Das Europäische Parlament will die geltenden Regeln zum Zahlungsverzug verschärfen. „Die schlechte Zahlungsmoral in vielen Bereichen ist einer der Hauptgründe für Firmenpleiten. Gerade kleinere und mittlere Unternehmen haben damit zu kämpfen, da sie oft nur über begrenzte eigene Finanzmittel verfügen und so bei Zahlungsverzug schnell ins Schlingern geraten können. Die geltende Richtlinie aus dem Jahr 2000 hat daran wenig geändert, deshalb müssen wir handeln“, sagte Anja Weisgerber, Vize-Vorsitzende des Parlamentskreises Mittelstand der EVP-Fraktion im Europäischen Parlament.
Künftig sollen alle Rechnungen europaweit grundsätzlich innerhalb einer Frist von 30 Tagen beglichen werden. Anderenfalls tritt automatisch ohne Mahnung sofort der Verzug mit fälligen Verzugszinsen in Höhe von neun Prozent ein. In eng begrenzten Ausnahmefällen soll die Zahlungsfrist auf maximal 60 Tage erhöht werden können, so beispielsweise für öffentliche Einrichtungen, die Gesundheitsdienste anbieten, wie zum Beispiel Krankenhäuser. Keinesfalls dürfen Behörden und andere öffentliche Stellen aber länger als 60 Tage mit der Begleichung ihrer offenen Rechnungen warten. „Erstmals gibt es europaweit eine absolute Obergrenze von 60 Tage. Dies ist großer Schritt auf dem Weg zu einer besseren Zahlungsmoral in Europa, vor allem, da diese Frist eine Deckelung bedeutet und von ihr nicht mehr abgewichen werden kann“, so die unterfränkische Europaabgeordnete Weisgerber.
Zusätzlich zu den Verzugszinsen hat der Gläubiger künftig einen Anspruch auf eine Pauschalentschädigung in Höhe von mindestens 40 Euro für die entstandenen Beitreibungskosten. Darüber hinausgehende Kosten beispielsweise für Rechtsanwälte oder Inkassounternehmen können zusätzlich geltend gemacht werden.
Das Europäische Parlament und der Ministerrat hatten sich im Vorfeld der Abstimmung auf den gemeinsamen Text geeinigt. Daher gelten die neuen Regelungen bereits ab 2013.