Gefährlicher Blindflug bei der Krankenhausreform

Pressemitteilung, 17. Oktober 2024

Am 17. Oktober hat der Deutsche Bundestag mit den Stimmen der Ampel-Fraktionen das Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG) beschlossen. Dazu erklärt die CSU-Bundestagsabgeordnete Anja Weisgerber: „Die Krankenhausreform der Ampel ist nichts anderes als ein gefährlicher Blindflug. Kein Abgeordneter, der heute für dieses Gesetz gestimmt hat, kann konkret sagen, wie sich die Reform auf die Krankenhäuser in seinem Wahlkreis auswirken wird.“

 

Obwohl die Länder laut Grundgesetz für die Krankenhausplanung zuständig sind, sei die Reform der Ampel phasenweise komplett an den 16 Bundesländern und den Kommunen vorbei konzipiert worden. Auch die gut 1.800 Kliniken als Hauptbetroffene habe die Ampel beharrlich ignoriert, kritisiert Weisgerber. Auch der Opposition habe die Ampel in den entscheidenden Tagen der Beratungen wichtige Informationen zur Auswirkungsanalyse sogar absichtlich vorenthalten. Daher könne die Union der Reform nach einem solchen Umgang im Parlament und mit den Ländern nicht zustimmen.

 

„Eine zukünftige Krankenhausstruktur muss die Qualität und die Versorgung vor Ort verbessern, statt sie zu gefährden. Die Reform wird erst ab 2027 finanzielle Wirkungen entfalten, bis dahin drohe weiterhin ein unkontrolliertes Kliniksterben, wie zuletzt am Krankenhaus St. Josef in Schweinfurt befürchtet. Ein von der CDU/CSU-Bundestagsfraktion gefordertes Vorschaltgesetz, um diesen kritischen Zeitraum zu überbrücken, wurde von den Ampelfraktionen abgelehnt“, so Weisgerber weiter. „Bei der Finanzierung macht sich die Bundesregierung einen schlanken Fuß. Die Kosten sollen zur Hälfte die Länder und die Beitragszahler leisten, dadurch werden die Kassenfinanzen weiter belastet, neue substanzielle Beitragserhöhungen sind bereits angekündigt.“

Die Unionsfraktion bemängelt weiterhin, dass bundesweite Regelungen für angebotene Leistungen und Qualitätsvorgaben zu starr seien, um den regionalen Besonderheiten Rechnung zu tragen. Hier wäre mehr Flexibilität für die Länder angebracht gewesen. Auch die zusätzlichen Bürokratievorgaben sind erheblich, sie werden Mehraufwand für das medizinische Personal zulasten der Zeit für die Patienten mit sich bringen.