Verlängerung des deutschen Branntweinmonopols in Reichweite

Die bayerischen Klein- und Obstbrennereien können (fast) aufatmen. Der Agrarausschuss des Europäischen Parlaments hat heute für den Vorschlag der Europäischen Kommission gestimmt, das deutsche Branntweinmonopol auch über 2010 hinaus zu verlängern. Die Förderung für Klein- und Obstbrennereien soll bis 2017 und für landwirtschaftliche Kartoffel- und Getreidebrennereien bis 2013 verlängert werden.

"Das ist ein wichtiger Erfolg für die Brennereien in Unterfranken“ betonte die unterfränkische Europaabgeordnete Anja. „Diese Übergangsregelung ist für die kleinen und mittelständischen Brennereien sehr wichtig, um sich auf den veränderten Markt einzustellen. Nur so können die Brennereien weiterhin die Wirtschaftskraft in ländlichen Regionen stärken und den Landwirten eine weitere Einnahmequelle erschließen. Außerdem verarbeiten unsere Obstbrennereien in der Regel Obst von Streuwiesen und ermöglichen somit den Erhalt einer uralten Kulturlandschaft mit wertvollen seltenen Tier- und Pflanzenarten und tragen so zum Erhalt der Biodiversität in Deutschland bei.“

Die Ausschussmitglieder haben außerdem einem Änderungsantrag zugestimmt, der sicherstellen soll, dass Parlament und Rat regelmäßig über die Berichte zum Auslaufen der Sonderregelung informiert werden. Die deutschen Behörden müssen diese Berichte jährlich bis zum 30. Juni vorlegen.

Jetzt müssen noch das Plenum des Parlaments und der Ministerrat den neuen Regeln zustimmen, damit die Verlängerung in Kraft treten kann. Die Abstimmung im Plenum ist für die Plenarsitzung in Straßburg Ende November vorgesehen.