt- und Gesundheitspolitik beleuchten.
In diesen Bereichen ist die Europäische Union besonders aktiv, denn die großen umweltpolitischen und gesundheitspolitischen Fragestellungen der heutigen Zeit machen an Staatsgrenzen keinen Halt.
Die Folgen des demographischen Wandels, die Zunahme der sogenannten Zivilisationskrankheiten wie Diabetes und Adipositas sowie die Zunahme der Forschungs- und Entwicklungskosten in der Pharmakologie und medizinischen Geräteherstellung beschäftigen gerade auch die Europäische Politik.

Nadelstichverletzungen
Lassen Sie mich nun zu einem Thema kommen, das Sie als Ärztinnen und Ärzte direkt betrifft und das diese Schwierigkeit, 25 verschiedene Ansätze unter einen Hut zu bringen, schön veranschaulicht.
Es handelt sich dabei um die Verbesserung des Arbeitsschutzes im medizinischen Bereich.
Als verantwortliche Schattenberichterstatterin für die EVP-ED-Fraktion im Beschäftigungs- und Sozialausschuss habe ich mich im Rahmen eines Initiativberichts zu Verletzungen durch Injektionsnadeln auch mit diesem Thema befasst.
Zunächst möchte ich kurz einleitend darstellen, dass die Europäische Gemeinschaft auf dem Gebiet bei der Verbesserung der Arbeitsumwelt zum Schutz der Gesundheit und der Sicherheit der Arbeitnehmer gemäß Art. 137 EGV unterstützend und ergänzend tätig wird.
Auf dieser Grundlage wurde die Rahmenrichtlinie 89/391 über die Durchführung von Maßnahmen zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der Arbeitnehmer bei der Arbeit erlassen.
Der Erlass dieser Rahmenrichtlinie und die darauf aufbauenden Tochter Einzelrichtlinien haben dazu geführt, dass mittlerweile 90 % der Regelungen zum Thema „Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz“ von der europäischen Ebene stammen.
Das Europäische Parlament hat erstmals 2003 eine Gesetzgebung zu Nadelstichverletzungen angestoßen und viele Gespräche mit Vertretern der Kommission und Experten wurden geführt.
Derzeit arbeitet das EP an einem Initiativbericht für eine Aufnahme eines Artikels zum Schutz vor Nadelstichverletzungen in den vorhandenen Textes der Richtlinie 2000/54 zu biologischen Arbeitsstoffen.

Nadelstichverletzungen sind tatsächlich ein ernstzunehmendes Berufsrisiko.
Nach Schätzungen gibt es in Europa jährlich eine Millionen solcher Verletzungen bei Ärzten, Pflege- und Reinigungspersonal.
Gefährdet sind nicht nur Berufsgruppen, die direkten Kontakt mit Patientinnen und Patienten haben, wie Ärztinnen und Ärzte oder Pflegepersonal, sondern auch Berufsgruppen aus dem medizinisch- technischen Bereich oder Reinigungspersonal.
Instrumente, an denen man sich verletzt, sind in drei von vier Fällen bei der Blutabnahme oder bei der Injektion benutzt worden.
Es besteht dabei ein signifikantes Risiko, sich an den spitzen oder scharfen Instrumenten zu verletzen und hierdurch mit Krankheiten wie z.B. Hepatitis B und C oder HIV infiziert zu werden.
Aber auch andere Infektionen, wie Malaria, Syphilis, Tuberculosis und Herpes können auftreten.
Besonders problematisch ist zudem, daß sich viele Beschäftigte nach einer Verletzung nicht testen lassen.
Nur etwa 13 % der Fälle werden auch tatsächlich gemeldet.
Nadelstichverletzungen verursachen durch die Ansteckung mit schweren Infektionskrankheiten nicht nur schwere Einzelschicksale, sondern enorme Folgekosten - in Deutschland pro Jahr mehrere 10 Millionen Euro!
Unfallversicherungsträger, Arbeitsschutzexperten und Vertreter des medizinischen Personals mahnen deshalb seit geraumer Zeit verstärkte Sicherheitsmaßnahmen an.
Offensichtlich fehlt bisher das Bewusstsein für die Notwendigkeit.
Aus all diesen Gründen ist es wichtig Maßnahmen zum Schutz des Personals zu ergreifen.
Das Ziel des Initiativberichtes, welcher am 25.04.06 vorgelegt wurde, ist das Risiko der Nadelstichverletzungen unter Verwendung von Sicherheitsnadeln und begleitenden Informationen auf ein Minimum zu senken.
Ob dies der richtige Ansatz ist, bezweifle ich allerdings, meine Damen und Herren.
Denn ich glaube nicht, dass eine europäische Verpflichtung zur Einführung von Sicherheitsmaterial die Sensibilität gegenüber dieser Thematik erhöht.
Die Diskussion im Europäischen Parlament hat auf dieses Problem aufmerksam gemacht.
Dies ist ein Erfolg.
Denn nun wird auch in den Mitgliedstaaten selbst über eine Verbesserung des Arbeitsschutzes in diesem Bereich gesprochen.
In Deutschland sind wir hier auf einem guten Weg.
Nachdem eine Reihe von Modellprojekten erfolgreich verlaufen sind, sollen Sicherheitsnadeln zum Beispiel demnächst flächendeckend im Rettungsdienst in Bayern eingeführt werden.
Aber auch Aufklärung und organisatorische sowie logistische Maßnahmen sind notwendig, um der Gefahr zu begegnen.
Es ist wie mit dem Airbag im Auto.
Im Falle eines Unfalls kann er Leben retten.
Besser ist es jedoch, den Unfall überhaupt zu vermeiden.
Doch begleitenden Maßnahmen, wie Schulung, Aufklärung und ein insgesamt aufmerksamerer Umgang mit dem Thema können auf europäischer Ebene nicht gesetzlich geregelt werden.
In diesem Falle sollten wir wirklich ernst machen mit dem Vorrang des Subsidiaritätsgedankens und die Regelung den Mitgliedstaaten überlassen.
Sollte sich dennoch eine parlamentarische Mehrheit für die verpflichtende Einführung von Sicherheitsnadeln in ganz Europa finden, so trete ich mit allem Nachdruck für ein differenzierendes Modell ein.
Denn Verletzungen sind insbesondere dann vermeidbar, wenn Sicherheitsvorschriften konsequent umgesetzt und die modernen Sicherheitsprodukte effektiv und vor allem dort eingesetzt werden, wo tatsächlich ein erhöhtes Risiko besteht, wie z.B. in der Notaufnahme oder im Rettungsdienst.

Zusammenfassend lässt sich sagen:
Im Juni wird im Plenum des EP über den Initiativbericht abgestimmt.
Sollte es insgesamt eine Mehrheit für den Bericht geben, so soll er meiner Meinung nach so aussehen, dass der Einsatz von sog. Sicherheitskanülen vorrangig dort erfolgen soll, wo mit besonderen Gefährdungen zu rechnen ist.
Auf diese Weise kann eine effiziente Einführung von Sicherheitsnadeln mit moralischen, medizinischen und ökonomischen Gründen in Einklang gebracht werden.
Letztendlich ist es auch wichtig anzumerken, dass nach einer amerikanischen Studie das Risiko von Verletzungen allein durch organisatorische Maßnahmen um 70 % gesenkt werden kann.
Diese müssen ein umfassendes Training und das Bewusstmachen von risikoreichen Aktivitäten umfassen.
Nadelstichverletzungen sind ein ernst zu nehmendes Gesundheitsrisiko!
Dieses Risiko müssen wir effizient bekämpfen – allerdings wohl nicht auf europäischer Ebene, meine Damen und Herren.

Arbeitszeitrichtlinie
Ich habe bei meiner parlamentarischen Arbeit stets im Blick, wie sich unsere Gesetzgebung auswirkt und wo Regelungen überhaupt Sinn machen könnten.
Sinn europäischer Regelungen ist meiner Meinung nach, dass wir einen Rahmen vorgeben müssen.
Deshalb kann nicht alles und jedes Detail in einer europäischen Richtlinie geregelt sein.
Es müssen Spielräume für nationale Besonderheiten und bestehende Strukturen geschaffen werden.
Stellen Sie sich einmal eine europäische Regelung vor, die die föderale Struktur der Bundesrepublik Deutschland nicht beachtet.
Oder die das Recht auf gewerkschaftliche Maßnahmen oder die Gültigkeit von Tarifvereinbarungen aushebeln würde.
Meine Damen und Herren, deshalb ist die Entscheidungsfindung auf europäischer Ebene oft langwierig und manchmal auch nicht so transparent, wie gerade wir Abgeordneten uns dies wünschen würden.
Denn wir – Ihre Volksvertreter – sind es letztlich, die hier in Deutschland in den Wahlkreisen die Entscheidungen von Kommission, Rat und Parlament erklären und dafür gerade stehen müssen.
An einem Beispiel, das Sie als Ärztevertreter in besonderer Weise betrifft wird dies ganz besonders deutlich.

Die Revision der EU-Arbeitszeitrichtlinie.
Meine Damen und Herren, ich weiß, dass dieses Thema häufig mit einer besonderen Emotionalität diskutiert wird.
Ich möchte Ihnen an diesem Beispiel – neben den Informationen über den aktuellen Stand der Beratungen – aber auch aufzeigen, dass es nicht immer ganz einfach ist, eine gerechte Lösung zu finden.
Denn wir können die Vorstellungen der deutschen Ärzte nicht einfach eins zu eins in diese Richtlinie übernehmen, die auch für belgische Feuerwehrleute, französische Polizeiangestellte, polnische Rettungssanitäter und österreichische Sozialarbeiter gelten wird.
Niemand – und gerade nicht die Christlich-Soziale-Union – will den deutschen Ärzten Marathondienste aufdrücken.
Das ist auch nach heutigem Recht nicht erlaubt!
Das Problem liegt hier – wie in einer Reihe von anderen Bereichen auch – in der Umsetzung und der Kontrolle der bestehenden Regelungen.
Daran werden neue Gesetze aber leider nichts ändern!
Niemand möchte Arbeitszeitmodelle, die ein geregeltes Familienleben geradezu unmöglich machen.
Das wäre gesundheits- und sozialpolitisch völlig verfehlt.
Aber – das habe ich ja gerade schon deutlich gemacht – diese Richtlinie gilt für eine Reihe von Berufsgruppen.
So sind Bereitschaftsdienste bei der Feuerwehr in der Regel zu 90 % inaktiv.
Diese dann voll als Arbeitszeit zu berechnen – und damit auch zu bezahlen – ist gegenüber anderen Arbeitnehmern wiederum auch nicht gerecht.
Genauso gibt es größere Krankenhäuser, in denen ein Schichtdienstmodell praktisch leichter umzusetzen ist als in mittleren und kleinen Krankenhäusern.
Diese sind auf Bereitschaftsdienste angewiesen, um überleben zu können.
Und genau diese kleinen Kreiskrankenhäuser sind für die flächendeckende medizinische Versorgung der Bevölkerung wichtig und unverzichtbar.
Ich denke, dass – allen berechtigten Sorgen und Anliegen um den eigenen Beruf – niemand hier im Raum eine Verschlechterung der Patientenversorgung möchte.
Was wir deshalb brauchen, sind Vorgaben auf europäischer Ebene, die den Druck auf die Krankenhäuser erhöhen, dort, wo es möglich ist, von den Bereitschaftsdiensten weg zu kommen.
Andererseits sollten wir dem Gesetzgeber und den Sozialpartnern vor Ort in Deutschland die Möglichkeit für flexible Arbeitszeitmodelle lassen.
Denn die Betroffenen hier an unseren Krankenhäusern und klinischen Einrichtungen, aber auch bei Feuerwehr, Rettungsdienst und im sozialen Bereich wissen am Besten, was sie leisten wollen und können.
Meine Damen und Herren, auch in der Ärzteschaft gibt es Unterschiede.
Der Wegfall der Bereitschaftsdienste würde bei den derzeit geltenden Vergütungsregelungen für eine Vielzahl von gerade jungen Ärzten Einkommenseinbußen von bis zu 1500 Euro im Monat bedeuten.
Geld, das bereits für Familie oder Wohneigentum verplant ist.
Ich möchte eine Regelung erreichen, die die Ärzte nicht entmündigt.
Denn wenn jemand mehr arbeiten möchte, dann soll er auch die Möglichkeiten dazu haben.
Wer forscht oder sich gegen eine eigene Familie entscheidet, der soll länger arbeiten dürfen.
Diese Freiheit brauchen wir genauso wie den notwendigen Arbeits- und Gesundheitsschutz derjenigen, die nicht zu längerem Arbeiten gezwungen werden möchten.
Und für diesen Ausgleich, meine Damen und Herren, setze ich mich nachdrücklich ein.

Gesundheitspolitik
Lassen Sie mich nun, meine Damen und Herren, von den eher technischen Vorschriften rund um die Organisation der medizinischen Berufe zu konkreten gesundheitspolitischen Ansätzen des Europäischen Parlaments kommen.
Die Gesundheitspolitik wurde während den Anfängen der europäischen Integration eher stiefmütterlich behandelt.
Dies hat sich seit Anfang der 1990er Jahre geändert.
Die Gesundheitspolitik hat enorm an Stellenwert gewonnen.
Die Einheitliche Europäische Akte von 1987 erwähnt erstmals das Ziel des „Gesundheitsschutzes“.
Im Vertrag von Maastricht findet sich zum ersten Mal eine europaweite Regelung des Gesundheitswesens.
Die folgenden Verträge haben die Regelungen zur europäischen Gesundheitspolitik stetig fortgeschrieben.
Ganz deutlich ist in diesem Punkt der Entwurf für die Verfassung:
Sie bestimmt in Teil III, Artikel 179, dass „ bei der Festlegung und Durchführung der Politik und Maßnahmen der Union in allen Bereichen […] ein hohes Gesundheitsschutzniveau sichergestellt“ werden muss.
Das Thema Gesundheit hat in Europa also stetig an Bedeutung gewonnen.
Der europaweite demografische Wandel.
Die Angleichung der Gesundheitssysteme der neu beigetretenen Staaten an den EU 15 Standard.
Die zunehmenden Patienten Migration, vor allem in grenznahen Gebieten.
Dies alles sind neue Herausforderungen, die nur auf europäischer Ebene gelöst werden können und dort gelöst werden sollten.
Andere Herausforderungen im Gesundheitsbereich können jedoch auch auf mitgliedstaatlicher Ebene behandelt werden.
Denn grundsätzlich gilt: Die EU Maßnahmen sollen die Gesundheitspolitik der einzelnen Mitgliedstaaten lediglich ergänzen.
Die Verantwortung der Mitgliedstaaten für ihre Gesundheitspolitik, die Verwaltung ihres Gesundheitswesens und die medizinische Versorgung werden von der EU nicht angetastet.
Die EU soll im Gesundheitsbereich nur dort aktiv werden, wo die Probleme ausschließlich oder wesentlich besser auf europäischer Ebene gelöst werden können, als in den einzelnen Mitgliedstaaten.
Ich möchte im Weiteren einige Beispiele aus meiner Arbeit im Ausschuss für Umweltfragen, Volksgesundheit und Lebensmittelsicherheit vorstellen.

Kinderarzneimittel
Ein Beispiel für eine Herausforderung im Gesundheitsbereich, die gut auf europäischer Ebene gelöst werden kann, ist das Thema Kinderarzneimittel.
Der Mangel an Arzneimittel, die speziell für Kinder konzipiert und entwickelt wurden, ist ein europaweites Problem.
Mehr als 50 % der heute für Kinder verordneten Medikamente sind nicht zu diesem Zweck geprüft und zugelassen.
Daher wird im Europäischen Parlament derzeit eine Verordnung verabschiedet, die das Ziel hat, die Entwicklung von Kinderarzneimitteln zu fördern.
Dazu soll die Forschung, Entwicklung und die Zulassung von Arzneimitteln für Kinder verstärkt werden, z. B. indem für die Hersteller entsprechende Anreize durch eine verlängerte Laufzeit der Patente auf Arzneimittel geschaffen werden.
Wir wollen erreichen, dass neue Kinderarzneimittel und auch die bereits auf dem Markt befindlichen Arzneimittel voll und ganz den speziellen Bedürfnissen von Kindern angepasst werden, ohne dass nutzlose klinische Versuche an Kindern vorgenommen werden.
Ich denke, damit können wir die Gesundheit und die Lebensqualität der Kinder in Europa verbessern.

Health Claims
Ein weiteres Beispiel für Herausforderungen im Gesundheitsbereich, für die am sinnvollsten eine europäische Lösung gefunden wird, sind die nährwert- und gesundheitsbezogenen Werbeaussagen über Lebensmittel, die so genannten „Health Claims“.
Worum geht es?
Die neue Verordnung gilt für Angaben zum Nährwert eines Lebensmittels.
In der Lebensmittelbranche benutzen Hersteller oft Angaben wie „fettarm“, „hilft ihrem Körper besser mit Stress fertig zu werden“ oder „reinigt ihren Organismus“, um für ihre Produkte zu werben.
Diese Angaben können nicht immer wissenschaftlich bewiesen werden oder sind im Bezug auf die genannten Gesundheitseffekte nut teilweise wahr.
Diese Angaben können die Verbraucher in die Irre führen und zu einem unlauteren Wettbewerb führen.
Dies soll mit der neuen Verordnung über Health Claims vermieden werden.
Es ist wünschenswert, dass eine derartige Regelung auf europäischer Ebene getroffen wird, um den Verbraucherschutz zu stärken und den freien Warenverkehr innerhalb der Gemeinschaft nicht durch verschiedene nationale Regelungen zu behindern.
Allerdings muss berücksichtigt werden, dass Übergewichtigkeit Ausdruck falscher Lebensgewohnheiten und damit ein komplexes Problem ist, das durch Gesetze nicht adäquat gelöst werden kann.
Hier ist weiterhin Aufklärung der Bürgerinnen und Bürger über eine ausgewogene Ernährung und eine gesunde Lebensweise erforderlich.
Nur so können wir in Europa die Gesundheit der Bürger langfristig verbessern und Übergewichtigkeit und falsche Ernährung verhindern!

Zwangslizenzen
Ich möchte ein weiteres Gesundheitsthema anreißen, mit dem ich mich als Verfasserin der Stellungnahme des Gesundheitsausschusses intensiv befasst habe.
An der Verordnung über bestimmte, für die Ausfuhr bestimmte Arzneimittelpatente.
Der Hintergrund der Verordnung ist, dass viele so genannte Entwicklungsländer mit großen Problemen im Bereich der öffentlichen Gesundheit zu kämpfen haben.
Schwerwiegende Krankheiten wie Aids, Tuberkulose, Malaria und viele Epidemien treten in diesen Ländern auf.
Es fehlen aber in diesen Ländern bezahlbare Medikamente.
Es existieren auch keine oder nicht genügend Produktionskapazitäten im Arzneimittelsektor in diesen Staaten.
Damit die ärmsten Länder der Welt aber Zugang zu erschwinglichen, sicheren und wirksamen Arzneimitteln haben, legt die Verordnung bestimmte Voraussetzungen fest, unter denen von den nationalen Behörden „Zwangslizenzen“ erteilen können – „Zwangslizenzen“ für die Herstellung von Arzneimittel, die in die bedürftigen Länder ausgeführt werden.
Mit der Verordnung werden die notwendigen Bedingungen geschaffen, um einen entsprechenden Beschluss der WTO in Europa umzusetzen.
Nach dem derzeit geltenden Recht können Zwangslizenzen für die Herstellung von Arzneimitteln überwiegend nur zur Versorgung des inländischen Marktes erteilt werden.
Mit der Änderung kann jedes Land in Europa und jedes WTO Mitgliedsland Arzneimittel exportieren, die unter einer Zwangslizenz zur Versorgung von Entwicklungsländern erzeugt wurden, welche selbst über keine oder nicht genügend Produktionskapazitäten verfügen.
Die Erteilung einer Zwangslizenz ist dabei an strenge Voraussetzungen gebunden, mit denen z. B. ein unerlaubter Re Import in die EU verhindert werden soll.
Dabei ist es uns gelungen, einen ausgewogenen Kompromiss zu finden.
Auf der einen Seite steht das Interesse der am wenigsten entwickelten Länder der Erde, durch Zwangslizenzen Zugang zu bezahlbaren Medikamenten zu erhalten.
Auf der anderen Seite steht das Interesse der forschenden Arzneimittelhersteller, die hohen Kosten für die Entwicklung und Erprobung von neuen Medikamenten durch den Verkauf amortisieren zu können.
Diese beiden widerstreitenden Interessen konnten in ein vernünftiges Gleichgewicht gebracht werden.
Damit konnte Europa seiner Vorbildfunktion in Entwicklungsfragen gerecht werden.

REACH
Eines der größten Gesetzesvorhaben in der Geschichte der EU geht in seine zweite Runde.
Die neue europäische Chemikalienpolitik, besser bekannt unter dem bezeichnenden Namen „REACH“, wird voraussichtlich nach der Sommerpause in zweiter Lesung im Parlament behandelt werden.
Ziel von REACH ist es, für rund 30.000 chemische Stoffe, die sich in Europa auf dem Markt befinden, ein System der Registrierung, Bewertung und Zulassung einzuführen.
Damit hätten wir in Europa für diese 30.000 Stoffe zum ersten Mal Daten, um das mögliche Risiko für die menschliche Gesundheit und die Umwelt zu beurteilen.
Es könnte genau geprüft werden, welche Stoffe wie angewendet werden und ob dabei eine Exposition des Menschen oder der Umwelt stattfindet, die ein Risiko darstellt.
Um diese ungeheure Datenmenge zu bewältigen, müssen wir natürlich Prioritäten setzen.
Daher sollen zuerst und am schnellsten die gefährlichsten Stoffe registriert werden.
Stoffe, die die Einstufung als krebserregend, erbgutverändernd und fortpflanzungsgefährdend erfüllen, müssen prioritär behandelt werden.
Bei diesen Stoffen sollte schnell geprüft werden, ob es Verwendungen gibt, die ein Risiko beinhalten.
Hier muss das Risiko durch sichere Handhabung minimalisiert werden und die Stoffe, wenn möglich, durch sichere Alternativstoffe ersetzt werden.
Zweck der Verordnung ist es, ein hohes Schutzniveau für die Gesundheit und für die Umwelt sicherzustellen sowie den freien Verkehr von Stoffen als solchen, in Zubereitungen oder in Erzeug¬nissen zu gewährleisten und gleichzeitig Wettbewerbsfähigkeit und Innovation zu verbessern.
Auf diese Weise erreichen wir in Europa ein hohes Schutzniveau für die Gesundheit und Umwelt.
Gleichzeitig überlasten wir unsere heimische Industrie – insbesondere die vielen kleinen und mittleren Unternehmen – nicht durch eine ausufernde Bürokratie.
Die europäische Chemikalienpolitik kann im Gegenteil innovationsfördernd wirken und damit die Wettbewerbsfähigkeit unserer Betriebe sichern.
Im Idealfall könnte sie als Beispiel für Chemikalienregelungen in anderen Teilen der Welt – z. B. in den USA – dienen.
Signale aus den USA lassen erkennen, dass dort die Entwicklung in Europa aufmerksam verfolgt wird.

Abschluss
Meine Damen und Herren, dies war ein kleiner Rundumschlag so zu sagen, der Ihnen einige interessante Aspekte der europäischen Gesundheits-, Umwelt- und Sozialpolitik aufzeigen sollte.
Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit und wünsche Ihnen noch einen weiterhin erfolgreichen Verlauf Ihrer Landesversammlung.
Vielen Dank.