TenneT stellt Antrag auf Bundesfachplanung vor

Pressemitteilung, 07. März 2017

Doppelte Trassenführung über Grafenrheinfeld nicht vorgeschlagen

Der Netzbetreiber TenneT hat heute den Antrag auf Bundesfachplanung für die Gleichstromleitung „SuedLink“ der Öffentlichkeit vorgestellt. Dazu erklärt die CSU-Bundestagsabgeordnete für den Wahlkreis Schweinfurt-Kitzingen Dr. Anja Weisgerber:

„Positiv an dem Antrag der Netzbetreiber ist, dass der Vorzugskorridor keine Stammstreckenführung über Grafenrheinfeld vorsieht. Dies entspricht unserer Forderung. Nach der bevorzugten Planung soll es einen Abzweig der Stammstrecke nach Grafenrheinfeld geben. Dieser soll im Wesentlichen entlang bestehender Infrastruktur verlaufen, um zusätzliche Rauminanspruchnahme zu vermeiden.

Mit der beantragten Vorzugsvariante wird, was die Gleichstromleitung SuedLink betrifft, unserer Forderung nach einer Entlastung des Netzknotens Grafenrheinfeld bzw. Bergrheinfeld entsprochen. Denn eine Stammstreckenführung über den ehemaligen Kernkraftwerkstandort, mit zwei ankommenden und einer abgehenden Gleichstromleitung, ist darin nicht vorgesehen.
Wenn diese Vorzugsvariante zum Tragen kommt, wären der südliche Landkreis Schweinfurt sowie der Landkreis Kitzingen nicht von SuedLink betroffen.

Sehr erfreulich ist, dass SuedLink komplett als Erdkabel geplant wird. Durch den gemeinsamen politischen Einsatz und mit Unterstützung der Bayerischen Staatsregierung konnten wir in schwierigen Verhandlungen mit dem Koalitionspartner den Vorrang der Erdverkabelung durchsetzen. Damit sind die Pläne für eine Freileitungstrasse von Norden in den Süden Deutschlands vom Tisch und wir schaffen es, den Netzausbau möglichst bürger- und landschaftsfreundlich umzusetzen.

Die vorgeschlagene Gabelung der Trasse bei Oerlenbach führt allerdings dazu, dass neben dem Abzweig nach Grafenrheinfeld die Trasse Richtung Großgartach in Baden-Württemberg in einem Teilstück durch den Landkreis Schweinfurt verlaufen wird. Dieses wird allerdings ebenfalls erdverkabelt.
Als Abgeordneten aus dem Raum Grafenrheinfeld werde ich im Verfahren für SuedLink und bezüglich der weiteren geplanten Wechselstromleitungen darauf achten, dass die Planungen im Sinne einer Entlastung des Raums Grafenrheinfeld fortgesetzt werden.

Wenn die Gleichstromtrasse SuedLink gemäß der Vorzugsvariante nicht durch Hessen verlaufen wird, erwarte ich, dass im Sinne einer fairen Lastenverteilung die weiterhin geplante Wechselstromleitung P43 in Urberach in Hessen und nicht in Grafenrheinfeld enden wird und wir somit eine weitere Entlastung unserer Heimatregion erreichen.

Das letzte Wort über den Trassenverlauf von SuedLink hat nun die Bundesnetzagentur, die den Antrag genehmigen muss. Diese ist dabei nicht an den Vorzugskorridor gebunden, sondern muss alle Alternativen prüfen. Deshalb rufe ich die betroffenen Kommunen, Initiativen, Verbände und Bürger dazu auf, sich auch bei der Bundesfachplanung weiterhin aktiv mit ihren Argumenten einzubringen.

Gemeinsam mit den Kommunen und den Bürgerinitiativen werde ich in diesem Verfahren weiterhin die Interessen unserer Heimatregion mit Nachdruck vertreten.
Zudem ist es mir wichtig, dass bei der Erdverkabelung die betroffenen Grundstückseigentümer eine angemessene Entschädigung erhalten. Auch das Bayerische Wirtschaftsministerium hat diese Forderung jetzt aufgegriffen. Zudem dürfen bei der Erdverkabelung nicht übermäßig Ackerflächen für Ausgleichs- und Kompensationsmaßnahmen herangezogen werden. Diese Forderung werde ich intensiv weiterverfolgen. Deshalb freue ich mich sehr, dass das Bayerische Umwelt- sowie das Landwirtschaftsministerium entsprechende Vollzugshinweise erarbeiten wird, um Kompensationsmaßnahmen gegen Null zu führen. Dies ist eine gute Nachricht für Kommunen und Landwirte.“

Hintergrund:
Das Hochspannungs-Gleichstromübertragungs-Projekt SuedLink ist bereits seit 2012 Bestandteil in allen Netzentwicklungsplänen. 2013 und 2015 wurde der energiewirtschaftliche Bedarf in den Bundesbedarfsplangesetzen bestätigt. Nachdem 2014 erste Planungen als Freileitungsprojekt vorgestellt werden, konnte der Freistaat Bayern ein Moratorium zum Netzausbau durchsetzen. Aufgrund massiver Proteste erfolgte im Jahr 2015 eine Gesetzesänderung, die den Vorrang der Erdverkabelung festlegt und eine vollständige Neuplanung als Erdkabelprojekt ermöglichte. Im September 2016 stellten die Netzbetreiber dazu erste Trassenkorridorvorschläge vor, die in einer vorgezogenen Öffentlichkeitsbeteiligung diskutiert wurden.