Neufassung der EU-Arbeitszeitrichtlinie scheitert im Vermittlungsausschuss

Keine Einigung bei Hauptstreitpunkt Opt-Out zwischen Rat und Parlament /
In Deutschland bleibt weitreichender Arbeitnehmerschutz bestehen

In einer Nachtsitzung hat der Vermittlungsausschuss gestern abschließend versucht, eine Einigung zwischen dem Europäischen Parlament und den EU-Regierungen zu erzielen. Zentraler Streitpunkt war die Frage des Opt-Outs, also der Möglichkeit der Abweichung von der wöchentlichen Höchstarbeitszeit. Der Rat hat sich für die Beibehaltung dieser Option ausgesprochen, wohingegen die Mehrheit des Europäischen Parlaments ein Auslaufen des Opt-Outs befürwortete. Trotz zahlreicher Bemühungen bis spät in die Nacht war keine Einigung zu erzielen. Der Rat, auch die deutsche Seite, zeigte sich wenig kompromissbereit. „Verantwortlich für das Scheitern ist die Haltung des zuständigen Bundesarbeitsministers Olaf Scholz. Da auch Sozialdemokraten und Grüne weitgehend bei ihrer starren Haltung blieben, haben sie die Chance vergeben, weitere Verbesserungen zum Schutz der Arbeitnehmer festzuschreiben“, sagt CSU-Europaabgeordnete Anja Weisgerber, die an den Verhandlungen des Vermittlungsausschusses teilnahm.

Zum Schutz der Arbeitnehmer zählt auch die Einordnung der Bereitschaftsdienstzeiten. „Es muss auch auf der europäischen Ebene der Grundsatz gelten, dass Bereitschaftszeit als Arbeitszeit angesehen wird. Damit machen wir deutlich, dass wir Bereitschaftszeiten genauso wertschätzen wie reguläre Arbeitsstunden. Wenn die Bereitschaftsdienstzeit als Arbeitszeit angesehen wird, brauchen wir allerdings für einige Berufsgruppen unter strengen Voraussetzungen die tarifvertragliche und gesetzliche Abweichung von der wöchentlichen Höchstarbeitszeit. Ich habe mich für eine derartige Lösung eingesetzt“, so Weisgerber. „Diese Chance haben die Sozialdemokraten und Grüne vertan.“

Nach dem Scheitern der Verhandlungen im Vermittlungsausschuss wird es bei den Regelungen der bisherigen Arbeitszeitrichtlinie bleiben. „In Deutschland wird sich die rechtliche Situation nicht wesentlich verändern, denn wir haben bereits im Arbeitszeitgesetz einen weitreichenden Arbeitnehmerschutz vorgesehen, der den Grundsatz festlegt, dass Bereitschaftszeit als Arbeitszeit anzusehen ist“, sagte die CSU-Europaabgeordnete.