Kampf um die Beibehaltung des Bereitschaftsdienstes/ Europäische Arbeitszeitrichtlinie in entscheidender Verhandlungsphase

Seit Jahren ist die europäische Arbeitszeitrichtlinie bereits in der Diskussion. Vor der Plenarabstimmung des Europäischen Parlaments in der zweiten Lesung mehren sich die Stimmen, dass das so genannte Opt-Out unbedingt beibehalten werden muss. Opt-Out meint die Möglichkeit der Tarifvertragsparteien, Abweichungen von der wöchentlichen Höchstarbeitszeit mit Zustimmung des Arbeitnehmers vorzusehen. Deutschland macht derzeit von dieser Option Gebrauch.

“Die Arbeitszeitrichtlinie gilt für 27 Mitgliedstaaten und die verschiedensten Berufsgruppen. Wir können auf der europäischen Ebene keine Regelungen treffen, die den Tarifvertragsparteien in den Mitgliedstaaten verwehren, vor Ort passgenaue Lösungen zu finden. Alles andere wäre eine Schwächung der Tarifautonomie,” so die unterfränkische CSU-Europaabgeordnete Dr. Anja Weisgerber. Von der Arbeitszeitrichtlinie werden neben Ärzten und Krankenschwestern auch andere Berufsgruppen wie Feuerwehrleute, Sozialarbeiter und Polizisten erfasst; der Bereitschaftsdienst gehört in zahlreichen Berufen zum Alltag. Die Arbeitsbelastung während des Bereitschaftsdienstes ist aber unterschiedlich. “Bei den Werksfeuerwehrleuten sind die 24-Stunden-Schichten bewährt und sollten auch weiterhin möglich sein”, so Weisgerber. Unterstützt wird diese Forderung von Vertretern des Bundesarbeitgeberverbandes Chemie (BAVC), des Bundesverbandes Betrieblicher Brandschutz Werkfeuerwehrverband Deutschland e.V., der Industriegewerkschaft Bergbau, Chemie und Energie sowie zahlreichen Unternehmen, u. a. BASF, die bei einer Informationsveranstaltung in Brüssel heute aus der Praxis berichteten (siehe Bild). “Wir brauchen flexible Arbeitszeitmodelle für Werksfeuerwehren, um das bestehende Schichtsystem weiterhin gewährleisten zu können. Andernfalls können wir keine Sicherheit rund um die Uhr garantieren. Und dafür brauchen wir das Opt-out.”, warnt die Europaabgeordnete.

“Außerdem brauchen wir auch in Zukunft die Möglichkeit, dass die Sozialpartner die inaktive Zeit während des Bereitschaftsdienstes hinsichtlich der wöchentlichen Höchstarbeitszeit besonders gewichten können. Im Grundsatz wollen wir die gesamte Bereitschaftszeit als Arbeitszeit werten, jedoch wollen wir auch die Option stärken, dass die Tarifvertragsparteien durch diese besondere Gewichtung vor Ort für die verschiedenen Fallgruppen individuelle Lösungen finden können wie unter anderem für die Berufsgruppe der Werksfeuerwehren,” so Weisgerber.