Nicht das Kind mit dem Bad ausschütten

Europäisches Parlament beschließt Betriebsrenten-Richtlinie
gegen Stimmen der CDU/CSU

Das Europäische Parlament hat heute den Richtlinienvorschlag der Kommission zur Portabilität von Zusatzrenten abgestimmt und gegen die Stimmen der deutschen Konservativen angenommen. „Mobilität der Arbeitnehmer ist wichtig. Aber sie muss zu solchen Konditionen geschehen, dass die Betriebsrentensysteme, die für die Arbeitsnehmer sehr wichtig sind, nicht in Gefahr geraten“, so die CSU-Europaabgeordnete Dr. Anja Weisgerber. Lediglich 1,5 Prozent der Arbeitnehmer begeben sich bei einem Arbeitsplatzwechsel über die Grenze. Die restlichen 98, 5 Prozent sind aber auch von der Richtlinie betroffen. „Wir dürfen hier nicht das Kind mit dem Bade ausschütten“, kommentiert die Abgeordnete.

„Einen Erfolg konnten wir verbuchen: die zwingende Übertragbarkeit von Betriebsrenten konnte aus der Richtlinie gestrichen werden. Ansonsten hätte dies ein Zusammenbruch des deutschen Betriebs¬rentensystems bedeutet“, sagt die Abgeordnete. Der Vorschlag des Rates, die Übertragbarkeit entfallen zu lassen, wurde vom Parlament aufgegriffen.

„Nicht zufrieden bin ich damit, dass das Plenum beschlossen hat, die Richtlinie auch auf Altzusagen anzuwenden. Hiermit bestrafen wir Unternehmen, die in der Vergangenheit umfangreiche Pensionszusagen gegeben haben“, so die Abgeordnete. Betriebsrenten werden von Unternehmen freiwillig an ihre Arbeit¬nehmer geleistet. „Wenn wir Betriebsrenten nicht finanzierbar gestalten, laufen wir Gefahr, dass die Unternehmen sich aus der zweiten Säule der Alterssicherung zurückziehen. Dies ist nicht im Interesse der Arbeitnehmer“, führt Anja Weisgerber aus.

Nach dem Votum des Europäischen Parlaments soll eine Rentenanwartschaft ab dem 25. Lebensjahr sofort erworben werden können. „Wir sind hier bei Null-Jahren Übergangsfrist gelandet. Dies widerspricht der Idee, Betriebstreue zu belohnen und verursacht enorme Bürokratielasten und Kosten“, kritisiert Anja Weisgerber.

Ferner wurde die Anpassung der Rentenanwartschaften von ausgeschiedenen Arbeitnehmern an die Anwartschaften von aktiven Arbeitnehmern (Dynamisierung) beschlossen. „30 Prozent Kostenanstieg, verursacht durch die Dynamisierung, ist für die Unternehmen nicht mehr finanzierbar“, sagt die Europa¬abgeordnete. „Noch ist nichts verloren. Wir setzen jetzt auf die Verhandlungen im Rat“, so Anja Weisgerber.

Zur Information: für die Unternehmen
Die Richtlinie befindet sich in der ersten Lesung. Der Vorschlag der deutschen Ratspräsidentschaft konnte am 30./31. Mai 2007 auf dem Sozialministerrat nicht angenommen werden, aufgrund eines Vetos der Niederlande. Die Kommission hat einen überarbeiteten Vorschlag nach der Sommerpause angekündigt.