EU verstärkt Kampf gegen illegale Abholzung

Pressemitteilung

Das Europäische Parlament hat heute eine neue Verordnung zur Bekämpfung des illegalen Holzeinschlages verabschiedet. Künftig soll die Einfuhr von illegalem Holz und von aus illegalem Holz gefertigten Produkten in die Europäische Union verboten sein. Händler werden verpflichtet, sich ausreichend Gewähr dafür zu verschaffen, dass die von ihnen verkauften Holz und Holzerzeugnisse, aus legalem Holzeinschlag gemäß den einschlägigen Rechtsvorschriften des Ursprungslandes stammen.
„Die Bekämpfung der illegalen Abrodung der tropischen Regenwälder hat gravierende Auswirkungen auf die Artenvielfalt im Lebensraum Wald. Wälder sind der Lebensraum für rund die Hälfte aller bekannten Tier- und Pflanzenarten“, erklärte die unterfränkischen Europaabgeordnete Anja Weisgerber. „Die Regenwälder haben zudem immense Bedeutung beim Kampf gegen die globale Erderwärmung. Derzeit gehen jedes Jahr etwa 13 Millionen Hektar Wald verloren. Die Entwaldung ist für etwa 20 % des weltweiten Treibhausgasemissionen verantwortlich“, so die umweltpolitische Sprecherin der CSU Europagruppe weiter.
Um unnötige bürokratische Auflagen für kleine heimische Waldbesitzer zu vermeiden, votierten die Europaabgeordneten für die Möglichkeit, Waldbesitzer von den Sorgfaltspflichtregelungen auszunehmen, wenn in einem Mitgliedstaat – so wie in Bayern – anerkannte Zertifizierungssysteme die Einhaltung einer geregelten Fortwirtschaft unter Beachtung hoher nationaler Standards gewährleisten. Zudem sprachen sich die Abgeordneten für eine umfassende Kontrolle des erstmaligen Inverkehrbringens von Holz in den Binnenmarkt aus und gegen die Ausdehnung der Kontrollen auf die gesamte Handelskette. „So tun wir etwas gegen die weltweite illegale Abholzung, ohne dabei unsere heimische Forst- und Holzwirtschaft mehr als notwendig zu belasten“, so Weisgerber abschließend.

Hintergrund

Illegaler Holzeinschlag liegt vor, wenn Holz unter Verstoß gegen nationales Recht geschlagen, befördert, verkauft oder erworben wird. Nach Schätzungen stammen rund 19 % der Einfuhren in die EU aus illegalen Quellen (in Deutschland zwischen 7 und 9 %).

Europäisches Parlament, Rat und EU Kommission hatten sich im Vorfeld auf einen Kompromisstext geeinigt, so dass die Annahme der Mitgliedstaaten im Rat nur noch Formsache ist. Danach kann die Verordnung in der beschlossenen Form in Kraft treten.