Der Europäische Rat hat sich gestern ohne Gegenstimme auf einen Gemeinsamen Standpunkt zur neuen Zulassungsverordnung für Pflanzenschutzmittel geeinigt. “Ich begrüße die Einigung des Rates, die unsere Haltung in vielen wichtigen Punkten bestätigt”, erklärt die umweltpolitische Sprecherin der CSU?Europagruppe Dr. Anja Weisgerber. Die neue Verordnung soll die Zulassungsbedingungen für Pflanzenschutzmittel in Europa harmonisieren. “Wir wollen ein hohes, europaweit einheitliches Schutzniveau für unsere Verbraucherinnen und Verbraucher und gleichzeitig erreichen, dass Mittel, die in Deutschland verboten sind, nicht in Österreich erlaubt sein können”, so die Abgeordnete.
Mit der EU?Verordnung würde erstmals ein europaweites Zulassungsverfahren für Pflanzenschutzmittel geschaffen. Die Zulassung der Pflanzenschutzmittel erfolgt erstmals nach einheitlichen Kriterien. Der Rat einigte sich außerdem darauf, dass es drei Zulassungszonen in Europa geben soll. “Die Zulassung in einem Staat innerhalb derselben Zone muss von den anderen Staaten anerkannt werden. Damit erreichen wir gleich hohe Sicherheitsstandards in den Staaten und gleichzeitig eine Verbesserung beim Handel mit Pflanzenschutzmitteln”, sieht Weisgerber Vorteile für Verbraucher und Wirtschaft gleichermaßen. “Das bisherige umständliche Verfahren, nach dem in jedem Mitgliedstaat eigene Regeln gelten und die Landwirte in Deutschland verbotene Substanzen in einem Nachbarland besorgen könnten, wird ad acta gelegt”, so Weisgerber weiter.
Gänzlich verboten werden krebserregende (CRM 1, CRM 2) und hormanschädigende Stoffe. Im Hinblick auf Stoffe der Kategorie CRM 1 und 2 betrifft dies in Deutschland lediglich ein halbes Dutzend ältere Stoffe, die durch neue Mittel ersetzt werden können. “Der Gesundheitsschutz hat hier Vorrang und das ist richtig so. Wir wollen in Europa den gleichen hohen Schutz wie er in Deutschland bereits existiert”, so Weisgerber. Allerdings stünden nach den Vorschlägen des Rates auch weiterhin Pflanzeschutzmittel in ausreichender Vielfalt in Europa zur Verfügung. “Es nützt dem Gesundheitsschutz wenig, wenn wir den Obst- und Gemüseanbau in Europa unmöglich machen. Denn die Verwendung von Pflanzenschutzmitteln wird in Drittstaaten nicht so streng kontrolliert wie in Europa und importierte Produkte haben deshalb häufig eine höhere Rückstandsbelastung als europäische”, so Weisgerber.
Nach der Sommerpause berät das Europäische Parlament in zweiter Lesung über den Gemeinsamen Standpunkt des Rates. Die CDU/CSU?Gruppe im Europäischen Parlament wird sich dafür einsetzen, den ausgewogenen Kompromiss des Rates zu verteidigen.