Pressemitteilung, 05. November 2015
Am Donnerstag verabschiedet der Deutsche Bundestag die Krankenhausreform, die zunächst bei den Krankenhäusern und deren Bediensteten heftig umstritten war. Auch in Unterfranken gab es mehrere Aktionen, um gegen die ursprünglichen Pläne und Einsparungen zu protestieren. Die Bundestagsabgeordnete Dr. Anja Weisgerber, die bei einer Protestaktion in Werneck anwesend war, versprach damals, sich für Verbesserungen einzusetzen. In diesem Zusammenhang stand Weisgerber auch mit den anderen Krankenhäusern ihres Wahlkreises Schweinfurt-Kitzingen in Kontakt.
„Es ist uns gelungen, unser Versprechen einzuhalten und signifikante Verbesserungen gegenüber dem Koalitionspartner durchzusetzen“, so die Schwebheimer Bundestagsabgeordnete Dr. Anja Weisgerber. Den Krankenhäusern werden in den kommenden fünf Jahren anstelle der ursprünglich vorgesehenen 6 Mrd. Euro nun rund 9,5 Mrd. Euro an zusätzlichen Mitteln zur Verfügung stehen. Auch konnte in den Verhandlungen auf Bundesebene durchgesetzt werden, dass der für die Krankenhausfinanzierung sehr wichtige Versorgungszuschlag 2016 nicht ersatzlos gestrichen wird, sondern durch einen Pflegepersonalzuschlag ersetzt wird. Damit erhalten die Krankenhäuser weiterhin jährlich bundesweit zusätzliche Mittel in Höhe von 500 Mio. Euro. Für die bayerischen Krankenhäuser bedeutet dies 77 Mio. Euro im Jahr. „Damit wollen wir unseren Beitrag dazu leisten, dass die Kosten für Pflegepersonal zielgenauer als bisher gedeckt werden und der rote Stift nicht bei der Pflege angesetzt wird“, so Weisgerber. Ergänzt wird diese Initiative durch das Pflegestellenförderprogramm des Bundes, für das in den nächsten Jahren 660 Mio. Euro zur Verfügung gestellt werden. „In den Verhandlungen konnte erreicht werden, dass die Fördermittel aus diesem Programm nicht nur für eine bessere Personalausstattung in der allgemeinen Pflege, sondern auch in der Intensivpflege genutzt werden können.
Zusätzlich sorgt ein neues Hygieneprogramm in Höhe von 100 Mio. Euro dafür, dass Krankenhäuser zusätzliches Hygienefachpersonal einstellen können“, so Weisgerber.
Krankenhäuser, die nicht ausgelastet, jedoch für die Versorgung in der Fläche notwendig sind, werden durch Sicherstellungszuschläge unterstützt.
Eine Forderung, die von den Krankenhausangestellten an Anja Weisgerber herangetragen wurde, war, dass die tariflichen Personalkostensteigerungen besser finanziert werden. Bisher werden seitens der Krankenkassen Tariflohnsteigerungen nur bis zu einer bestimmten Obergrenze voll ausgeglichen, darüber hinausgehende Tariflohnsteigerungen mussten die Krankenhäuser aus eigenen Mitteln finanzieren. Jetzt gibt es gute Nachrichten: „Auf unseren steten Druck hin haben Bund und Länder beschlossen, dass Kosten, die über die Obergrenze hinaus gehen, in Zukunft zur Hälfte auch von den Krankenkassen übernommen werden. Das ist ebenfalls eine wichtige Kostenentlastung für die Krankenhäuser“, so Weisgerber.
Zudem werden die Krankenhäuser durch die Abschaffung des sogenannten Investitionskostenabschlags bei der ambulanten Krankenhausversorgung in Höhe von 75 Mio. Euro entlastet. Zuletzt mussten hier die Krankenhäuser einen Abschlag in Höhe von 5 Prozent hinnehmen. Auch der sogenannte Fixkostendegressionsabschlag konnte abgemildert werden. Diesem liegt die Annahme zu Grunde, dass Krankenhäuser, die eine bestimmte Leistung vielfach erbringen, immer die gleichen Fixkosten für diese Leistung haben.
Immer mehr Patienten wenden sich direkt an die Notaufnahmen in Krankenhäusern. Diese ambulante Notfallbehandlung führt zu finanziellen Belastungen bei den Krankenhäusern. Künftig sollen die Kassenärztlichen Vereinigungen entweder „Portalpraxen“ in oder an Krankenhäusern einrichten, die sich an der Notfallversorgung beteiligen oder aber die Ambulanzen über entsprechende Vertragsvereinbarungen unmittelbar in den vertragsärztlichen Notdienst einbinden. „Damit haben wir unsere Hausaufgaben gemacht und tragen dazu bei, dass der besonderen Situation der Krankenhäuser bei der ambulanten Notfallbehandlung Rechnung getragen wird.“, so Weisgerber abschließend.
Unabhängig davon, erhalten die niedergelassenen Ärzte weiterhin ihre Leistungen vergütet, wenn sie Notfallbehandlungen in ihren Praxen durchführen.
Das Gesetz soll zum 1. Januar 2016 in Kraft treten.