Öffentliche Auftragsvergabe vereinfachen

Europäisches Parlament fordert unbürokratische und transparente Regeln für europäische Vergabeverfahren

In Zeiten knapper öffentlicher Kassen muss die sparsame und wirtschaftliche Verwendung von Steuergeldern gewährleistet werden. Gleichzeitig haben die Kommunen durch die öffentliche Auftragsvergabe die Möglichkeit, Wachstum und Arbeitsplätze zu schaffen sowie einen nachhaltigen Einsatz von Rohstoffen und die effiziente Energienutzung zu propagieren. „Wir brauchen klare, flexible und unbürokratische Regeln für die europäischen Vergabeverfahren. Nur so können wir für die Kommunen und Bieter ein Instrumentarium bereitstellen, das eine faire, transparente und wettbewerblich organisierte Auftragsvergabe möglich macht. Wir fordern eine kürzere Verfahrensdauer und den vermehrten Einsatz der elektronischen Beschaffungsverfahren. Dazu sollte ein breiterer Einsatz des Verhandlungsverfahrens möglich, so dass Auftraggeber und Unternehmer besser kommunizieren können. Allerdings muss dies verbunden werden mit Maßnahmen zur Gewährleistung der Transparenz und zur Vorbeugung von Missbrauch und Diskriminierung.“, sagte die unterfränkische Europaabgeordnete Anja Weisgerber nach der Abstimmung im Europäischen Parlament.Mit großer Mehrheit nahm das EU-Parlament heute eine Entschließung an, mit der die Vereinfachung des geltenden europäischen Vergaberechts gefordert wird. Dabei votierten die Abgeordneten dafür, dass die Berücksichtigung umwelt- oder sozialpolitischer Kriterien zulässig ist, sofern sie mit dem Auftrag direkt in Verbindung stehen. Die Einbeziehung etwa des Kriteriums der nachhaltigen Produktion bei Ausschreibung ist heute schon auf freiwilliger Basis möglich, solange dies in den Ausschreibungsunterlagen Neue Regeln für Dienstleistungskonzessionen lehnten die Parlamentarier entschieden ab. „Wir haben im Bereich der Dienstleistungskonzessionen einen funktionierenden EU-Binnenmarkt und keine Probleme mit dem Wettbewerb. Daher lehnen wir komplizierte, neue Regelungen für die Ausschreibung von Dienstleistungskonzessionen ab. Das Verfahren muss den Grundsätzen der Transparenz, Nicht-Diskriminierung und Gleichbehandlung genügen, damit haben wir bislang gute Erfahrungen gemacht.“, so Weisgerber abschließend.