Weisgerber fordert bei öffentlich-rechtlichen Partnerschaften: Unnötige Belastung der Kommunen unbedingt vermeiden!

„Wir haben heute mit denen von uns vorgeschlagenen Änderungen am Parlamentsbericht zu öffentlich-rechtlichen Partnerschaften einen Ausgleich zwischen den Interessen der Kommunen und der Wirtschaft geschaffen“, so die unterfränkische Europaabgeordnete Dr. Anja Weisgerber (CSU). Die demokratisch gewählten Vertreter Europas haben in ihrem Bericht, der keine Gesetzeswirkung hat, der Kommission gegenüber ihren Standpunkt zu öffentlich-privaten Partnerschaften klar zum Ausdruck gebracht. „In unserem Interesse liegt der Binnenmarkt, aber nicht ohne die Bedürfnisse der Kommunen aus dem Blick zu verlieren“, so Weisgerber, die als Gemeinderätin in ihrer Heimatgemeinde diese Bedürfnisse der Kommunen genau kennt.

„Die CSU hat sich gegen eine umfassende `Gängelung´ der Kommunen eingesetzt.“ Im Bereich von Dienstleistungskonzessionen soll nach Vorschlag des Europäischen Parlaments nun nur oberhalb gewisser Schwellenwerte eine abgeschwächte europäische Ausschreibungspflicht bestehen. Die Schwellenwerte sind noch nicht festgelegt, da es sich um eine erste Initiative des Europäischen Parlaments handelt. Auf keinen Fall sollen die Vorgaben jedoch strenger als die Vergaberichtlinien sein. „Wir haben hier auch die Verbraucher im Blick, die von transparenteren Ausschreibungsverfahren profitieren“, erklärt die Europapolitikerin. Zudem sollen nach der Forderung der CSU, unabhängig von dem Bericht, die Kommunen weiterhin Rücksicht auf regionale und lokale Besonderheiten in der Ausschreibung nehmen dürfen.

Im Bereich der Institutionalisierten öffentlich-private Partnerschaften (dies sind gemischt öffentlich-private Unternehmen) ist lediglich eine Klarstellung gefordert worden. Den Kommunen soll eine Hilfestellung gegeben werden, wie sie bereits bestehende Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs anzuwenden haben. Dr. Anja Weisgerber fasst zusammen: „Wir wollen Rechtsunsicherheit vermeiden und verhindern, dass die Kommunen vor dem Europäischen Gerichtshof verklagt werden. Unser Ziel sind klarere Regeln.“

Interkommunale Zusammenarbeit, d.h. die Zusammenarbeit von Kommunen, sowie Inhouse-Geschäfte sollen nach dem Willen des Europaparlaments weiterhin unter gewissen Voraussetzungen ohne Ausschreibungspflicht möglich sein. „Der organisatorisch hoheitliche Bereich der Kommunen und ihre spezifischen Bedürfnisse müssen respektiert werden“, fordert die Abgeordnete.

Nachdem das Europäische Parlament seinen Initiativ-Bericht verabschiedet hat, ist es nun Sache der Kommission, einen konkreten Vorschlag zu den öffentlich-privaten Partnerschaften auszuarbeiten. Erst hier beginnt das eigentliche Gesetzgebungsverfahren.