Schnell menschenwürdige Unterkünfte schaffen

Pressemitteilung, 07. November 2014

Die Zeit drängt, nicht zuletzt da der Winter vor der Tür steht und die Zahl der Flüchtlinge steigt.

Kommunen sollen künftig Flüchtlinge schneller menschenwürdig unterbringen können. Hierfür erforderliche Änderungen im Bauplanungsrecht hat der Deutsche Bundestag gestern auf den Weg gebracht. Dazu erklären die Vorsitzende des Arbeitskreises Landwirtschaft, Umwelt und Bau der CSU-Landesgruppe, Marlene Mortler, und die zuständige Baupolitikerin Dr. Anja Weisgerber:

„Täglich fliehen Frauen, Männer und Kinder aus Syrien, dem Irak und anderen Brennpunkten nach Deutschland. Wir müssen und wir wollen diesen Menschen helfen. Die Zeit drängt, nicht zuletzt da der Winter vor der Tür steht und die Zahl der Flüchtlinge steigt. Wir dürfen unsere Städte, Kreise und Gemeinden bei dieser gewaltigen Aufgabe nicht allein lassen. Sie sind es, die vor Ort geeignete Unterkünfte schaffen müssen - und das vielerorts trotz angespannter Wohnungsmärkte. Deshalb erweitern wir nun die Handlungsmöglichkeiten für unsere Kommunen“, sagt Marlene Mortler.

„Stehen keine dezentralen Unterkünfte in Wohngebieten zur Verfügung, darf ein Grundstück nicht von vornherein für die Unterbringung von Flüchtlingen ausgeschlossen werden, nur weil es in einem Gewerbegebiet oder am Ortsrand im Außenbereich liegt. Wir wollen unsere Städte und Gemeinden schnellstmöglich in die Lage versetzen, den Menschen zu helfen und die für sie und für die Flüchtlinge beste Lösung zu finden“, sagt Anja Weisgerber.

Hintergrund:

Befristet auf fünf Jahre schafft das Gesetz die Möglichkeit, Unterkünfte in Gewerbegebieten oder Ortsrandlagen zu errichten. Parallel dazu werden die planungsrechtlichen Anforderungen bei Neubauten im Innenbereich gesenkt. Mit dem Gesetz reagiert die Koalition auf den ungebrochenen Zustrom von Flüchtlingen nach Deutschland. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge erwartet bis Ende 2014 mehr als 200.000 Asylanträge. Im vergangenen Jahr wurden 117.000 Erstanträge gestellt. Das Gesetz benötigt die Zustimmung des Bundesrates. Mit dieser wird noch in diesem Jahr gerechnet.