Pflanzrechte im Weinbau: EU-Parlament stellt sich hinter die Winzer

Klares Votum des Europäischen Parlaments: Die Pflanzrechte im Weinbau sollen bis zum Jahr 2030 erhalten bleiben. Die Abgeordneten sind damit der Empfehlung des Agrarausschusses gefolgt, der sich bereits im Januar für die Verlängerung ausgesprochen hat. „Die Pflanzrechte sind sehr wichtig für unsere fränkischen Steillagen. Sie garantieren, dass nicht überall Wein angebaut werden darf und sorgen dafür, dass das zeitaufwändige und teure Bewirtschaften der Steillagen rentabel bleibt. Deshalb setzen wir uns dafür ein, dass die Pflanzrechte erhalten bleiben", kommentiert die CSU-Europaabgeordnete Anja Weisgerber das Abstimmungsergebnis.

 Die heutige Entscheidung ist ein wichtiger Etappensieg mit Signalwirkung, denn nun stehen die Verhandlungen mit den Mitgliedstaaten an. „Das Abstimmungsergebnis ist ein wichtiges Signal an den Verhandlungspartner. Das Europäische Parlament will den Winzern genügend Spielraum geben, um sich auf die Zeit nach dem Auslaufen der Pflanzrechte einzustellen. Zum wiederholten Mal stehen wir Europaabgeordnete wie eine Bank hinter den Winzern", so Weisgerber weiter.

In den kommenden Monaten wird das Europäische Parlament nun mit den Mitgliedstaaten über die Zukunft der Pflanzrechte verhandeln. Dabei werden sicherlich auch die Empfehlungen der hochrangigen Gruppe zur Zukunft der Pflanzrechte eine Rolle spielen. Auch die hochrangige Gruppe schlägt vor, die Pflanzrechteregelung nicht ersatzlos zu streichen, sondern durch ein Zulassungssystem zu ersetzen, das den Mitgliedstaaten eine gewisse Flexibilität gibt.

 

Hintergrund:

Die Pflanzrechte legen fest, wer auf welchem Gebiet Wein anbauen darf. Bei der Weinmarktreform 2008 konnte entgegen dem Wunsch der EU-Kommission durchgesetzt werden, dass die Pflanzrechte auf europäischer Ebene bis 2015 erhalten bleiben und national bis 2018 verlängert werden können. Im Rahmen der Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) sprachen sich nun die Abgeordneten für eine weitere Verlängerung der Pflanzrechte bis zum Jahr 2030 aus.

Parallel zum Gesetzgebungsverfahren gibt es die hochrangige Gruppe zur Zukunft der Pflanzrechte, die aufgrund des politischen Drucks im April 2012 von Agrarkommissar Ciolos? ins Leben gerufen wurde. Die hochrangige Gruppe hat bis Dezember letzten Jahres Empfehlungen erarbeitet, die jedoch keine legislative Wirkung besitzen. Die hochrangige Gruppe sprach sich dafür aus, die Pflanzrechteregelung durch ein Zulassungssystem mit Flexibilisierungselementen für die Mitgliedstaaten zu ersetzen. So soll den Mitgliedstaaten nach einer Übergangsfrist die Möglichkeit gegeben werden, Neupflanzungen bis zu einem gewissen Prozentsatz der existierenden Pflanzungen zuzulassen. Dennoch bleiben einige wichtige Detailfragen offen. So darf dieser Prozentsatz nicht zu hoch sein. Wichtig ist aber, dass auch nach den Vorschlägen der hochrangigen Gruppe das Pflanzrechteregime im Grund erhalten bleibt.