EU weite Fachsprache für Bauprodukte erleichtert den gemeinsamen Binnenmarkt

Bauprodukte wie Brandschutztüren, Ziegelsteine oder Gipsplatten sollen künftig in Europa leichter und nach einheitlichen Regeln in Verkehr gebracht werden können. Einem entsprechenden Vorschlag der Europäischen Kommission stimmte gestern der Binnenmarktausschuss des Europäischen Parlaments in Straßburg mit einigen Änderungen zu.
„Die neue Verordnung wird dazu beitragen, alle verbleibenden rechtlichen und technischen Behinderungen des freien Verkehrs von Bauprodukten im Europäischen Binnenmarkt zu beseitigen“, erklärte die unterfränkische Europaabgeordnete Dr. Anja Weisgerber nach der gestrigen Abstimmung in Straßburg. Davon profitieren die fränkischen Baustoffhersteller wie beispielsweise die Knauf Gips KG aus Iphofen, die ihre Produkte künftig leichter in andere europäische Staaten exportieren können.
Kernpunkt der neuen Verordnung ist die Einführung einer gemeinsamen Fachsprache, mit der Hersteller die Leistungen der Bauprodukte einheitlich in Europa beschreiben können. „Die gemeinsame Fachsprache wird dazu führen, dass die Leistungsangaben für die Verwender von Bauprodukten, also Architekten, Konstrukteure, Bauunternehmer, klar und vollständig sind. So können die am Bau beteiligten verlässlich beurteilen, ob die Produkte für den beabsichtigten Einbau im Gebäude geeignet sind und vor allem, ob die Sicherheit der Bauwerke garantiert ist“, so Weisgerber. Mit der Leistungserklärung gibt der Hersteller die besonderen Eigenschaften seines Bauproduktes an. So kann zum Beispiel die Firma Knauf künftig nach einer einheitlichen Klassifizierung die unterschiedliche Brandschutzwirkung speziell beschichteter Gipsbaustoffe in ganz Europa ausweisen.
Umstritten waren die Ausnahmeregelungen für Kleinstunternehmen mit weniger als  10 Beschäftigten bei dem Verfahren der Leistungserklärung, da im Bausektor Kleinstunternehmen sowohl auf Hersteller- als auch auf Verwenderseite tätig und die Verwender sich auf die Zuverlässigkeit der Angaben der Hersteller verlassen können müssen.  Die Abgeordneten votierten für den Kompromissvorschlag von Anja Weisgerber. Der Vorschlag sieht Vereinfachungen für diese Unternehmen beim Verfahren der Leistungserklärung vor, gewährleistet aber gleichzeitig, dass die sichere Verwendung der Produkte in den Gebäuden nicht gefährdet wird, indem der Kleinsthersteller die Gleichwertigkeit des jeweiligen erleichterten Verfahrens nachweisen muss. „Ich setze mich für Erleichterungen für Kleinstunternehmen ein, aber wir müssen selbstverständlich darauf achten, dass bei der Sicherheit von Bauwerken keine Abstriche gemacht werden. Allerdings können unsere deutschen Kleinsthersteller auch die regulären Anforderungen bei der Leistungserklärung erfüllen, dies ist aber nicht in allen EU Staaten der Fall“, erläuterte die Vizepräsidentin des Parlamentskreis Mittelstand im Europäischen Parlament, Anja Weisgerber, ihren Vorschlag.

Das Plenum des Europäischen Parlaments wird im Januar 2011 in zweiter Lesung über die Verordnung abstimmen. Im Vorfeld werden Gespräche zwischen den Vertretern des Parlaments und des Ministerrates über einen Kompromiss stattfinden.