Grünbuch Arbeitsrecht verabschiedet / Mitteilung zur Entsenderichtlinie abgestimmt

Guter Kompromiss gelungen / deutliches Signal an Kommission

Heute hat das Europäische Parlament den Initiativbericht zum Grünbuch Arbeitsrecht verabschiedet, der auf die Herausforderungen des Arbeitsmarktes des 21. Jahrhunderts eingeht. Der Bericht unter anderem nimmt Stellung zu neuen Arbeitsformen und der Bedeutung von Flexibilität, Arbeitnehmern und Selbständigen, der Bedeutung von Tarifverträgen in den Mitgliedstaaten, Schwarzarbeit sowie lebenslangem Lernen. „Nach intensiven Verhandlungen konnte ein Text abgestimmt werden, der Arbeitgeber und Arbeitnehmer¬interessen in gleichem Maße berücksichtigt“, kommentiert die Europaabgeordnete Dr. Anja Weisgerber.

„Durch gute Verhandlungsführung gelang es uns, den Bericht des Sozialausschusses zu ändern. So konnten wir die Definition von Arbeitnehmern und Selbständigen auf der europäischen Ebene verhindern“, so die CSU Abgeordnete. Die großen sozialen und wirtschaftlichen Unterschiede zwischen den Mitgliedstaaten erlauben keine praktikable Einheitslösung auf EU-Ebene.

„Wir haben heute auch klar hervorgehoben, dass es uns auf Beschäftigungssicherheit ankommt mit dem Ziel, dass jeder Arbeitslose schnellstmöglich wieder Arbeit findet“, sagt Anja Weisgerber. Jeder zweite Arbeitsplatz entsteht derzeit im Bereich der Zeitarbeit. „Wichtig ist in diesem Zusammenhang die Flexibilität für die Arbeitgeber aber insbesondere auch für die Arbeitnehmer. Allerdings muss Flexibilität mit Sicherheit für Arbeitnehmer verbunden werden“, fordert die Abgeordnete. Kinderbetreu¬ung oder die Pflege von Angehörigen erfordern zum Beispiel neue Lösungen für Arbeitnehmer. Arbeitnehmer in atypischen Arbeitsverhältnissen sollen ausreichend geschützt werden.

„Die Zuständigkeit der Mitgliedstaaten für das Arbeitsrecht muss erhalten bleiben, dies haben wir heute betont. So ist es zum Beispiel Sache der Mitgliedstaaten, zu entscheiden, ob ein Arbeitsverhältnis vorliegt oder nicht“, so die Europaabgeordnete.

„Kritisch beurteile ich aber die Generalunternehmerhaftung, die der Bericht anspricht“, kritisiert Anja Weisgerber. Die CDU/CSU – Abgeordneten haben gegen diese Forderung gestimmt, denn ein General¬unternehmer kann praktisch nicht kontrollieren, ob alle Subunternehmer oder auch deren Subunternehmer die erforderlichen Regeln einhalten. Stattdessen werden nur neue Bürokratielasten geschaffen.

Heute wurde ferner die Stellungnahme des Parlaments zur Mitteilung zur Entsenderichtlinie abgestimmt. „Wir müssen effektiv gegen Schwarzarbeit, insbesondere auf dem Bau, vorgehen können. Wir haben der Kommission ein deutliches Signal gesendet“. Gegen Deutschland will die Kommission ein Vertragsverletzungsverfahren wegen fehlerhafter Umsetzung der Entsenderichtlinie einleiten, weil Deutschland einen Vertreter des Unternehmens im Entsende-Mitgliedstaat fordert als auch, dass die wesentlichen Dokumente im Entsendeland übersetzt vorliegen. „Wir brauchen aber die Dokumente und den Vertreter, um ordentlich kontrollieren zu können“, so Anja Weisgerber.



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