Grillsaison gerettet: Pfeffersteak darf feurig bleiben

CDU/CSU Gruppe für Produktionssicherheit deutscher Gewürzhersteller

Die traditionelle Verwendung von Kräutern und Gewürzen in Nahrungsmitteln soll nach dem Willen des Umweltausschusses des Europäischen Parlaments weiterhin uneingeschränkt möglich bleiben. „Kräuter und Gewürze werden seit Jahrtausenden zur Zubereitung von Lebensmitteln verwendet. Es handelt sich um natürliche Inhaltsstoffe, die nicht in den Anwendungsbereich der Aromenverordnung gehören“, so die fränkische Europaabgeordnete Dr. Anja Weisgerber, die zusammen mit Kollegen der konservativen Fraktion im Europäischen Parlament diese Ausnahmeregelung vorgeschlagen hatte, nach der heutigen Abstimmung. „Wissenschaftliche Erkenntnisse, dass die biologisch aktiven Bestandteile von Gewürzen toxikologische Wirkung haben, gibt es nicht“ stellte die gesundheitspolitische Sprecherin der CSU Gruppe im Europäischen Parlament klar.

Die EU-weite Zulassung von Aromen in Lebensmitteln soll modernisiert werden. Der Umweltausschuss verabschiedete heute in erster Lesung die Revision der bestehenden Verordnung. „Wir verfolgen mit der Revision zwei Ziele: Zum einen wird der Schutz der menschlichen Gesundheit sichergestellt durch die Festlegung von Höchstmengen bestimmter Stoffe, die in Lebensmitteln vorkommen dürfen. Zum anderen schaffen wir einen klaren Rechtsrahmen in Europa, der die Innovationsmöglichkeiten und Wettbewerbsfähigkeit der heimischen Produzenten sichern soll.“

Besonders lobte die Europaabgeordnete aus Schweinfurt die Zusammenarbeit zwischen Franken und Europa. Bei einem Besuch der Raps GmbH in Kulmbach informierte sich Anja Weisgerber vor Ort über die Anforderungen der modernen Gewürzmittelverarbeitung. In Gesprächen mit der Kräuter Mix GmbH aus Abtswind diskutierte die Parlamentarierin die neue Verordnung. „Durch die von uns vorgeschlagene Ausnahme können den heimischen Produzenten unnötige Zulassungskosten erspart und die Vorschriften praxisorientiert gestaltet werden“, so Weisgerber abschließend.

Nun muss noch das Plenum des Parlaments die Vorschläge des Ausschusses bestätigen. Diese Abstimmung ist für die Juni-Sitzung des Parlaments in Straßburg geplant. Danach wird sich der Rat mit dem Thema befassen.