Europäisches Parlament beschließt unter strengen Voraussetzungen nochmals Erleichterungen beim EU-Hygienepaket für kleine Betriebe

Für Aufregung unter kleinen Metzgereien und anderen Lebensmittelbetrieben hat Ende des vergangenen Jahres die anstehende Umsetzung des EU-Hygienepakets von 2004 gesorgt. “Die Sorge, dass neue Hygieneanforderungen der EU die Wirtschaftlichkeit kleiner Betriebe in Frage stellen würden, war und ist unbegründet”, betont nochmals Dr. Anja Weisgerber, gesundheitspolitische Sprecherin der CSU im Europäischen Parlament.

“Ich habe mich in der gesamten Diskussion dafür eingesetzt, dass die Prämisse gelten muss, dass Betriebe, die die alten Hygienevorschriften ordentlich erfüllt haben, auch in Zukunft Erzeugnisse in Verkehr bringen dürfen”, so die Abgeordnete weiter. Das Bayerische Staatsministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz geht davon aus, dass die flexible Auslegung der Vorschriften die Zulassung der bisher registrierten Betriebe, welche die Anforderungen des alten nationalen Fleischhygienerechts eingehalten haben, ermöglicht.

Nun hat das Europäische Parlament weitere Erleichterungen für kleine Betriebe beschlossen. “Wir haben die Möglichkeit eröffnet, dass kleinere Betriebe, die Ihre Erzeugnisse nur an den Verbraucher abgeben, von einem Großteil der umfangreichen Dokumentationspflichten (HACCP) befreit werden können, wenn durch gegenüber der zuständigen örtlichen Behörde nachgewiesene sichere Betriebsabläufe Gefahren für die Hygiene ausgeschlossen sind”, erläutert Weisgerber das Ergebnis der heutigen Abstimmung. “Die Entscheidung darüber wird nicht in Brüssel getroffen, sondern von den Behörden vor Ort. Das ermöglicht eine bürgernahe und flexible Auslegung der EU-Vorschriften. Dies muss nun zugunsten unserer heimischen Betriebe genutzt werden”, appelliert die junge Europaabgeordnete.