Europäischen Parlament stimmt für Kompromiss bei Verordnung über Nährwertangaben auf Lebensmitteln / Hustenbonbon bleibt weiterhin Hustenbonbon

Straßburg. „Das Europäische Parlament hat heute mit den Stimmen der CSU die sogenannte Health-Claims-Verordnung verändert. Wir trauen dem europäischen Verbraucher damit mehr Eigenverantwortung und Mündigkeit zu, als es die Kommission in ihrem ursprünglichen Vorschlag vorgesehen hatte“, bewertet die gesundheitspolitische Sprecherin der CSU-Gruppe im Europäischen Parlament, Dr. Anja Weisgerber, das Ergebnis der heutigen Abstimmung über die Verordnung zu nährwert- und gesundheitsbezogenen Angaben über Lebensmittel. Nach zähen Verhandlungen haben sich Parlament, Rat und Kommission auf einen Kompromiss geeinigt, der die von der Kommission vorgeschlagene bürokratische Werbezensur für Lebensmittel ändert.


„Der Vorschlag der Kommission entsprach nicht der besseren Rechtsetzung und hätte gerade kleine und mittelständische Unternehmen mit Bürokratie überfrachtet“, kritisiert Anja Weisgerber. Übergewicht – gerade bei Kindern und Jugendlichen – müsse entschieden bekämpft werden. Doch dafür sei Aufklärung über falsche Lebensgewohnheiten notwendig und keine Einteilung der Lebensmittel anhand dubioser, bisher nicht existenter Nährwertprofile in gute und schlechte Lebensmittel, so die Europaabgeordnete weiter. „In der heute von uns verabschiedeten Fassung verhindert die Health-Claims-Verordnung eine gezielte Irreführung der Verbraucher durch Unternehmen, ohne die Mündigkeit des Verbrauchers in Frage zu stellen“, sieht Weisgerber die Vorteile der Verordnung.

Der heute angenommene Kompromiss sieht vor, dass ein Produkt mit seinen Inhaltsstoffen werben darf, wenn es das Nährwertprofil in maximal einem Faktor (Salz, Fett oder Zucker) überschreitet und einen entsprechenden Warnhinweis trägt. Traditionelle Verkehrsbezeichnungen wie „Hustenbonbon“ sind von der Verordnung ausgenommen. „Das ist gleichzeitig ein Erfolg für Verbraucher wie für Unternehmer“, so die bayerische Gesundheitspolitikerin. Ein Zulassungsverfahren muss nur noch bei Angaben über die Reduzierung eines Krankheitsrisikos und für Werbung, die sich auf die Entwicklung von Kindern bezieht, durchgeführt werden.

Das Europäische Parlament hatte in seiner ersten Lesung grundlegende Änderungen am Kommissionsvorschlag vorgenommen. Insbesondere hatte es die umstrittenen Nährwertprofilen gestrichen und das aufwendigen und umständlichen Zulassungsverfahren für Werbeaussagen geändert. Der Ministerrat setzte sich über dieses klare Votum hinweg und hielt am ursprünglichen Kompromissvorschlag fest. Mit dem jetzt angenommenen Kompromiss ist die Verordnung ohne dritte Lesung angenommen worden und die neuen Regelungen können Ende des Jahres Geltung erlangen.