Neue EU-Verordnung: Metzgereien müssen Zulassung als Schlachtbetrieb beantragen – Spielräume für kleine Betriebe

Spätestens ab dem 1. Januar 2010 müssen alle selbstschlachtenden Betriebe zugelassen sein, um weiterhin schlachten zu dürfen. Das Zulassungsverfahren ist umstritten. „Ich sehe mich als Anwältin und Dienstleisterin der Bürger. Daher habe ich zahlreiche Metzgereien in ganz Unterfranken besucht. Dabei hat sich immer wieder herausgestellt, dass die Metzger noch sehr zögerlich sind, was die Beantragung der Zulassung angeht. Das hat klar gezeigt, dass wir jetzt handeln müssen“, so die unterfränkische EU-Abgeordnete Dr. Anja Weisgerber. Deshalb hatte der CSU-Landtagsabgeordnete Berthold Rüth die Initiative ergriffen und mit den zuständigen Obermeistern aus der Region Bayerischer Untermain und der Europaabgeordneten Dr. Anja Weisgerber ein Gespräch mit Regierungspräsident Dr. Paul Beinhofer und den zuständigen Veterinären an der Regierung von Unterfranken in Würzburg vereinbart. Die Resonanz auf den Gesprächstermin war groß, da sich die Innungsobermeister aus ganz Unterfranken anschlossen. „Wir sind mit dem Ergebnis zufrieden“, so Weisgerber und Rüth. Regierungspräsident Dr. Beinhofer hat zugesagt, dass bei den anstehenden Ortsterminen ein Protokoll erstellt werde, welches vom zuständigen Veterinär und dem Metzger unterschrieben werden müsse. Nach einiger Zeit werde anhand des Protokolls überprüft, ob die verabredeten Maßnahmen umgesetzt wurden. Wenn ja, werde die Zulassung schnellstens erteilt. „Darüber freue ich mich sehr. Das ist für die Metzger ein wichtiger Schritt zu mehr Klarheit“, so Weisgerber.
„Die EU hat die Hygienevorschriften nicht neu erfunden. Es gibt jetzt vielmehr neue Spielräume für kleine Betriebe und Direktvermarkter. Daher rate ich allen Metzgern, die Zulassung so schnell wie möglich zu beantragen. Es gilt die Prämisse: Wer bislang schon geschlachtet hat und dabei die geltenden Hygienevorschriften eingehalten hat, der muss auch ohne große Probleme die Zulassung bekommen. Die Zulassung ist der Weg in die Zukunft, denn sie ist ein Qualitätsmerkmal und damit Wettbewerbsvorteil“, so Weisgerber. Weiteres Abwarten, so Rüth, bringe die Gefahr, dass der jeweilige Betrieb nicht mehr rechtzeitig zugelassen werden könne.


Zudem sei das Verfahren mit den kommunalen Spitzenverbänden, dem Fleischerverband und dem Bayerischen Bauernverband abgestimmt. Erfreulich sei, dass es Spielräume gebe. So könnten auch Gastwirtschaften und andere kleine Betriebe mit eigener Schlachtung zugelassen werden. „Die typische "fränkische Schlachtschüssel" bleibt dadurch erhalten“, so Weisgerber und Rüth abschließend.